HDI und Mercedes – gemeinsames Schadenmanagement

HDI und Mercedes haben ein gemeinsames Schadensmanagement mit dem Namen “car&drive” entwickelt.

Für den Kunden bedeute dies bestmögliche Betreuung im Schadenfall. Sobald HDI-Gerling oder der Mercedes-Benz-Betrieb Kenntnis von einem Kfz-Schaden erhalten, erfolge eine gegenseitige Information. Hierdurch sei zum einen garantiert, dass dem Kunden schnellstmöglich kompetente Hilfe zur Verfügung gestellt werde

Ob diese Information seitens der Werkstatt an den Versicherer im Dienste des Kunden ist, mag ich zu bezweifeln, denn

“Nach Terminvereinbarung und gegebenenfalls Abholung des Fahrzeuges beim Kunden kann sich dieser aus der Schadenabwicklung zurückziehen und die professionelle Abwicklung mit vielen Vorteilen genießen”

Wo sind diese Vorteile ? Kein eigener Sachverständiger, eine “vergessene Wertminderung”, Kostenpauschale, Nutzungsausfall oder viele kleine Nebenpositionen im Totalschadensfall wie An,- und Abmeldekosten, Kosten für die “grüne Plakette” etc. Ob die Marke mit dem Stern da da Ihren Kunden wirklich was gutes tut ?

3 Antworten zu “HDI und Mercedes – gemeinsames Schadenmanagement”

  1. H.P.Banning Sagt:

    Leider glauben immer mehr Werkstätten über sogenannte Schadenkooperationen,die Werkstatt füllen zu müssen. Interessen des Kunden stehen hier so, wie so hinten an. Hier geht es vordergründig um Profit. Bei Berücksichtigung der SONDERKONDITIONEN ist DER jedoch kaum noch gegeben.Dieser Umstand wird vielen erst bei genauer Nachkalkulation des Auftrags,- mit NEBENKOSTEN, klar.

  2. Stephan Sagt:

    Wo sind diese Vorteile ? Kein eigener Sachverständiger, eine “vergessene Wertminderung”, Kostenpauschale, Nutzungsausfall oder viele kleine Nebenpositionen im Totalschadensfall wie An,- und Abmeldekosten, Kosten für die “grüne Plakette” etc. Ob die Marke mit dem Stern da da Ihren Kunden wirklich was gutes tut ?

    Die Vorteile liegen klar auf der Hand: es geht ohne Anwalt und keine der oben aufgeführten Positionen werden vergessen. Denn die bewegen sich in der Summe meist im kleinen dreistelligen Bereich.

  3. Jacky Sagt:

    Leider hat man sich wohl hier leider nicht mit dem Thema inhaltlich 100% auseinander gesetzt. Leider sind die Diskussionen um dieses Thema leider nicht immer intellektuell anspruchsvoll.
    Klar ist, das die Lobby der RA und Gutachter, im Thema Haftplicht als Gelddruckmaschine ausgedient hat. Jeder der sich ein wenig mit der Branche auskennt, weiss: Ja…das tut weh, wenn man sich neue Geschäftsfelder suchen muß, aber war es früher nicht zu leicht verdientes Geld? Nun haben Versicherer gelernt, wozu? Die Wertminderung gibts natürlich nach Tabelle und auch wenn es diverse Sonderansprüche gibt, steht die Kooperation dem nicht entgegen. Hier gibt natürlich immer noch den RA und Gutachter, aber das sollte eben die Ausnahme und nicht die teurere Regel sein. Bei den Routingtarifen gibt es im übrigen viele Sonderleistungen, welche nicht immer Standard sind, wie z.B. Ersatzfahrzeuge im Kaskofall, Hol-Bringservice kostenlos etc.. Also hier immer nur mit Kundenleistungsbeschneidungsnummer zu kommen wirkt eher ein wenig unwissend und hilflos. Wer dies zahlt im Thema Schadensteuerung ist in der Regel zum Hauptteil die Werkstatt, die ins Netzwerk des Versicherers möchte. Diese Versicherung bietet dann z.B. HUK 15-20% niedrige Jahresprämien für den Kunden an, der dann im Schadenfall in eine bestimmte Werkstatt mit diversen Leistungen, die er woanders nicht kostenlos bekommt, in eine Werkstatt des Versicherers gesteuert wird. Also die Herren, vielleicht haben Sie hier was dazu gelernt und betrachten hier zukünftig keine Einzelfälle, sondern eruieren genau Inhalte zum wirklichen Konzept, auch wenn das ein wenig Zeit in Anspruch nimmt sich in der Tiefe mit einem Thema zu beschäftigen.

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