HDI - Unfallersatztarif und kein Ende in Sicht - Geschädigte werden in Prozesse gezwungen

Mir liegt wieder ein aktuelles Abrechnungsschreiben der HDI-Versicherungen vor, welches nicht nachvollziehbar ist. Der Porsche des Mandanten wurde beschädigt. Er mietete sich für den Zeitrum der Reparatur ebenfalls ein Porsche bei AVIS in Hannover an. Hierbei handelt es sich m.E. auch um den einzigen Autovermieter in Hannover, der ein solches KFZ vorhält. Bereits auf der Internetseite der Firma AVIS ist zu lesen, dass ein solches Fahrzeug erst ab 189 EUR/Tag erhältlich ist. Der HDI ist jedoch jetzt der Ansicht, ein solches Fahrzeug würde zu einem Normal-/Selbstfahrertairf von 89,50 EUR/Tag erhätlich sein. Warum wird nicht die Schwacke-Liste 2006 als Maßstab genommen ? Diese hat der BGH für anwendbar erklärt. Demnach sind für einen Porsche pro Tag 199,00 € zu zahlen. Hinzukommt noch die Kaskoversicherung von über 30.00 € pro Tag. Der BGH hat weiterhin schon entschieden, Nutzungsausfall sind ca. 35% der Mietwagenkosten. Nutzungsausfall für das streitgegenständliche KFZ beträgt 99,00 €. Also wären “normale” Mietwagenkosten nach BGH abzurechnen bis ca. 300,00 EUR/Tag.

Vorliegend kommt hinzu, dass das KFZ meines Mandanten nicht fahrbereit und verkehrssicher gewesen ist. Eine Erkundigung nach günstigeren Tarifen war daher nicht möglich. Dies wurde dem HDI auch im Anspruchsschreiben mitgeteilt.

Warum wird dieses leidige Thema immer noch auf dem Rücken der Geschädigten ausgetragen ? Gerade wenn es offensichtlich ist, dass der bei der Abrechnung zu Grunde gelegte Tarif nicht stimmen kann. Warum müssen die Geschädigten hier erst gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen ? Vielleicht findet sich ein Versicherungsmitarbeiter, der dies mal erläutert !

5 Antworten zu “HDI - Unfallersatztarif und kein Ende in Sicht - Geschädigte werden in Prozesse gezwungen”

  1. schepers Sagt:

    “Warum wird dieses leidige Thema immer noch auf dem Rücken der Geschädigten ausgetragen ? Gerade wenn es offensichtlich ist, dass der bei der Abrechnung zu Grunde gelegte Tarif nicht stimmen kann. Warum müssen die Geschädigten hier erst gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen ? Vielleicht findet sich ein Versicherungsmitarbeiter, der dies mal erläutert !”

    Damit sie beim nächsten mal keinen Mietwagen nehmen, weil es beim ersten mal so viele Probleme gegeben hat.

  2. Versicherungsfuzzi Sagt:

    Zitat: “Warum wird dieses leidige Thema immer noch auf dem Rücken der Geschädigten ausgetragen ?”

    Wohl in der Hauptsache, weil es nicht anders geht: Die Versicherer würden sicher diesen Streit wesentlich lieber unmittelbar mit den Vermietern austragen. Aber Vertragspartner des Vermieters ist eben der Geschädigte und nicht der Versicherer.

    Die Vermieter kennen den hier leider auch ab und zu (in anderem Zusammenhang) propagierten “Trick”, nämlich, wenn der Versicherer nicht zahlen wil, verklagen wir halt den Mieter, auch ganz gut.

    Im Ergebnis nützt es dem Vermieter zwar nichts aber er verunsichert den Mieter damit erstmal ganz gehörig.

    Was aber die fehlende Erkundigungsmöglichkeit wegen des nicht fahrbereiten Porsches angeht, überzeugt mich das Argument nicht. Die Erkundigung läuft doch eher via Telefon / Internet. Das geht auch ohne den Wagen.
    Außerdem dürften hier die Anforderungen an den anwaltlich vertretenen Geschädigten insgesamt höher sein.

    Am Rande sei die Bemerkung gestattet, dass der Geschädigte (der selbstverständlich trotz des Unfalls mobil bleiben muss) gerade bei exotischen Luxusfahrzeugen dieses Ziel vielleicht auch auf anderem Wege ereichen kann. Für die paar Tage der Reparatur wird es wohl auch ein Mercedes SLK tun, den im Zweifel jeder große Vermieter hat…

    Mein Mitleid hält sich da in Grenzen.

    Der Geschädigte, dessen Golf zerstört wird, muss ja im Zweifel auch mit einem vergleichbaren Focus fahren.

    @RA Schepers:
    Zum Glück neigt der durchschnittliche Geschädigte nicht zum Zweitunfall, so dass der erzieherische Effekt vernachlässigt werden kann ;-)

  3. schepers Sagt:

    @Versicherungsfuzzi

    “Zum Glück neigt der durchschnittliche Geschädigte nicht zum Zweitunfall, so dass der erzieherische Effekt vernachlässigt werden kann ”

    Dann erzählt er es zumindest im Bekanntenkreis weiter. Mund-zu-Mund-Propaganda wirkt auch.

  4. RA Kasulke Sagt:

    @ Versicherungsfuzzi

    “Was aber die fehlende Erkundigungsmöglichkeit wegen des nicht fahrbereiten Porsches angeht, überzeugt mich das Argument nicht. Die Erkundigung läuft doch eher via Telefon / Internet. Das geht auch ohne den Wagen.”

    Ja und diese Erkundigungen haben ergeben mindestens 189 € pro/Tag. Siehe Webseite der Firma AVIS. Vor Ort direkt mit dem Wort “Unfall” wird es dann etwas teurer.

    Meine Frage, warum dann auf den Preis von 89,50 € gekürzt wird, konnten Sie leider nicht beantworten. Dass das KFZ nicht fahrbereit und verkehrssicher gewesen ist, war nur noch eine “Zugabe”, die dann laut LG Hannover einen Aufschlag bis 50% rechtfertigt.

  5. Boris Schlüszler Sagt:

    Entscheidend für den HDI ist weder die Rechtslage noch ein wie auch immer ermittlter Marktpreis, sondern allein die Profitvorgabe.

    Die Zahlung von 89,50 Euro pro Tag statt 220 Euro bewirkt in den wenigsten Fällen eine Klage. Wo nicht geklagt wird, kann die Differenz als “Gewinn” (oder ersparter Aufwand) verbucht werden.

    Wo geklagt wird, kann der HDI siegen oder zumindest lediglich quotal verlieren.

    Diese Vorgehensweise richtet sich nicht gezielt gegen die Geschädigten, sondern gegen die Autovermieter. Gerne würde der HDI (oder allgemeiner: die Versicherungswirtschaft) Umfang und Preis der Ersatzfahrzeuggestellung selber bestimmen. Das wird nämlich billig, dann kann auch der HDI mehr verdienen.

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