HUK Coburg – Eine typische (?) Geschichte

Am 20. Mai 2009 hat der Mandant einen Verkehrsunfall mit einer HUK-VN

Am o9. Juni erkennt HUK auf entsprechende Aufforderung ihre Eintrittspflicht an;
Am 17. Juni werden die Schäden spezifiziert geltend gemacht;
Am o2. Juli wird nochmals gemahnt unter Nachfristsetzung auf den 10. Juli;
Am 13. Juli 2009 mangels jeglicher Reaktion (!) Klage eingereicht;
Am 23. Juli zahlt HUK ohne jegliche Begründung oder gar Schreiben die Hauptforderung abzüglich 50.- € (Schon klar, die Verbringungskosten), die vorgerichtlichen Anwaltskosten von 229,55 € nebst Zinsen bleiben offen;
Am 14. August wird die Klage zugestellt;
Am 24. August zahlt HUK ohne jegliche Begründung weitere 131,81 €.

Und offensichtlich um diesem Dünnsinn noch die Krone aufzusetzen, schrieb HUK bereits am 19. August 2009 an’s Gericht, sie habe „den Klagebetrag nebst Zinsen” überwiesen. Sie gehe daher davon aus, dass die Klage zurückgenommen wird. Ach, wirklich?

Es ist schlicht unerfindlich, wie sie zu dieser Auffassung gelangt. De facto bleiben die bisherigen Zahlungen der HUK um 155,48 € hinter den tatsächlichen Klagforderungen zurück. Hinzu kommen die weiteren Zinsen.

Böse Gemüter könnten hier versuchten Prozessbetrug wittern. Insider kennen das wohl eher als (nicht untypische) Schlamperei.

Dass die HUK sich bei bereits vorgerichtlich anerkannter (!) Haftung durch rechtzeitige Zahlung die Verfahrenskosten von rund 640.- € hätte sparen können, sei nur am Rande erwähnt.

Update: Dass die HUK auf eine entsprechende Nachricht an das Gericht auch nach Wochen nicht einmal reagiert und jetzt wegen des Restbetrages wohl doch noch eine mündliche Verhandlung erforderlich wird, sei nur am Rande erwähnt.

3 Antworten zu “HUK Coburg – Eine typische (?) Geschichte”

  1. Coburg - Blog - 27 Aug 2009 Sagt:

    [...] Unfall – Blog» Blogarchiv » HUK Coburg – Eine typische (?) Geschichte [...]

  2. Biene Sagt:

    … das hat bei der HUK System. Die lassen es auf eine Klage ankommen, zahlen dann – aber nur die Hauptforderung. Wenn ich die Kostenrechnung, mit 3100 und 1,0 GK, schicke, schreib ich schon dazu, dass ich mich nicht scheue, deswegen ein weiteres Verfahren anzufangen. Die zahlen trotzdem die Kosten nur teilweise, mit der irrwitzigen Begründung, eine Klage sei ihnen nicht zugestellt worden, ich beantrage MB wegen des Restes, die legen Widerspruch ein, ich begründe – und die HUK gibt klein bei. Das Spiel betreiben die seit Monaten, ich reagiere immer gleich.

    Mir geht’s da ums Prinzip. Mir ist schon klar, dass das pekuniäre Ergebnis den Aufwand nicht rechtfertigt, aber wie bei vielen anderen kleinen Schadensresten auch müssen wir da stur bleiben und berechtigte Beträge konsequent einklagen.

    Wir haben übrigens im Laufe von über 20 Jahren Unfallregulierung die Erfahrung gemacht, dass die Versicherungen wie ein Kleinkind genau unterscheiden, mit welchem Anwalt sie sich was erlauben können. Wir bekommen immer mal wieder Korrespondenzunfälle von Kollegen, bei denen wir nur mit dem Kopf schütteln können, wie lange die sich hinhalten lassen. Das gibt’s bei uns nicht und das wissen die Versicherungen. Aber immer wieder – siehe HUK – reizen Einzelne ihre Grenzen aus.

    Also: nicht unterkriegen lassen, Position verteidigen, Konsequenz demonstrieren – es hilft auf Dauer.

  3. RA Melchior Sagt:

    @ Biene: Also, eigentlich sollte ich bei der HUK als sehr klagefreudig bekannt sein, trotzdem versuchen die’s immer mal wieder – bzw. provozieren Prozesse. ;-)

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