HUK Coburg - leider hilft nur noch klagen, klagen und nochmals klagen

Eigentlich wollte ich diesen Blog frei halten von irgendwelchen Diskussionen über die Geschäftsgebühr die dem Anwalt für die Abwicklung eines Verkehrsunfalles zusteht. Das Thema, so dachte ich jedenfalls, ist mittlerweile abgeschlossen. Nur nicht bei der HUK-Coburg Versicherung. Trotz mehrerer Urteile vor dem AG Hannover, zweier mir bekannter Gutachten der hiesigen Rechtsanwaltskammer Celle, die dem Anwalt immer die 1,3 Geschäftsgebühr zugesprochen gaben, schreibt mir die HUK-Coburg heute wieder: Eine höhere Gebühr als der von uns zu Grunde gelegte Satz von 0,8 ist nicht gerechtferigt. Es geht um 93,38 € - hierfür entstehen jetzt weitere Gerichts,- und Anwaltskosten. EIgentlich steht mir ja auch noch Schmerzensgeld zu, da ich für die Mandantin den Unfall telefonisch bei der HUK gemeldet hatte und in die Fänge des Schadensmanagements geraten bin - “kein Guatchter, wenn nur einer von uns”, kein Mietwagen über 40 € pro Tag etc…. und ich brauchte nur die Schadennummer für eine schnelle Regulierung.

6 Antworten zu “HUK Coburg - leider hilft nur noch klagen, klagen und nochmals klagen”

  1. SV Eiserbeck Sagt:

    Hallo,
    diese Methode der HUK-Coburg ist uns Gutachtern nicht unbekannt, mir wurden letzte Woche von meinen ca. 430,00 Euro Honorar lediglich 180,00 Euro überwiesen, mit dem Hinweis das dies wohl angemessen wäre.
    Aber durch diesen BLOG hier wurde ich überzeugt, das der beste Weg ist, meine Ansprüche gegen den VN zu richten. Wer bei der HUK versichert ist, soll merken, was die abziehen - der BGH ist denen doch total egal.
    Schönen Abend noch

  2. RA Melchior Sagt:

    Das generelle Problem ist ja hier nicht die 1,3-Gebühr, sondern die militante Uneinsichtigkeit der HUK gegenüber gefestigter Rechtsprechng aller Art.

    M.E. sollte die Problematik spätestens sei dem BGH-Urteil VI ZR 261/05 vom 31.10.2006 weitgehend geklärt sein. Das sehen inzwischen wohl auch fast alle Versicherungen so - nur eben nicht die HUK.

  3. SV-Röschlau Sagt:

    Hallo SV-Eiserbeck,
    auf Ihren Kommentar konnte ich mir ein Lachen nicht verkneifen. Bei mir waren es neulich, statt 510€, 300€. Ich glaube, dass wird mit einem Glücksrad ausgelost.
    Da hilft wirklich nur, immer wieder den VN zahlen lassen. Denken Sie daran, dass Sie eine Abtrittserklärung “an Erfüllung statt” von Ihrem Kunden brauchen.

    Viel Erfolg
    SV-Röschlau

  4. RASchepers Sagt:

    Die HUK ist nicht uneinsichtig. Die HUK handelt nicht aus der Überzeugung heraus, rechtlich richtig zu handeln.
    Die HUK handelt aus wirtschaftlichen Erwägungen. Um die HUK davon zu überzeugen, daß eine andere Vorgehensweise wirtschaftlich sinnvoller ist, hilft am besten:

    Immer schön VN bzw. Fahrer verklagen, nicht (nur) die HUK. Je mehr VN sich von der HUK abwenden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, daß die HUK wieder anders handelt.

  5. anna wipperfürth Sagt:

    hallo! am 16.12.2007 hatte ich mit meine familie unfall auf die A-2,ich stand im stau mit warnblickanlage,da ist ist mir ein 7,5 tonner drauf gefahren.esist 100% klare sache aber huk coburg reagiert auf keine briefe von meinen anwalt.ich trage auch körpeliche schäden an die linke hand drei finger kompplet taub! auch keine reaktion! ich warne jeden von diese versicherung!!!!!!! jetzt muss ich klagen ,mal sehen was die sich so einfallen lasen!! MFG anja wippwerfürth

  6. Wilms Stefan Sagt:

    Ich bin Kfz-Sachverständiger und berechne mein Honorar ,wie ca.95% meiner Kollegen, nach der BVSK-Honorarbefragung aus 2003,H4. Einzig u.allein die HUK hat Probleme damit diese Gebührentabelle anzuerkennen. Die HUK-Coburg bat mich seit Monaten um Geduld,da eine Einigung bevorstehe u.”……meine Liquidationen so gering abweichen würden,dass hier eine Einigung sehr wahrscheinlich ist.”-Aussage von dem Schadenabteilungsleiter Herr Wolf aus Coburg.- -Gestern(20.03.2007)wurde mir das neueste BVSK-HUK Tableau übersandt.Diese Gebührenregelung “NETTO statt BRUTTO”(also 19%Mwst.drauf) zuzüglich Fahrtkosten,und wir hätten eine Einigung mit der man Leben könnte.Ebenfalls am 20.03.2007 gingen meine ersten 30 Schreiben an die Rechtsanwälte ,die im Namen u.Auftrag Ihres Mandanten nunmehr Klagen um die Restbeträge meiner offenen Honorare geltend zu machen.Ich wusste bereits im Vorfeld ,dass die HINHALTETAKTIK der HUK-Coburg so endet u.war sehr gut vorbereitet.Ärgerlich ist nur die Rolle des BVSK.Ich persönlich ziehe meine Kosequenzen.M.f.G.

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