Generali – Akte vermüllt?
In einer Unfallsache korrespondiere ich schon seit längerer Zeit mit der Generali wegen des angemessenen Schmerzensgeldes. Ein Abfindungsangebot lehne ich als zu niedrig ab. Nun schreibt mit die Generali:
Durch ein bedauerliches Büroversehen können wir Ihren Schriftsatz leider nicht der Schadensakte zuordnen. Wie wären Ihnen daher dankbar, wenn Sie uns eine Kopie Ihre Handakte … zukommen lassen könnten, dies gilt insbesondere für die gewechselte Korrespondenz und die Arztberichte / Gutachten.
Auf gut deutsch: Unsere Akte ist verschwunden – aber das mag man so klar nicht sagen, oder wie?
15. September 2009 at 16:14
Wo gehobelt wird, da fallen Späne!
Und eines dieser Spänchen war eben die Schadenakte….
Die massiven Umgestaltungen bei allen Versicherern, teilweise mit Umzügen und der kistenweisen Verpackung und Versendung von Akten können es durchaus mit sich bringen, dass eine Akte unwiederfindbar verstellt wird, oder sie wird eingescannt und die mindestbezahlte Kraft macht einen Fehler… Beim RA darf sowas aber nicht vorkommen, gell?