HUK-Coburg in Zusammenarbeit mit der DEKRA = Vorsicht
Wieder mal ein abschreckendes Beispiel für jeden Unfallgeschädigten ist ein aktueller Haftpflichtschaden, der mir gerade angetragen wurde. Der Mandant verließ sich auf die Aussagen der Mitarbeiter des Schadensmanagements der HUK Coburg und da er es nicht besser wußte, besuchte ihn ein freundlicher Sachverständiger der DEKRA, durch die HUK beauftragt. Das Gutachten und das Abrechnungsschreiben liegt nunmehr vor. Der Wagen wurde auf Totalschadenbasis abgerechnet. Laut SV-Gutachten beträgt der Wiederbeschaffungswert 2200,00 €, der Restwert 1450 € wobei die Reparaturkosten auf 1206,84 € (brutto) taxiert wurden. Mithin wurden dem Mandanten WBW-RW = 750,00 € ausgezahlt. So weit nicht zu beanstanden. Jedoch zeigte ein geschulter Blick, dass hier das Fahrzeug “tot” gemacht werden sollte. Eine Nachfrage bei einem Sachverständigen ergab dann auch sofort, dass der Wiederbeschaffungswert zu niedrig ist. Ein Abgleich mit Schwacke und weitere Recherchen im Internet erbrachten jedoch ein WBW von mindestens 2.900,00 €. Nun wird ein komplettes Gegengutachten in Auftrag gegeben, welches sich dann auch mit den weiteren restlichen Positionen im Gutachten auseinandersetzt. Ich werde berichten, fasse aber jetzt bereits zusammen: Hier wurde der WBW bewusst weit niedrig angesetzt, um das KFZ “totzumachen”. Jetzt entstehen der HUK Coburg Rechtsanwaltsgebühren und SV-Gebühren für ein Gegengutachten.
21. März 2007 at 20:30
DEKRA-Sachverständige werden immer wieder von Gerichten als unabhängige Sachverständige beauftragt. Vielleicht sollte man einmal eine Datenbank erstellen, in denen versicherungsfreundliche DEKRA-Gutachten (die außergerichtlich erstellt werden) aufgelistet werden. Dadurch könnten unter Umständen DEKRA-Sachverständige grundsätzlich als befangen abgelehnt werden.
Sollte der DEKRA-Gutachter im vorliegenden Fall ein ö.b.u.v. sein, wäre eine Beschwerde bei der IHK angemessen.
18. April 2007 at 16:48
DEKRA-Sachverständige werden von mir als freier Sachverständiger und von den Rechtsanwälten, mit denen ich zusammen arbeite GENERELL als befangen ABGELEHNT. Material für eine Datanbank, wie Sie von RASchepers angeregt wurde, habe ich bereits genügend angesammelt und würde dieses, wie auch andere Berufskollegen auch gern zur Verfügung stellen.
Es darf doch nicht sein, daß eine einzelne Sachverständigenorganisation sich als unabhängig bezeichnet, aber bei den Versicherungen mit Dumpingpreisen und “Konkurrenz-Gutachten” um Gutachtenaufträge buhlt und dabei immer die Geschädigten über den Tisch zieht.
Der einzelne DEKRA-Gutachter ist niemals ö.b.u.v. sondern ein Angestellter dieser Organisation. Die IHK fühlt sich außerdem nicht dafür zuständig, weil (Originalton IHK-Potsdam):” … Sachverständige sind keine von der IHK geschützte Berufsgruppe … “. Somit habe ich auch meine Zwangsmitgliedschaft in dieser staatlich verordneten Organisation überdacht.
Ich wage auch nicht von Schmiergeldzahlungen zu sprechen, würde aber gern wissen, wozu in einzelnen Autohäusern pro Forma Büros angemietet werden, in denen sich ein DEKRA-Mitarbeiter einnistet, dieses Büro jedoch gar nicht existiert oder hauptsächlich durch das Autohaus anderweitig genutzt wird, weil der DERKA-Gutachter nur wenige Stunden im Monat dort verbringt.
19. Mai 2007 at 09:13
Herr Schwäblein,
Sie irren, wenn Sie meinen, es gäbe keine öbuv DEKRA-SV. Meines Wissens gibt es zur Zeit zwei oder drei.
Das sagt allerdings nicht darüber aus, ob die Gutachten nun besser oder schlechter sind…
Grüße
Andreas