Garanta Versicherung und die “sachgerechte Regulierung”
Der Mandat war nach dem Unfall an die Garanta Versicherungs-AG geraten, die zur Nürnberger Versicherungsgruppe gehört. 19 Tage nach dem Unfall baten diese, in einem Schreiben den sofort den “Sofort-Regulierungsdienst” anzurufen für eine schnelle und sachgerechte Regulierung. Netterweise wurde die Übernahme der Telefonkosten zugesichert - ebenso fand sich noch ein Hinweis, dass vor Anmietung eines KFZ´s ein Anruf erfolgen sollte, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Nach Einschaltung des Anwaltes wurde dieser darauf hingewiesen, dass das Mietfahrzeug nicht mehr als 50 € kosten dürfte - gleichzeitig wurde an die Werkstatt eine Reparaturübernahmebestätigung zu 100 % übersand. Der Geschädigte schaltete einen unabhängigen Sachverständigen ein. Dieser ermittelte Reparaturkosten von über 7ooo,oo € und eine Wertminderung von 450 €. Dies schien der Garanta nicht zu gefallen, denn das beschädigte KFZ, ein VW Golf Diesel, war knapp 4 1/2 Jahre alte und zum Unfallzeitpunkt bereits mehr als 100.000 km gelaufen. Die weitere Regilierung wurde daher sodann unnötig verzögert. Auf die Reparaturkosten wurde ein Abschalg von 4.500 € gezahlt - eine weitere Zahlung der Reparaturkosten und der Wertminderung sollte nur dann erfolgen, wenn ein Sachverständiger der Garanta das Fahrzeug nachbesichtigt habe. Nachdem die Garanta freundlichst darauf hingewiesen wurde, dass ein Nachbesichtigungsrecht nicht besteht, die Urteile diesbezüglich eindeutig sind und dass wegen der Wertminderung eine ergänzende Stellungnahme des Gutachters angefordert werden könnte, zahlte diese dann doch endlich den Restbetrag - bis auf die Mietwagenkosten, denn der Mandant hatte anstatt 50,00 € /pro Tag ein Ersatzkfz für 70,00 € pro Tag angemietet. Aber auch diese Kosten wurden nach Hinweis, dass für den Miet-Tarif der lokale örtliche Markt maßgebend ist und ein Sondermarkt, der nur den Versicherungen offensteht, nicht zu berücksichten sei beglichen.
Gut, dass der Geschädigte sich einen Verkehrsanwalt genommen hatte - sonst hätte er den merkantilen Minderwert wahrscheinlich nicht ausbezahlt bekommen und für den Mietwagen zugezahlt.