HUK Coburg - Rechnen können sie auch nicht
Es geht um einen Parkplatzunfall, den die HUK vorgerichtlich nur zu 50% entschädigt hatte. Dass dieses auf unwahre Angaben der eigenen VN zurückzuführen war, mag ja noch angehen. Dieses wurde der HUK allerdings mit Schreiben vom 21.12.2006 mitgeteilt unter Hinweis auf eine Unfallzeugin sowie unter Klagandrohung.
Eine Reaktion hielt die HUK nicht für erforderlich, also wurde am o9.o1.2007 Klage auf Zahlung restlichen Schadensersatzes nebst anteiliger Anwaltskosten erhoben. Nach Zustellung versuchte die HUK dann telefonisch, sich auf einen Vergleich 80 : 20 zu einigen - angesichts eindeutiger Beweislage abgelehnt. Nun teilt die HUK dem Gericht mit:
„Den Klagebetrag nebst Zinsen haben wir heute an die Gegenseite überweisen. Wir gehen davon aus, dass die Klage zurückgenommen wird.”
„Den Klagebetrag nebst Zinsen”? Die Klagebeträge von 767,86 € und 67,26 € addieren sich zu 835,12 €, gezahlt hat die HUK heute (kommentarlos) 830,67 € - verbleibt schon insoweit ein Fehlbetrag von 4,45 €, oder?
Dass die Gesamtforderung einschließlich Zinsen von 841,46 € die gezahlten 830,67 € sogar um 10,79 € übersteigt, sei nur am Rande erwähnt …
Die Hoffnung der HUK auf Klagrücknahme wird sich also - zumindest vorerst - nicht erfüllen. In Höhe des gezahlten Betrages für erledigt erklären und weiterstreiten - mal sehen, was die HUK dem Gericht dann mitteilt.
Nachtrag:
Nachdem ich entgegen der Hoffnung der HUK die Klage nicht zurückgenommen, sondern hinsichtlich des gezahlten Betrages für erledigt erklärt habe, erreicht mich heute - also 2 ½ Wochen später - ein Schreiben vom dort, in dem man die Zahlung zu erläutern versucht und wiederum davon ausgeht, das ich nunmehr doch die Klage zurücknehmen werde.
Tatsächlich ist in der Klage ein Teilbetrag von 10.- € versehentlich nicht angerechnet worden - aber hätte man das nicht auch gleich mitteilen können, anstatt nur kommentarlos einen so nicht nachvollziehbaren Betrag zu überweisen? Im Übrigen stimmt die Zahlung aber auch immer noch nicht „exakt”, wie die HUK meint. …