HUK Coburg - Strategiewechsel oder Einsicht?

Wie hier berichtet, beschäftige ich mich nun schon in zwei Fällen mit der eigenwilligen Auslegung des BGH-Urteils vom 23. Mai 2006 – VI ZR 192/05 durch die HUK zu Lasten der Geschädigten. In beiden Fällen ist bereits Klage erhoben worden, wovon ich die HUK auch im zweiten Fall mit Telefax vom 12. d.M. in Kenntnis gesetzt habe.

Heute erreicht mich diesbezüglich folgendes Schreiben:

„Ohne Aufgabe unseres bisherigen Rechtsstandpunkts würden wir schon jetzt eine vorzeitige Abrechnung auf Reparaturkostenbasis in Betracht ziehen, sofern der Nachweis erbracht wird, dass sich das Fahrzeug noch im Besitz Ihrer Mandantin befindet.

Dies kann entweder durch eine Bestätigung der Zulassungsstelle oder der Einfachheit halber eine Kopie des Kfz-Scheins mit unterlegter aktueller Tageszeitung geschehen.”

Ist ja interessant! Es ergeben sich m.E. zwei Möglichkeiten:

  • Strategiewechsel bei HUK und Aufgabe der „Halbjahresklausel”, nachdem von allen Seiten auf die HUK eingeschlagen wird.
  • Oder aber die HUK liest hier mit und hat erkannt, dass sie durch Ihre bereits erwähnte Reparaturkosten-Übernahmebestätigung ein zusätzliches Problem hat, mit dem sie vor Gericht äußerst schlecht aussieht.

Man darf gespannt sein, wie es in dem Parallelfall weitergeht!

P.S.:

  • „Ohne Aufgabe unseres bisherigen Rechtsstandpunkts …
  • … würden wir schon jetzt in Betracht ziehen …
  • … eine vorzeitige (!) Abrechnung auf Reparaturkostenbasis …”

Kann man nicht einfach und klar sagen: o.k., wir sehen es ein und rudern zurück?

…to be continued …

Nachtrag: Nachdem die HUK denn nun das gewünschte Foto des Fahrzeugscheins meiner Mandantin mit unterlegter aktueller Tageszeitung erhalten hat, hat sie tatsächlich die gesamte Restforderung nebst Zinsen ausgeglichen. Sie hat nicht einmal den Einwand erhoben, das per e-mail übersandte Digitalfoto sei nicht fälschungssicher ;-) .

Davon unabhängig: Dass ein solches Foto weder ein wirklicher Beweis für die nach Ansicht der HUK doch so relevante Tatsache ist, dass PKW von meiner Mandantin noch genutzt wird, noch dafür, dass sie den PKW nicht verkauft hat, sondern allenfalls dafür, das er noch zugelassen ist, sei auch nur am Rande erwähnt. Es ging wahrscheinlich nur darum, den Rückzug etwas zu kaschieren - von einem unsinnigen Abenteuer, das die Versichertengemeinschaft der HUK zusätzlich wieder einige Hundert Euro an durchaus vermeidbaren Anwalts- und Gerichtskosten gekostet hat.

3 Antworten zu “HUK Coburg - Strategiewechsel oder Einsicht?”

  1. RA Kasulke Sagt:

    Nein, das wird die HUK nicht machen, denn wenn erstmal die ersten Entscheidungen gegen die HUK veröffentlicht werden, können sie den Textbaustein nicht mehr verwenden. So wird es noch viele Geschädigte treffen, die eventuell sich keinen Anwalt genommen haben und dann nicht wissen wie weiter. So lässt sich Geld einsparen.

  2. mete Sagt:

    auch in meinem fall zahlt die DEVK nicht und beruft sich zum Urteil vom 23.05.2006 az vi zr 192/05.
    Hier ein MB Sprinter im Wert von angeblichen 9500€ u. angeblichen Restwert 8650€ ich erhielt somit die differenz überwiesen.
    Der Schaden laut meines gutachters 5500€ und des Gutachters der DEVK 4682€, jetzt soll ich trotz vorfinanzierter reparatur tolle 6 Monate warten, natürlich habe ich mir einen Anwalt genommen, aber der meint ich muss jetzt 6 Monate warten. ich bitte um Ratschag.
    mit bestem Dank u.
    MFG M.B

  3. RA Melchior Sagt:

    Offensichtlich kein Fachanwalt für Verkehrsrecht? Notfalls wechseln + klagen - falls die angebliche Sechsmonatsfrist nicht vor Klagzustellung um ist.

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