Generali zahlt mal wieder erst nach Klage

Ein Leser des Unfall-Blogs informierte die Redaktion über das Regulierungsverhalten der Generali Versicherung, Stuttgart. Auf der Autobahn war es im August 2006 zu einem Verkehrsunfall gekommen. Die Generali wollte zuerst die amtliche Ermittlungsakte einsehen. Diese wurde am 16.10.2006 übersandt mit der Aufforderung nunmehr zu leisten. Die Reaktion der Generali = stillschweigen. Die Teilklage wurde dann am 14.12.2006 beim zuständigen Amtsgericht eingereicht - Reaktion der Generali = umgehende Zahlung ! Die Geschichte ist leider noch nicht zu Ende, denn mit anwaltlichem Schreiben vom 16.01.2007 wurde die Generali aufgefordert nunmehr noch Nutzungsausfall und Zulassungskosten zu begleichen. Als Frist wurde der 30.01.07 gesetzt. Reaktion der Generali bis zum 10.02.2006 = schweigen. Der Leser hat sich nun an den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft und an die BAFIN gewandt und sich über die “Dreistigkeit, Frechheit und Unverschämtheit” im Umgang mit den Geschädigten beschwert. Es bleibt abzuwarten, ob wegen der weiteren Positionen erneut Klage eingereicht werden muss.

Eine Antwort zu “Generali zahlt mal wieder erst nach Klage”

  1. RA Kasulke sagt:

    Ein Nachtrag:

    Am 15.02.2007 erhielt der Geschädigte einen Scheck über die Forderung. Zur Unsitte der Scheckzahlung verweise ich auf andere Artikel hier im Blog.

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