Gothaer – kleinlich + unbelehrbar

Über die recht eigenwillige Regulierungspraxis der Gothaer in einem eigentlich eher unbedeutenden Fall war u.a. hier schon berichtet worden.

Es ging darum, dass der Mandant selbst seine Schadensersatzansprüche gegenüber der Gothaer fiktiv abgerechnet und diese den vorgelegten Kostenvoranschlag über 1.560,09 € unter Berufung auf eine „Prüfung Kostenvoranschlag” einer Fa. ControlExpert auf 1.321,63 € heruntergekürzt hatte. U.A. wurde dort in sturer Ignoranz der sog. Porsche-Entscheidung des BGH wahrheitswidrig gezielt der Eindruck erweckt, der Mandant müsse sich in Erfüllung seiner Schadensminderungspflicht an eine von der Gothaer ausgewählte VW-Werkstatt wenden, die niedrigere Stundensätze berechnete als „seine” BMW-Markenwerkstatt.

Daraufhin habe ich der Gothaer u.a. zu verdeutlichen versucht, dass diese Verpflichtung gerade nicht besteht, zudem nicht nachvollziehbar ist, aus welchem Grunde und auf welcher Basis die Lackierkosten gekürzt wurden und schließlich der kalkulierte Aufschlag auf die Ersatzteilpreise von 5 % und nicht nur von 2 % ortsüblich ist.

Lapidare Antwort der Gothaer: „Zur Sache selbst möchten wir festhalten, dass wir bei der vorgenommenen Abrechnung bleiben und stellen anheim, uns die Reparaturkostenrechnung zu übersenden.”

Die Reparaturkostenrechnung vorlegen bei fiktiver Abrechnung – ah ja! O.K., wenn nicht freiwillig, dann eben gerichtlich – für einen Differenzbetrag von 238,46 € nicht wirklich lohnend, aber angesichts derartigen Regulierungsverhaltens auch eine Prinzipienfrage.

6 Antworten zu “Gothaer – kleinlich + unbelehrbar”

  1. schepers Sagt:

    “für einen Differenzbetrag von 238,46 € nicht wirklich lohnend,”

    Den Aufwand verbuche ich immer unter Werbung. Im übrigen gibt es kein besseres Mittel, den Mandanten an sich zu binden, als auch für kleine Beträge zu kämpfen. Das sind die Anwälte, von denen der Mandant im Bekanntenkreis positiv erzählt.

  2. RA Kümmerle Sagt:

    Genau der gleiche Sachverhalt wie bei einem aktuellen Mandat von mir. Da ich diese Versicherung ohnehin “gefressen” habe, gibt es kein außergerichtliches Schreiben mehr. Die Klage ist bereits fertig, ich warte nur noch auf ein paar technische Erläuterungen des vom Mandanten beauftragten Sachverständigen, dann geht die Klage raus. Anders lernt es diese Versicherung anscheinend nicht.

  3. Chr. Zimper Sagt:

    ist das vorsätzlicher Betrug, wenn die Firma controlexpert KV und Gutachten auf durchschnittliche Stundenverrechnungssätze kürzt?
    Uns liegt hier ebenfalls eine Abrechnung vor, durchgeführt im Auftrag der LVM-Versicherungen.
    Hierin heißt es: “Die korrigierte Kalkulation erfolgte auf Grundlage der aktuellen regionalen Stundenverrechnungssätze für Karosseriearbeiten.”

    Weiter: “Die Prüfung der Reparaturkosten erfolgte nach Aktenlage aufgrund folgender Unterlagen:
    Gutachten
    4 Foto(s)”

    Eine Übernahme des Gutachter-Honorars wurde von der Versicherung übrigens abgelehnt und von den reduzierten Reparaturkosten abgezogen.

    Verstehe einer noch diese Welt.
    ….weiteres von der Redaktion gelöscht…… ich bitte um Sachlichkeit, Polemik ist nicht erwünscht ….

  4. RA Melchior Sagt:

    Betrug wird immer vorsätzlich begangen – fahrlässigen Betrug gibt es nicht.

    Aber ernsthaft – kein Betrug, „durchschnittliche Stundenverrechnungssätze” sind nur in aller Regel schlicht Unsinn.

    Dass die Kosten selbst eines fehlerhaften Gutachtens von der Gegenseite in aller Regel zu ersetzen sind, entspricht ständiger Rechtsprechung (nur nicht, wenn der Auftraggeber den Mangel zu vertreten hat).

  5. RASchepers Sagt:

    LG Köln 13 S 4/05, Urteil vom 31.5.06 (www.justiz.nrw.de)

    Die Gothaer hat ihren Sitz in Köln, kann also auch in Köln verklagt werden.

  6. schepers Sagt:

    Das richtige Aktenzeichen lautet natürlich

    LG Köln 13 S 4/06

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