Generali - günstige Mietwagen ! - unlauterer Wettbewerb ? -

§ 1 der Preisangabenverordnung lautet u.a.: “...als Anbieter von Leistungen gegenüber Letzverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer zu zahlen sind.” In einem mir vorliegenden Schreiben wirbt die Generali mit der Hilfestellung bei der Reservierung eines Mietwagens, weiterhin nennt sie konkrete Preise, zu denen ein Mietwagen erhältlich sein soll, jedoch sind diese Angaben ohne Mehrwertsteuer. Ein Verstoß gegen die Preisangabenverodnung liegt nahe.

Weiterhin sind zu den Konditionen, die die Generali nennt, nicht auf dem örtlichen lokalen Markt Fahrzeuge anzumieten. Ein VW Lupo für 31,00 €, ein Audi A3 für 49,50 €, ein Audi A8 oder ein MB S 500 für 117,00 € (alle Preise zzgl. MwSt.)
Ich erhielt am Telefon die Auskunft, diese Preise gelten nur für Geschädigte nach einem Unfall. Schade - ich hätte für die nächste Dienstreise gerne einen Audi A8 für 117 € zzgl. MwSt angemietet. Jetzt muss ich mich doch nach einem örtlichen Anbieter umschauen und mehr bezahlen. Günstige Mietwagen gibt es bei der Generali also doch nicht. Jedoch weiß ich jetzt, dass mein Mandant auf diese unseriösen Preise nicht eingehen braucht und sich am lokalen Markt umschauen kann.

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