HUK Coburg: Kein Abzug neu für alt bei Haftpflichtschäden?

In einem Rechtsstreit wegen einer von der HUK vorgenommenen m.E. unsachgemäßen Schadensregulierung (AG Rostock 45 C 216/07) geht es u.a. um die Frage, ob die HUK Coburg bei einem angeblich beschädigten immerhin 14 ½ Jahre alten PKW jedenfalls Abzüge „neu für alt” hätte vornehmen müssen. Die HUK lässt nun - anwaltlich vertreten - Folgendes vortragen:

„Bei Haftpflichtschäden sind Abzüge neu für alt grundsätzlich nicht vorzunehmen. Dieses schon deswegen nicht, weil gebrauchte Ersatzteile entsprechenden Alters nicht ohne weiteres verfügbar sind. Vorliegend ist der Einwand allerdings erst recht verfehlt; weil es sich … um Lackierkosten handelt und die Aufbringung gebrauchten Lacks nicht möglich ist.”

Hört, hört! Die Aussagen ihrer Prozessbevollmächtigten muss die HUK sich ja wohl zurechnen lassen. Deren Argumentation werde ich also gern aufgreifen, falls die HUK einmal wieder meint, Abzüge neu für alt vornehmen zu müssen - sofern sie das nach diesen dankenswerten Ausführungen zukünftig noch tut. Im Übrigen zur gefälligen Verwendung freigegeben.

3 Antworten zu “HUK Coburg: Kein Abzug neu für alt bei Haftpflichtschäden?”

  1. schepers Sagt:

    Hoffentlich gewinnt die HUK diesen Prozeß!

  2. Anonymous Sagt:

    Handelt es sich um einen Rabattprozess?

  3. RA Peter Schmorleitz Sagt:

    Sollte die HUK mit dieser Argumentation (rechtskräftig) obsiegen, erbitte ich schon jetzt eine Kopie des Urteils, selbstverständlich in anonymisierter Form oder zumindest um Mitteilung der Fundstelle:-)

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