HUK Coburg – Nur dreist ?!

Über einen vom LG Hamburg zur Frage der lästigen „Sechsmonatsfrist” in den sog. „130%-Fällen” mit Urteil 331 O 28/07 vom 24.o8.2007 entschiedenen Fall war u.a. hier schon ausführlich berichtet worden. Das LG fand klare Worte:

Es existiert keine Vorschrift, wonach einem Geschädigten, der im Rahmen der 130 %-Grenze konkret nach Reparaturrechnung abrechnet, zunächst nur der Wiederbeschaffungsaufwand zu erstatten, die Differenz zu den vollen Reparaturkosten aber erst nach weiterer Nutzung des Fahrzeugs für sechs Monate fällig ist.

Das Urteil ist rechtskräftig, die HUK hatte keine Rechtsmittel eingelegt. Wie nunmehr dem DAR vom August 2008 (S. 481 f.) zu entnehmen ist, hat dies die HUK in einem nahezu identischen Fall keineswegs gehindert, es kurz nach Verkündung des Urteils es vor derselben (!) Kammer desselben (!) Landgerichts erneut auf einen Prozess ankommen zu lassen. Wiederum hatte sie den Geschädigten zunächst auf die Totalschadensabrechnung verwiesen und die Differenz zu den Reparaturkosten erst sechs Monate nach dem Unfall gezahlt.

Wiederum ging es nach entsprechender Erledigungserklärung noch um Zinsen und Kosten und … wiederum verlor die HUK. Das Gericht wiederholte und präzisierte seine Auffassung, gerade zur Frage der letztlich entscheidenden Fälligkeit des Anspruchs des Geschädigten:

Im Falle des Vorliegens eines wirtschaftlichen Totalschadens ist zwar für den Ersatz von Reparaturkosten Voraussetzung, dass der Geschädigte sein Fahrzeug sach- und fachgerecht reparieren lässt und sein Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate weiter nutzt. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine Fälligkeitsvoraussetzung, so dass der Anspruch nicht etwa erst nach Ablauf der 6 Monate fällig wird.

Wie dreist muss man eigentlich sein, um nach dem ersten eindeutigen Urteil noch ein zweites zu kassieren?

Bleibt nur zu hoffen, dass der BGH in dem immer noch ausstehenden Urteil in einem „echten” 130%-Fall (wo der Geschädigte tatsächlich fachgerecht repariert und nicht sein Auto kurz danach verkauft hat) nun endlich ähnlich klare Worte findet, um diesem Spuk endlich ein Ende zu bereiten.

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