HUK Coburg - Dümmer geht’s nimmer
Die HUK hat mal wieder die Allgemeine Kostenpauschale nicht - wie sonst gerne - nur gekürzt gezahlt, sondern schlicht gar nicht. Auf entsprechenden Mahnbescheid legt sie nun ungerührt Widerspruch ein.
Vorhersehbarer weiterer Verlauf des Verfahrens: Klage aus dem Mahnbescheid über die Allgemeine Kostenpauschale von 25.- € (Ein Zweizeiler unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Gerichts). Das AG Wismar wird die HUK entsprechend verurteilen. Kosten der Veranstaltung: 25.- € nebst Zinsen und Verfahrenskosten, insgesamt somit ca. 190.- Teuro. Herzlichen Glückwunsch!
Fortsetzung s. hier. <p> </p>
26. Februar 2008 um 13:41
Wer nicht hören will muss fühlen! Weiter so HUK!
So macht man sich beliebt bei Geschädigten und bei eigenen Kunden.
26. Februar 2008 um 15:05
Sachbearbeiter der HUK werden halt nicht für’s denken bezahlt, sondern für weisungsgemäße Ausführung.
Und im übrigen, - was soll’s, - Geld ist doch ganz offensichtlich genug da!
26. Februar 2008 um 18:45
Das klingt aber eher nach einem Versehen als nach einer bewußten Handlung? Haben Sie einfach mal entsprechend nachgefragt bevor Sie Klage erhoben haben?
Warum die HUK Widerspruch eingelegt hat, ist schnell erklärt. Ich meine, dass ich es Ihnen lieber Kollege Melchior bereits mindestens einmal erläutert hatte.
Die HUK bekommt pro Tag vermutlich mehr Schriftstücke als Ihren einen Mahnbescheid zugestellt. Irgendein Angestellter nimmt alle Klagen, Mahnbescheide etc. entgegen und veranlaßt ohne jede weitere Prüfung in der Sache Widersprüche etc.
Anders läßt sich dies kaum vernünftig organisieren. Der Vorgang ist meines Wissens nach so ziemlich in jedem größeren Unternehmen, das regelmäßig verklagt wird, gleich organisiert.
Erst nach Abgang des Widerspruchs etc. wandert die Akte mit Mahnbescheid dann an den Sachbearbeiter.
Der Vorgang bietet also wenig Grund, sich aufzuregen. Viel interessanter ist die Frage, ob Sie mal bei der HUK auf das vermutliche bloße Versehen hingewiesen haben? Klingt nicht so? Einfacher wäre dies!
26. Februar 2008 um 20:24
Hallo Andersdenkender,
Dazu kann man nur sagen:
“Wie man in den Wald hinein schreit, so hallt es heraus!”
Die HUK Coburg, welche jede Gelegenheit ausnutzt rechtschaffene Gutachter und Rechtsanwälte in die Pfanne zu hauen schickt Widersprüche ohne Prüfung.
LOL
26. Februar 2008 um 21:18
Verehrter andersdenkender Kollege,
dass ich die Diskussion über die Allgemeine Kostenpauschale im Allgemeinen, über deren angemessene Höhe im Besonderen und insbesondere die angeblich hierzu bestehende „örtliche Rechtsprechung” o.ä. gründlich leid bin, dürfte bereits hinreichend deutlich geworden sein. Wozu nochmals fragen? Eine Forderungsaufstellung hatte ich der HUK übersandt, alle dortigen Positionen bis auf die Allgemeine Kostenpauschale wurden bezahlt.
Vielleicht ein Versehen, vielleicht aber auch der Versuch, sich gänzlich um diese Position zu drücken, in der Hoffnung, ich würde es nicht bemerken oder aber tolerieren - wer weiß das schon so genau? Sicherlich gibt es Gesellschaften, bei denen ich nochmals kurz erinnert hätte; bei anderen wiederum spare ich mir das einfach, nämlich bei solchen, die - wie hier - bei völlig unstreitiger Haftung die weitere Schadensregulierung unnötig verkomplizieren, spezifizierte Forderungen ohne nähere Begründung nur zur Hälfte ausgleichen etc. pp.
Und schließlich, auch wenn Sie es noch so oft meinen, erklären zu müssen: Platt und pauschal erst einmal gegen jeden Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, halte ich nach wie vor für unwirtschaftlich, gerade bei geringen Forderungen wie hier. Die Widerspruchsfrist beträgt bekanntlich zwei Wochen, in denen ja wohl zumindest eine überschlägige Prüfung der Forderung möglich sein dürfte.
27. Februar 2008 um 09:20
Hallo Andersdenkender!
Tut mir leid, Ihnen da wiedersprechen zu müssen, aber nach einem Versehen klingt das ganz und gar nicht!
Wie ich von anderen Versicherungsgesellschaften definitiv weiß, werden
dort nämlich keineswegs pauschal ohne weitere Prüfung Widersprüche gegen eingehende Mahnbescheide veranlaßt. Dies wäre im Übrigen - ohne weitere Prüfung der Sachlage - auch ziemlich unwirtschaftlich, oder nicht? Denn das würde ja bedeuten, das grundsätzlich weitere Gerichtskosten in Kauf genommen werden.
Tatsächlich ist es bei den Versicherungen üblicherweise so, dass der für den jeweiligen Vorgang zuständige Sachbearbeiter jedes Schriftstück, also auch Mahnbescheide und Klagen, direkt zur Bearbeitung bekommt, ohne dass zuvor irgendein anderer, mit der Akte gar nicht vertrauter Mitarbeiter vielleicht einen Widerspruch eingelegt hat. Es obliegt dann üblicherweise dem zuständigen Sachbearbeiter selbst, den Vorgang nochmals zu prüfen und dann ggf. Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einzulegen, oder - falls etwa die Nichtzahlung der Auslagenpauschale tatsächlich ein Versehen gewesen sein sollte - eine weitere Regulierung zu veranlassen. Ich gehe davon aus, dass dieses branchenübliche Vorgehen grundsätzlich auch bei der HUK zur Anwendung kommt.
Sollte also tatsächlich ein Versehen vorgelegen haben, obliegt es jedoch dem Versicherungssachbearbeiter, sich beim Geschädigten bzw. dessen RA zu melden und auf das Versehen hinzuweisen und eine entsprechende Nachregulierung anzukündigen. Nachdem dies hier offenbar nicht erfolgt ist, dürfte also auch nicht von einem Versehen auszugehen sein, sondern von bewußter Handlungsweise.
Sollte die HUK aber tatsächlich in der von Ihnen beschriebenen Art verfahren, dass irgendein Angestellter sämtliche Mahnbescheide entgegen nimmt und pauschal erst einmal Widerspruch einlegt, würde mich das doch sehr wundern. Wie gesagt würde dies ja bedeuten, dass die HUK dadurch höhere Gerichtskosten bewußt in Kauf nimmt. Mit Verlaub: dann hat sie es aber auch nicht anders verdient!!! Denn in dem Fall ist es dann wirklich nicht Aufgabe des Geschädigten bzw. RA, bei der HUK nach einem evtl. vorliegenden Versehen nachzufragen und dieser dadurch vielleicht doch noch Geld einzusparen!!!
27. Februar 2008 um 10:04
Vererhter Andersdenkender,
es tut mir überhaupt nicht leid, Ihnen zu widersprechen. Der Mahnbescheid ist die Erinnerung, da konnte man noch für kleines Geld einlenken. Ich hätte sofort Klage erhoben, natürlich auch gegen den VN, damit zumindest der merkt, bei welchen Schnarchnasen er seine Versicherung abgeschlossen hat.
MfkG
http://www.kanzlei-siebers.de auch bei http://www.harzanwalt.de
27. Februar 2008 um 10:27
Man kann der Sache noch etwas zusätliche Würze geben, in dem man den MB nicht gegen die HUK, sonden gegen deren Versicherungsnehmer, also den Unfallverursacher, beantragt. Der wird seinem Versicherungsvertreter schon Beine machen, wenn ihm der MB über 25 Euronen ins Haus flattert.
27. Februar 2008 um 10:40
Nur am Rande: Selbstverständlich ist der MB auch an die Unfallgegnerin gegangen. Selbige rief auch gleich hier an und fragte nach dem Grund, den ich ihr daraufhin erklärt habe. …
27. Februar 2008 um 16:14
Ich frag mich nur, wie der Sachbearbeiter das seinem Boss erklärt!!
29. Februar 2008 um 18:05
Wenn die Kostenpauschale trotz Anforderung überhaupt nicht gezahlt wird, dann sieht das sehr nach einem Versehen aus. Und natürlich kann man im Rahmen einer vernünftigen Zusammenarbeit mal eben bei der Versicherung anrufen und nachfragen. Vor 3 oder 4 Jahren hätte wegen 25,- € kein Anwalt sofort einen Mahnbescheid beantragt.
Inzwischen gibt es keine vernünftige Zusammenarbeit mehr. Die Versicherungen kürzen und streichen mit der Strategie Zermürbung. Derjenige, der nachhakt, bekommt sein Geld dann doch.
Nachdem ich wegen Verbringungskosten, UPE-Zuschläge etc. in 20 oder 30 Fällen angerufen habe (Ergebnis: natürlich zahlen wir nach), habe ich keine Lust mehr.
Jetzt gibt es ein Anspruchschreiben an die Versicherung. Kürzungen werden ohne weitere Korrespondenz eingeklagt.
Wenn es ein Versehen des Sachbearbeiters war, Pech gehabt. Muß die Versicherung halt die weiteren Kosten zahlen. Wenn die Kürzung auf Weisung der Versicherung erfolgte, dann soll die Versicherung erst Recht die weiteren Kosten tragen.
Ja ja, das waren noch Zeiten, als man mit vielen Versicherungen noch vernünftig zusammenarbeiten konnte.
Übrigens, kaum Probleme habe ich mit der Allianz. Die zahlt auch eine 1,8 Gebühr. Und die Allianz hat soeben Rekordgewinne vermeldet.
Sollen HUK und Konsorten doch weiterhin MANPOWER mit Kürzungen binden und sich um 25,- € vor Gericht streiten. Die Sachbearbeiter freuen sich auch, daß sie die Schadenakten 10 x statt 2 x anpacken müssen.
01. März 2008 um 01:23
Der Glückwunsch zu diesem heroischen Sieg im Dienste der Gerechtigkeit bleibt mir leider im Halse stecken.
Man frage sich kurz, wem hiermit gedient ist. Dem Mandanten, dem Sie verpflichtet sind jedenfalls nicht. Der hätte seine 25 EUR sicher schneller gehabt, wenn Sie kurz zum Hörer gegriffen hätten.
Oder wie schnell werden bei Ihnen Mahnbescheide zugestellt und anschließend die 25 EUR reguliert?
Es drängt sich also der Verdacht auf, dass es hier -wie beim vorschnellen Klagen- eher um Gebührenmehrung geht.
Sehr bedauerlich.
Nur am Rande: Es gibt tatsächlich Gesellschaften, bei denen bereits die Poststelle die Widersprüche gegen Mahnbescheide ausfüllt. Erst die anschließende Bearbeitung erfolgt beim Sachbearbeiter.
Die generelle Aussage von Lolek ist daher falsch.
Was den “Klimawandel” in den letzten Jahren angeht.
Ja, davon kann ich auch (und vermutlich jeder meiner Kollegen) ein Lied singen.
Was man immer öfter an polemischem Unsinn zu lesen bekommt, der oft genug noch rechtsfehlerhaft ist, geht auf keine Kuhhaut.
Hinzu kommen ein Verlust an Stil in der Abwicklung:
Da muss man den Kollegen auffordern, das erstellte Gutachten doch bitte vollständig und nicht nur in Teilen einzureichen. Wenn es dann endlich nach zwei Wochen vorliegt, vergehen keine 5 Werktage und es wird eine Beschwerde an die Geschäftsleitung gefaxt, wegen der zögerlichen Regulierung (hätte er zuerst seine Kontobewegungen geprüft, wäre ihm der zwischenzeitliche Geldeingang vielleicht noch aufgefallen). Welchen Eindruck man mit solchen Aktionen auf allen Ebenen hinterlässt, überlasse ich Ihrer Fantasie…
Ebenso ärgerlich:
Es werden sämtliche Schriftsätze ohne Anlagen gefaxt und diese dann per Post nachgeschickt, so dass man nie weiß, ob die Unterlagen tatsächlich fehlen oder noch kommen. Völlig unnötige Nachfragen werden provoziert, damit die Abwicklung auch bestimmt umständlich und die Akte dick wird.
Mein persönlicher Favorit:
Es wird -bei mehreren Mandanten- mit geradezu boshafter Starrsinningkeit die Korrespondenz für alle Mandanten gemeinsam geführt und die Anlagen als wüstes Konvolut vorgelegt.
Der Heini von der Versicherung soll das ruhig sortieren.
Er kann es aber im Zeitalter elektronischer Aktenbearbeitung nicht.
Das verschafft dann sicher die Gelegenheit, die 10 EUR Zuzahlung für Mandant X zu monieren, die man doch schließlich schon vor Wochen in Sachen X Y Z u. a. ./. VU belegt hatte.
Kann man ja wieder einen Mahnbescheid beantragen.
Solange für drei Mandanten drei Kostennoten gestellt werden (und drei Portopauschalen berechnet werden) sollten auch drei getrennte Anschreiben möglich sein, oder?
Das sind nur ein paar Beispiele, die zeigen, wie die Abwicklung völlig unnötig verlangsamt und das Klima -leider oft von Neulingen im Geschäft- vergiftet wird.
Manchmal frage ich mich, wer denn da im viel besungenen Wald hockt…
Nachdenklicher Gruß
Versicherungsfuzzi
01. März 2008 um 19:17
Gebührenerhöhung ist bei einem Mahnbescheid über 25,- € sicherlich nicht das Motiv.
Mir wäre allemal lieber, wieder vernünftige Unfallregulierung mit Versicherungen betreiben zu können. Ich habe oft genug angerufen. Die Sachbearbeiter einzelner Schadenaußenstellen kennen mich schon mit Namen. Die wissen genau, daß ich auch die gekürzten Beträge geltend mache. Wenn dann trotzem weiter gekürzt wird, habe ich keine Lust mehr.
Und:
Das mit dem Mahnbescheid funktioniert!
Wenn die Versicherungen wieder vernünftig mit uns umgehen wollen, werden wir Anwälte uns sicher nicht wehren.
Und noch etwas:
Ich weiß, daß die Sachbearbeiter sich das nicht selber ausdenken, sondern auf Anweisung handeln.
27. März 2008 um 17:38
[...] reicht leider nicht aus. HUK legt – auch für die VN - im Februar 2008 ungerührt Widerspruch ein. Also wird entsprechend Klage erhoben. Nun schreibt mir HUK: Die Kostenpauschale zuzüglich [...]