HUK-Coburg und das Sachverständigenhonorar - Der Wahnsinn hat Methode

Ein Kommentator machte auf die des ZDF-Sendung frontal21 vom 20. Februar 2007 aufmerksam, deren Manuskript hier heruntergeladen werden kann. Die Sendung beschäftigte sich mit dem Umgang der HUK Coburg mit den Sachverständigenhonoraren, die offensichtlich ziemlich regelmäßig gekürzt oder gar nicht gezahlt werden. Zitat:

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Einen merkwürdigen Rekord hält vermutlich der Sachverständige Dieter Knaack: 228 mal schon trat er allein gegen die HUK- COBURG an. Mit dem immer gleichen Ergebnis:

O-Ton Dieter Knaack, Kfz-Sachverständiger: „Ich muss jedes Mal einen Prozess führen in dem dann wieder behauptet wird, die Rechnung wäre überhöht. So dass jedes Mal von den Gerichten festgestellt wird, dass meine Rechnung prüffähig ist und auch angemessen, so dass ich bis jetzt jeden Prozess gewonnen habe. Und auch jetzt sind wieder 20 Prozesse anhängig.”

Die vielen Niederlagen beeindrucken die HUK-COBURG wenig. Sie kämpft weiter gegen angeblich überhöhte Rechnungen - und Richter, die das auch absegnen.

O-Ton Alois Schnitzer, Sprecher HUK-COBURG: „Wir wehren uns jetzt eben gegen überzogene Forderungen von Sachverständigen. Und meinen, dies ist unsere Pflicht. Wir tun es im Interesse unserer Kunden, denn mit deren Geldern, mit deren Prämien müssten solche überzogenen Stundenlöhne bezahlt werden.”

Im Interesse der Kunden? Ein Prozess kostet meist das Dreifache des streitigen Honorars. So werden die Beitragsgelder der Versicherten durch aussichtsloses Prozessieren verschwendet. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls vor Jahren schon das Amtsgericht Bottrop. In einem Urteilsspruch heißt es:

Die vielfache Inanspruchnahme des gleichen Gerichts zum gleichen Sachverhalt stellt sich lediglich als eine Vergeudung von Geld zu Lasten der Versicherten … dar.
</blockquote>

Dem ist wohl nichts hinzuzufügen (außer einer Erinnerung an die bisher wohl ausnahmslos erfolglos geführten Prozeesse der HUK zur Thematik der angeblichen Sechsmonatsfrist).

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6 Antworten zu “HUK-Coburg und das Sachverständigenhonorar - Der Wahnsinn hat Methode”

  1. Carsten R. Hoenig sagt:

    Im Prinzip gibt es an dem Verhalten des Versicherers doch nichts zu beanstanden: Der Geschädigte bekommt Verzugszinsen in einer Höhe, die er nirgends am Markt erzielt. Und Anwälte haben neue Mandate, die sich locker mit der Anwendung von ein paar Textbausteinen bewältigen lassen.

    Oder habe ich da etwas flasch verstanden?

  2. RA Melchior sagt:

    Prinzipiell schon o.k., wenn die Mandanten auch klagen und die Sachverständigen es nicht im Do-it-yourself-Verfahren versuchen wie der SV Knaack (Schade um das Honorar). ;-)

  3. Carsten R. Hoenig sagt:

    Vielleicht sollte Herr Knaack einmal darauf hingewiesen werden, daß die Kosten des Verfahrens jeweils der Unterlegene zu tragen hat. Wenn die HUK neben dem restlichen Sachverständigenhonorar und den Gerichtskosten auch noch die Kosten des Prozeßbevollmächtigten zu tragen hat: Vielleicht stellt der Versicherer dann endlich seine Strategie um. Denn das wird dann auf Dauer nun doch ernsthaft teuer.

    Nur: Es geht hier wohl um relative (Pardon, liebe Sachverständige) Kleinigkeiten. Nicht, daß hier einer glaubt, an solchen Mandaten würden sich Anwälte eine goldene Nase verdienen. Aber bei der HUK macht das Kleinvieh dann doch irgendwann richtigen Mist …

  4. SV Stoll sagt:

    Kleinigkeiten?

    Pardon, es geht hier um etwas ganz anderes. Es geht darum, dass ein Privatunternehmen hier versucht, mit nachweißlich falschen Argumenten eine ihr unliebsame Berufsgruppe zu disziplinieren sowie auf lange Sicht gesehen systematisch zu tilgen.
    Es kann nicht angehen, das ein Privatunternehmen hier mit einer rechtswidrigen Systematik Einfluß auf den Geschäftsbetrieb anderer Unternehmen ausübt. Seit wann kann ein Privatunternehmen bestimmen, wieviel ein anderes Unternehmen einem Auftraggeber (Geschädigter) für eine Dienstleistung in Rechnung stellt?
    Unangemessenheiten sowie Wucher werden durch unsere Rechtsprechung bestimmt. Und nicht durch ein Privatunternehmen.

    SV Stoll

  5. SV F. Hiltscher sagt:

    Der Kollege Stoll hat bereits das Wesentliche gesagt.
    Sicherlich haben die RA damit recht, dass der SV Knaak die Honorarprozesse durch rechtliche Vertretung führen lassen kann. In der Vergangenheit hat das aber zur gleichen Arbeit geführt, weil der SV bei etlichen RA alles vorbereiten mußste, damit jene überhaupt in der Lage waren einen Honorarprozess zu führen.
    Der Erfolg des SV Knaak vor Gericht ist darauf zurückzuführen, weil er persönlich und angagiert die Prozesse führt!
    Jedes negative Urteil welches diverse bezahlte RA eingefangen hätten, wäre dem SV Knaak in der Öffentlichkeit teurer zu stehen gekommen, als wenn er die Arbeit gleich selbst aber ordentlich macht.
    SV Hiltscher

  6. RASchepers sagt:

    Eine Aktie der HUK Coburg AG kaufen, dann Strafantrag wegen Untreue zum Nachteil der AG stellen. Das Vermögen der AG wird durch die Prozesse bewußt geschädigt.

  7. site sagt:

    hi…

    Agree…

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