HUK-Coburg - 130% Grenze und die 6 Monatsfrist
Bereits hier berichtete der Kollege Melchior aus Wismar über die Rechtsansichten der HUK-Coburg-Versicherungen zur 130%-Grenze. Demnach soll angeblich Voraussetzung der Zahlung an zwei (2) Bedingungen 1. ) “Das Fahrzeug muß fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Sachverständigen repariert worden sein.” (Anm. der Redaktion: dies ist nach der BGH-Rechtsprechung nicht zu beanstanden) 2.) “Das Fahrzeug muß vom Geschädigten noch mindestens 6 Monate genutzt werden.” (Anm. der Redaktion: dies ist der Steitpunkt, der sich nicht aus der BGH-Rechtsprechung ableiten lässt).
Der Kollege Walzer hatte nun vor dem LG Hanau genau zu dieser Problematik einen Termin gegen die HUK-Coburg. Demnach wies der Vorsitzende darauf hin, dass ihm keine Entscheidung des BGH bekannt sei, aus der hervorginge, dass im Fall der 130%-Opfergrenze neben der ordnungsgemäßen Reparatur eine Nutzung von sechs Monaten vorliegen müsse. Wie das Urteil ausgeht kann man sich nach diesem Hinweis sicher vorstellen.
04. Juni 2007 at 20:20
[...] Gericht nicht so schnell entschieden wie das LG Hanau in dem von dem Kollegen Walzer bearbeiteten Parallelfall, wo das Urteil bereits [...]