HUK Coburg - Taktiert teuer
Der bereits hier ausführlich berichtete Fall bzw. Rechtsstreit vor dem LG Hamburg über die von der HUK propagierte angebliche Sechsmonatsfrist zieht sich leider noch hin - Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 16.o7.2007.
Die Gegenseite hatte nicht nur die angebliche Sechsmonatsfrist verteidigt, sondern - ohne jede tatsächliche Kenntnis - auch die sach- und fachgerechte Reparatur des PKWs des Klägers bestritten und sich zu dem Vortrag verstiegen, die vorgelegte Reparatur der Fachwerkstatt (!) reiche nicht aus, die diese „noch nicht tatsächlich Gewissheit darüber schafft, ob auch auf der Basis des Gutachtens repariert worden ist”.
Wenn letzteres tatsächlich nicht so wäre, bräuchte die HUK Coburg die Reparaturkosten unter Ausnutzung der 130 % - Grenze auch nicht zu zahlen. Doch, siehe da - heute, exakt sechs Monate nach dem Unfall, zahlt die HUK die ausstehenden restlichen Reparaturkosten von 5.277,16 €.
Auszug aus dem entsprechenden Schriftsatz an das Gericht:
„Dass die Beklagten mit dieser Zahlung mehr als deutlich dokumentieren, schlicht „in’s Blaue hinein”, ohne jegliche Tatsachengrundlage und ausschließlich aus taktischen Gründen eine ordnungsgemäße Reparatur des PKWs des Klägers bestritten zu haben, offensichtlich um den Rechtsstreit zu verzögern, sei nur am Rande erwähnt.”
Tatsächlich nützt diese Zahlung aber wenig: Da die mündliche Verhandlung in dieser Sache bereits stattgefunden hat, sind alle Anwalts- und Gerichtskosten bereits angefallen, der Prozess wird dadurch nicht mehr „billiger”. Davon ausgehend, dass das LG Hamburg dem bereits erwähnten aktuellen Urteil des LG Hanau vom 30. Mai 2007 folgen wird, werden also die Verfahrenskosten von knapp 2.500.- € der HUK zur Last fallen. Daneben wird sie zumindest noch Verzugszinsen von 193,99 € zu zahlen haben.
Teures Taktieren zu Lasten der Versichertengemeinde!
05. Juli 2007 at 07:12
Es geht einzig und allein darum, die Werkstätten von der Durchführung solcher Aufträge abzubringen.
Der HUK-Coburg ist ihr rechtswidriges Verhalten durchaus bewußt. Nach wie vor muß aber noch soviel Überhang trotz Billigtarifen da sein, das man sich diese Prozeße leisten kann. Einzig und allein die Hoffnung auf Abschreckwirkung für andere kann hier die Triebfeder sein.
Durch solche Maßnahmen sollen Angst und Schrecken verbreitet werden “ahhhhhhhhh, HUK-Coburg, da lassen wir das mal (die 130%)”.
Das und nichts anderes soll erreicht werden.
Wenn aufgrund dieser Taktik bei einem durchgeführten 130% Fall drei oder vier abgeschreckt werden oder Rechtsanwälte und Werkstätten den Geschädigten aufgrund der Angst vor dem Ärger davon abraten ist der eine, verlorene schon wieder ein Gewinn.
SV Stoll
15. Juli 2007 at 09:00
“sondern – ohne jede tatsächliche Kenntnis – auch die sach- und fachgerechte Reparatur des PKWs des Klägers bestritten ”
Na, dann mal schnell Beweisantritt Sachverständigengutachten: nochmals 500,- € bis 1.000,- € weitere Kosten für die Versicherung. Nur so bekommt man das mittelfristig in den Griff.
15. Juli 2007 at 12:42
@ RA Schepers:
Klar, dieser Beweisantrag ist auch gestellt worden, wurde nun aber obsolet, nachdem die werten Kollegen, die diesen Unsinn vortragen mussten, nunmehr ausführten:
Besser kann man rechtsmissbräuchliches Taltieren nicht dokumentieren, von der Verpflichtung zu wahrheitsgemäßem Vortrag einmal ganz abgesehen.
15. Juli 2007 at 20:30
Ja, so ist das nun mal mit den Versicherungsanwälten. Es wird bestritten, was es zu bestreiten gibt.
Kleines Beispiel:
Fahrradfahrerin fährt am rechten Straßenrand. Autofahrerin öffnet die Türe. Radfahrerin stürzt.
Radfahrerin telefoniert mit Versicherung. Versicherung sagt, sie soll Kostenvoranschlag für Fahrrad einholen. Werkstatt sagt, neues Vorderrad für 80,- € (Vorderrad hatte ein Ei). Es gibt dann Streit um das Schmerzensgeld, so daß es zur Klage kommt.
1. Vortrag des Versicherungsanwaltes: Das Fahrrad ist gar nicht beschädigt worden. Gütetermin, persönliches Erscheinen ist angeordnet. VN berichtet, daß das Fahrrad nach dem Unfall defekt war! Das Bestreiten des Versicherungsanwaltes, der ja auch VN vertrat, war an der Grenze der Wahrheitspflicht.
2. Vortrag des Versicherungsanwaltes: Die Reparaturkosten sind zu hoch (80,- €). Gerichtlich bestellter Gutachter stellt fest: das Ei hätte auch durch nachziehen der Speichen für 40,- € beseitigt werden können. Kosten Gutachter: 1.000,- €.
Versicherung sagt, hol einen Kostenvoranschlag ein. Dann wird dieser Kostenvoranschlag über 80,- € angezweifelt, wodurch Kosten von 1,000,- € produziert werden.
Die Schadennummer werde ich der Versicherung aus Coburg immer dann nennen, wenn sie sich auf die Schadenminderungspflicht beruft.
14. November 2007 at 17:30
Habe als ehemaliger Mitarbeiter der HUK die gleichen Erfahrungen machen dürfen.
Das ganze Verhalten ist nur einigen profilgeilen “Oberen” in der Zentrale zuzuschreiben, die meinen Ihre Jahresprämien, bzw. Zielsetzungen weiter erhöhen zu können.
Die “normalen” Sachbearbeiter sind durch die Blockierungen, z.B. 130% Grenze, SV-Gebühren am genauso genervt wie die Anwälte der Anspruchsteller.