Garanta – Unglaublich

Das letzte Abenteuer hat die Garanta – neben den gekürzten 5.- € – gerade durchaus vermeidbare 58,94 € extra gekostet. Und schon startet sie das nächste Abenteuer: Gefordert habe ich Nutzungsausfallentschädigung für eine Wiederbeschaffungsdauer von 20 Tagen (Unfall am 25.08., Sachverständigengutachten am 27.08., Geldeingang am 10.09., Zulassung Ersatzfahrzeug am 14.09.)

Die Garanta kürzt wacker auf 14 Tage und begründet dies mit dem denkwürdigen Satz:

„Gemäß Rechtsprechung ist der Nutzungsausfallanspruch im Totalschadensfall auf 14 Tage begrenzt.”

Ah ja! Erfahrungsgemäß wird meistens Unfug verzapft, wenn Versicherungen nebulös auf „die Rechtsprechung” verwesen – noch dazu ohne Fundstellen – und so auch hier. Dann werden wird mal die örtliche Rechtsprechung mit dieser interessanten Rechtsauffassung beschäftigen. Das Ergebnis dürfte wiederum vorhersehbar sein.

P.S.: Nett der standardmäßige Schlusssatz:

„Für weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden.”

Nee, lieber nicht! ;-)

2 Antworten zu “Garanta – Unglaublich”

  1. RA Schepers Sagt:

    Vielleicht sollte man in den Fällen, in denen die Garanta beteiligt ist, gar nicht erst die Garanta anschreiben, sondern immer nur den VN. Und wenn der nicht fristgerecht zahlt, sofort den vollen Schaden einklagen…

  2. Unfall – Blog» Blogarchiv » Garanta beliebt zu scherzen Sagt:

    [...] Unfall – Blog Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen « Garanta – Unglaublich [...]

Hinterlasse eine Antwort

*