HUK Coburg - Sture Ignoranz gehört bestraft …

Dass das AG Wismar in ständiger Rechtsprechung seit diversen Jahren die Allgemeine Kostenpauschale mit 25.- € bemisst, habe ich der HUK nun inzwischen unzählige Male mitgeteilt - worauf auch jeweils eine Nachzahlung erfolgte. Nun erfrecht man sich dort erneut, die Pauschale ohne weiteren Kommentar auf 20.- € herunterzukürzen. Mir reicht diese alberne und kleinliche Kürzerei und die dadurch provozierte Zeit und Kosten verschwendende Korrespondenz jetzt endgültig!

Erzieherische Maßnahme: Mahnbescheid wegen 5.- € gegen HUK und VN gesamtschuldnerisch. Der dortige VN wird sicherlich sehr beglückt sein von seiner „aus Tradition günstigen” Versicherung. Ob’s allerdings dauerhaft hilft, mag einstweilen noch bezweifelt werden.

4 Antworten zu “HUK Coburg - Sture Ignoranz gehört bestraft …”

  1. RASchepers Sagt:

    Versicherungen legen automatisch Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein.

    Wenn Mahnbescheid nur gegen Halter und Fahrer, dann bekommt man auch schon mal einen Vollstreckungsbescheid.

  2. RA Melchior Sagt:

    Schon richtig, aber wenn die Versicherung Widerspruch einlegt und der Gegner nicht, hat man gegen diesen den Vollstreckunsgbescheid. Der Versicherung dient’s eventuell zur Information, in ihrer gnadenlosen Knauserigkeit im Ergebnis mal wieder unnütz Geld verschwendet zu haben.

  3. schepers Sagt:

    HDI kürzt auch gerne auf 20,- €. Jetzt läuft Mahnverfahren wegen der 5 ,- € gegen den VN.

  4. schepers Sagt:

    Was ein Zufall,

    kaum habe ich meinen Beitrag von 14:57 Uhr geschrieben, klingelt das Telefon mit einer sehr verärgerten VNin des HDI. Sie hätte von mir einen MB bekommen, was das denn solle wegen 5,- €, da wären ja jetzt schon 60,- € draus geworden.

    Ich habe es Ihr dann ausführlich erklärt. Sie ist jetzt nicht mehr auf mich sauer, vielleicht aber auf die Versicherung.

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