HDI - Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Meine Mandantin hatte einen PKW überholt, der plötzlich nach links in eine Grundstückseinfahrt abbog. Der polizeiliche Unfallbericht:
„… hatte der Beteiligte 01 die Absicht, nach links auf das Gelände der ehemaligen Ffw abzubiegen. Hierbei übersah der Beteiligte 01 die Beteiligte 02, welche sich gerade im Überholvorgang sowie auf Höhe des Beteiligten 01 befand und es kam in der Folge zum Zusammenstoß der Beteiligten.”
Ist doch deutlich, oder? Nun aber die Stellungnahme der HDI:
„Der Ermittlungsakte ist zu entnehmen, dass der Unfall durch Ihre Mandantin verursacht worden ist. Diese ist ihrer Rückschaupflicht nicht in ausreichendem Maß nachgekommen.”
Bin gespannt, wie die HDI das dem Gericht erklären will. So wird dann wohl wieder sinnlos Geld zu Lasten der dortigen Versichertengemeinschaft verpulvert.