HUK Coburg - übernimmt Reparaturkosten, zahlt sie aber nicht
Inzwischen liegt mir ein weiterer Fall zur Bearbeitung vor, wo die HUK bei Reparatur innerhalb der 130%-Grenze mit dem bereits erwähnten Formschreiben und abenteuerlicher Interpretation der angeblich „aktuellen BGH-Rechtsprechung” versucht, sich vor vollständigem Schadensausgleich zu drücken und bisher nur den Wiederbeschaffungsaufwand gezahlt hat. Hier gibt es allerdings einen weiteren Stolperstein:
Die Mandantin hatte den Reparaturauftrag erst erteilt, nachdem die HUK ihrer Werkstatt am 18.12.2006 eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung übersandt hatte. Im offensichtlich vorgedruckten Text des Formulars hat die HUK die Übernahme der unfallbedingten Reparaturkosten zwar unter den Vorbehalt gestellt, dass kein Totalschaden vorliegt und die kalkulierten Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen. Alsdann hat sie aber - in Kenntnis eines zuvor erstellten DEKRA-Gutachtens - ausdrücklich „Reparaturfreigabe bis 3.120.- €, bei vollständig sach- und fachgerecht durchgeführter Reparatur” erklärt.
Diese ist durchgeführt worden, die tatsächlichen Reparaturkosten betrugen 3.102,97 €, lagen also innerhalb des freigegebenen Betrages. Dennoch zahlte die HUK nur 1.780.- € und meinte, die Mandantin müsse vor (eventuellem) Ausgleich des Restbetrages von 1.322,97 € ihren PKW erst weitere sechs Monate nutzen.
Man darf gespannt sein, ob die HUK auch hier die „aktuelle Rechtsprechung” bemüht, um diese Freigabeklärung vor Gericht wegzudiskutieren. ;-)
13. Februar 2007 at 16:10
Und man kann nur hoffen, dass die Werkstatt von Ihrem Pfandrecht gebrauch macht und das Fahrzeug nicht vor vollständiger Zahlung herausgibt. Bekommt dann der Geschädigte auch keinen Unfallersatzkredit, so darf die HUK für jeden Tag Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten begleichen. Dies kann dann ziemlich teuer werden !