HUK-Coburg - 130% Grenze und die 6 Monatsfrist

Bereits hier berichtete der Kollege Melchior aus Wismar über die Rechtsansichten der HUK-Coburg-Versicherungen zur 130%-Grenze.  Demnach soll angeblich Voraussetzung der Zahlung an zwei (2) Bedingungen 1. ) “Das Fahrzeug muß fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Sachverständigen repariert worden sein.” (Anm. der Redaktion: dies ist nach der BGH-Rechtsprechung nicht zu beanstanden) 2.) “Das Fahrzeug muß vom Geschädigten noch mindestens 6 Monate genutzt werden.” (Anm. der Redaktion: dies ist der Steitpunkt, der sich nicht aus der BGH-Rechtsprechung ableiten lässt).

Der Kollege Walzer hatte nun vor dem LG Hanau genau zu dieser Problematik einen Termin gegen die HUK-Coburg. Demnach wies der Vorsitzende darauf hin, dass  ihm keine Entscheidung des BGH bekannt sei, aus der hervorginge, dass im Fall der 130%-Opfergrenze neben der ordnungsgemäßen Reparatur eine Nutzung von sechs Monaten vorliegen müsse. Wie das Urteil ausgeht kann man sich nach diesem Hinweis sicher vorstellen.

Eine Antwort zu “HUK-Coburg - 130% Grenze und die 6 Monatsfrist”

  1. Unfall - Blog » Blog Archiv » HUK und die „Sechsmonatsfrist" - Wird wohl wieder nichts Sagt:

    [...] Gericht nicht so schnell entschieden wie das LG Hanau in dem von dem Kollegen Walzer bearbeiteten Parallelfall, wo das Urteil bereits [...]

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