Generali schweigt

Der Mandant kam in einer Unfallsache zu mir, weil sein bisheriger Anwalt verstorben war. Seine materiellen Schadensersatzansprüche sind ausgeglichen, zur Bezifferung des (nicht unerheblichen) Schmerzensgeldes kam der Kollege nicht mehr.

Also am o8.10.2009 Telefax an Generali mit entsprechender Information und Schmerzensgeldvorschussanforderung unter Fristsetzung auf den 22.10.2009 – keinerlei Reaktion.

Erinnerungsfax vom 26.10.2009 unter Fristsetzung auf den o5.11.2009 – s.o.

44 Tage Schweigen – Einfach schlechter Stil, oder? (Oder das Allianz-Syndrom?)

2 Antworten zu “Generali schweigt”

  1. Adjutant Sagt:

    Wahrscheinlich fand es die Generali einfach schlechten Stil, die Kommunikation nach – aus deren Sicht – monatelanger Funkstille gleich mit einem Fax mit kurzer Fristsetzung zu beginnen.

  2. RA Puscha Sagt:

    Der Adjutant scheint ja tatsächlich ein kleiner Generalist zu sein. Dem sei folgendes gesagt:

    Seit wann sind Fax-Schreiben eigentlich schlechter Stil? Erfahrungsgemäß bedienen sich doch auch Versicherungen regelmäßig dieses (absolut geschäftsüblichen) Kommunikationsmittels. Gerüchten zufolge soll sogar die Generali zu diesen Versicherungen gehören…

    Im Übrigen: Selbst wenn in dem konkreten Fall – aus nachvollziehbaren Gründen, da der bisherige Anwalt ja verstorben war – “monatelang Funkstille” (woher will der Adjutant das überhaupt wissen? Ist er am Ende etwa sogar der zuständige Sachbearbeiter?) herrschte, rechtfertigt dies jedenfalls nicht das bisherige Schweigen der Generali. Denn schließlich wurde die Generali vom Kollegen Melchior über die Hintergründe ja entsprechend informiert.

    Und schließlich: Sicher wird man eine Fristsetzung von 14 Tagen nicht als unangemessen kurz bezeichnen können. Zumal danach ja nochmals eine weitere Fristsetzung erfolgte. Was man aber ganz sicher nicht als kurz bezeichnen kann, ist die bisherige Reaktionszeit (wobei von Reaktion hier ja wohl nicht gesprochen werden kann) der Generali. Vielmehr würde ich das einfach unanständig nennen.

    Daher, lieber Adjutant: Si tacuisses …

Hinterlasse eine Antwort