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	<title>Unfall - Blog</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Tue, 07 Oct 2008 17:43:04 +0000</pubDate>
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	<language>en</language>
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		<title>Die Allianz und ihre Hausanw&#228;lte</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Oct 2008 17:43:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allianz Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem Rechtsstreit mit der Allianz wird noch um die Erstattungsf&#228;higkeit der Reisekosten der gegnerischen Kollegen gestritten. Diese teilen schrifts&#228;tzlich Interessantes mit: 
Die Allianz Versicherung verf&#252;gt &#252;ber keine Rechtsabteilung in Berlin (och?). Aufgrund der Vielzahl der angefallenen Gerichtsverfahren (h&#246;rt, h&#246;rt!) hat die Allianz Versicherung sich dazu entschieden, keine weiteren Mitarbeiter einzustellen (besser w&#228;re es), sondern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Rechtsstreit mit der Allianz wird noch um die Erstattungsf&#228;higkeit der Reisekosten der gegnerischen Kollegen gestritten. Diese teilen schrifts&#228;tzlich Interessantes mit: </p>
<blockquote><p>Die Allianz Versicherung verf&#252;gt &#252;ber keine Rechtsabteilung in Berlin (och?). Aufgrund der Vielzahl der angefallenen Gerichtsverfahren (h&#246;rt, h&#246;rt!) hat die Allianz Versicherung sich dazu entschieden, keine weiteren Mitarbeiter einzustellen (besser w&#228;re es), sondern f&#252;r alle Gebiete Hausanw&#228;lte zu beauftragen, die &#8230; ohne weitere Instruktionen die Akten zugeleitet bekommen und diese selbst&#228;ndig bearbeiten, das hei&#223;t, auch selbst&#228;ndig entscheiden, ob der Prozess &#252;berhaupt aufgenommen wird und wie er zu Ende gef&#252;hrt wird (ob das hilft?).
</p></blockquote>
<p>Spontane Anmerkungen in Klammern vom Verf., weitere Kommentare erspare ich mir (vorerst). </p>
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		<item>
		<title>WWK-Versicherung: genehmigt sich 4-w&#246;chige &#8220;Sachverhaltserfassungsfrist&#8221;</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/wwk-versicherung-genehmigt-sich-4-woechige-sachverhaltserfassungsfrist/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/wwk-versicherung-genehmigt-sich-4-woechige-sachverhaltserfassungsfrist/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 27 Sep 2008 17:47:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Peter Schmorleitz</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[WWK-Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Mandant erlitt am 04.09.2008 unverschuldet einen Verkehrsunfall, bei dem die Unfallverursacherin ihm die Vorfahrt nahm. Eine v&#246;llig eindeutige Haftung also. Mit Schreiben vom 09.09.2008 wurden die Anspr&#252;che des Mandanten gegen&#252;ber der Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin, es handelt sich um die WWK-Allgemeine Versicherung AG in M&#252;nchen, angemeldet und unter Fristsetzung zum 23.09.2008 vorl&#228;ufig beziffert. Unter dem Datum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="justify;">Der Mandant erlitt am 04.09.2008 unverschuldet einen Verkehrsunfall, bei dem die Unfallverursacherin ihm die Vorfahrt nahm. Eine v&#246;llig eindeutige Haftung also. Mit Schreiben vom 09.09.2008 wurden die Anspr&#252;che des Mandanten gegen&#252;ber der Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin, es handelt sich um die WWK-Allgemeine Versicherung AG in M&#252;nchen, angemeldet und unter Fristsetzung zum 23.09.2008 vorl&#228;ufig beziffert. Unter dem Datum vom 11.09.2008 reagiert die WWK mit Formschreiben u.a. folgenden Inhalts:</p>
<blockquote>
<p style="justify;"><em>&#8220;Der Unfall wurde uns von unserem Kunden noch nicht gemeldet, Schadenanzeige wurde aufgrund Ihres Anschreibens versandt&#8230;. </em></p>
</blockquote>
<blockquote>
<p style="justify;"><em>Wir weisen auf die Sachverhaltserfassungsfrist von 4 Wochen ab Kenntnisnahme bei uns hin. Kenntnisnahme erfolgte mit Eingang Ihres Schreibens&#8230;&#8221;</em></p>
</blockquote>
<p style="justify;">&#8220;Sachverhaltserfassungsfrist&#8221; von 4 Wochen ? Was ist das denn ? - Der Mandant erleidet binnen Sekundenbruchteilen einen unverschuldeten Unfall (auf den er sich keine 4 Wochen vorbereiten kann), und die Versicherung des Verursachers genehmigt sich selbst erstmal eine Frist von 4 Wochen, um den Sachverhalt zu erfassen ?? - Zwar ist anerkannterma&#223;en einem Haftpflichtversicherer eine angemessene Frist zur Regulierung des Schadens einzur&#228;umen, die nach der Rechtsprechung &#252;blicherweise mit mindestens 3-4 Wochen zu bemessen ist und mit erstmaliger Bezifferung des Schadens beginnt. Aber eine allgemeing&#252;ltige und f&#252;r den Gesch&#228;digten verbindliche &#8220;Sachverhaltserfassungsfrist&#8221; von 4 Wochen gibt es nach meiner Kenntnis nicht. Soll dies etwa hei&#223;en, dass sich nach Ablauf einer 4-w&#246;chigen &#8220;Sachverhaltserfassungsfrist&#8221; f&#252;r den Versicherer erst noch die &#252;bliche ca. 3-4-w&#246;chige Regulierungsfrist der Versicherung anschlie&#223;t ? - Nach einer Entscheidung des OLG Saarbr&#252;cken, zfs 1992, S. 22 sollte der Zeitraum zwischen erster Schadensbezifferung und fr&#252;hestm&#246;glichem Zeitpunkt der Klageerhebung lediglich 3 Wochen nicht unterschreiten. Und nach einer weiteren Entscheidung des OLG Saarbr&#252;cken, zfs 1991, S. 16 ist eine nach 4 Wochen eingereichte Klage nicht zur Unzeit erhoben. - Mal sehen, wie lange die WWK tats&#228;chlich braucht, um den &#8220;Sachverhalt zu erfassen&#8221;.</p>
<p style="justify;">
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Allianz - kein Sachbearbeiter erreichbar</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-kein-sachbearbeiter-erreichbar/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Sep 2008 12:22:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allianz Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute hatte ich mal wieder das Vergn&#252;gen die Allianz in Frankfurt telefonisch kontaktieren zu m&#252;ssen. Ich w&#228;hlte die Durchwahl, die auf dem Abrechnungsschreiben angegeben war. Ca. 20x besetzt - dann endlich meldete sich jemand mit &#8220;Allianz&#8221;. Auf Nachfragen nannte der Herr J. dann freundlichweise seinen Namen. Ich erinnerte ihn an den zugesagten R&#252;ckruf von Herrn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute hatte ich mal wieder das Vergn&#252;gen die Allianz in Frankfurt telefonisch kontaktieren zu m&#252;ssen. Ich w&#228;hlte die Durchwahl, die auf dem Abrechnungsschreiben angegeben war. Ca. 20x besetzt - dann endlich meldete sich jemand mit &#8220;Allianz&#8221;. Auf Nachfragen nannte der Herr J. dann freundlichweise seinen Namen. Ich erinnerte ihn an den zugesagten R&#252;ckruf von Herrn T. aus letzter Woche. Mir wurde ziemlich unwirsch mitgeteilt, dass ich doch bitte 1 Woche zu warten habe.  Eher ginge das nunmal leider nicht. Ich bat dann, den Sachbearbeiter pers&#246;nlich sprechen zu d&#252;rfen bzw. wollte die Durchwahl. Mir wurde dann mitgeteilt, dass die Sachbearbeiter nicht mehr an das Telefon gehen, um die R&#252;ckst&#228;nde aufarbeiten zu k&#246;nnen. Eine Durchwahl h&#228;tte Herr T im &#252;brigen nicht. Es wurde mir also offiziell best&#228;tigt, dass die Allianz f&#252;r Gesch&#228;digte nicht zu sprechen ist - ein Angelegenheit die sicherlich auch die BAFIN interessieren wird.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Allianz - Nichts wird besser!</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-nichts-wird-besser/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/allianz-nichts-wird-besser/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 15 Sep 2008 11:20:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allianz Versicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=286</guid>
		<description><![CDATA[Angeblich soll sich je die Schadensbearbeitung bei der Allianz nach internen Umstrukturierungen bessern - ganz offensichtlich nur ein Ger&#252;cht. Eine nach wie vor typische Chronologie eines „Allianz-Falles&#8221;

26.o7.2008: Unfalldatum
29.o7.20008: Anwaltsschreiben an Allianz mit Unfallhergang;
o1.o8.2008: Forderungsschreiben an Allianz mit spezifizierter Forderungsaufstellung;
18.o8.2008 Mangels irgendeiner Reaktion seitens Allianzen Nachfristsetzung per Telefax bis zum 29.o8.2008;
o2.o9.2008 Wiederum keine Reaktion, also Kostendeckungszusage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Angeblich soll sich je die Schadensbearbeitung bei der Allianz nach internen Umstrukturierungen bessern - ganz offensichtlich nur ein Ger&#252;cht. Eine nach wie vor typische Chronologie eines „Allianz-Falles&#8221;</p>
<ul>
<li>26.o7.2008: Unfalldatum</li>
<li>29.o7.20008: Anwaltsschreiben an Allianz mit Unfallhergang;</li>
<li>o1.o8.2008: Forderungsschreiben an Allianz mit spezifizierter Forderungsaufstellung;</li>
<li>18.o8.2008 Mangels irgendeiner Reaktion seitens Allianzen Nachfristsetzung per Telefax bis zum 29.o8.2008;</li>
<li>o2.o9.2008 Wiederum keine Reaktion, also Kostendeckungszusage f&#252;r Klage bei der RSV angefordert;</li>
<li>o4.o9.2008: Klage eingereicht</li>
<li>11.o9.2008 - als 45 Tage <strong>(!)</strong> nach dem ersten Anwaltsschreiben das erste Schreiben der Allianz - mit auch nur einem Satz: „Wir haben zur Pr&#252;fung unserer Eintrittspflicht die Ermittlungsakte angefordert.&#8221;</li>
</ul>
<p>&#8230; und bis die Staatsanwaltschaft die herausr&#252;ckt, kann noch einige Zeit vergehen. Da wird wohl vorher die Klage zugestellt werden. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>HUK-Coburg - etwa doch lernf&#228;hig !?</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-etwa-doch-lernfaehig/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-etwa-doch-lernfaehig/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 06 Sep 2008 13:46:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Peter Schmorleitz</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

		<category><![CDATA[HUK-Coburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit einem identischen Fall wie unten in dem Beitrag des Kollegen Melchior vom 02.09.2008 hatte ich mich im Mai/Juni 2008, also zeitlich lange nach dem oben zitierten Urteil des LG Hamburg vom 24.08.2007 und auch zeitlich nach dem im DAR ver&#246;ffentlichen Urteil des LG Hamburg vom 02.05.2008  zu befassen.
Die HUK-Coburg hatte die Zahlung der Reparaturkosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="justify;">Mit einem identischen Fall wie unten in dem Beitrag des Kollegen Melchior vom 02.09.2008 hatte ich mich im Mai/Juni 2008, also zeitlich lange nach dem oben zitierten Urteil des LG Hamburg vom 24.08.2007 und auch zeitlich nach dem im DAR ver&#246;ffentlichen Urteil des LG Hamburg vom 02.05.2008  zu befassen.</p>
<p style="justify;">Die HUK-Coburg hatte die Zahlung der Reparaturkosten nach Reparatur innerhalb der 130%-Grenze gegen&#252;ber dem Mandanten mit dem &#252;blichen Formschreiben abgelehnt: &#8220;&#8230; bis maximal 30 % &#252;ber dem Wiederbeschaffungswert liegende Reparaturkosten k&#246;nnen nur dann ersetzt werden, wenn der Gesch&#228;digte sein Fahrzeug vollst&#228;ndig und fachgerecht nach den Vorgabe des Sachverst&#228;ndigen reparieren l&#228;sst und durch eine Weiternutzung des Fahrzeugs sein Integrit&#228;tsinteresse dokumentiert. Dabei muss die Weiternutzung mindestens 6 Monate, gerechnet ab dem Unfalldatum, andauern&#8230;(es folgt der &#252;bliche Hinweis auf die beiden BGH-Urteile vom 13.11.2007, Az. VI ZR 89/07 und vom 27.11.2007, Az. VI ZR 56/07)&#8230; ob dies der Fall sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschlie&#223;end beurteilt werden. Wir stellen daher anheim, zu gegebener Zeit erneut an uns heranzutreten und geeignete Nachweise &#252;ber die durchgef&#252;hrte Reparatur und die Weiternutzung (Bescheinigung der Zulassungsbeh&#246;rde f&#252;r den ma&#223;geblichen Zeitpunkt) einzureichen. Bis dahin k&#246;nnen wir lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzen. Der dar&#252;ber hinausgehende Betrag wird ggf. erst nach Ablauf der o.g. 6-Monats-Frist f&#228;llig&#8230;&#8221;</p>
<p style="justify;">Weit gefehlt, liebe HUK-Coburg. Offenbar haben die Sachbearbeiter der HUK-Coburg Versicherung die beiden von ihnen immer wieder gerne zitierten Urteile des BGH nicht richtig gelesen. Denn sonst h&#228;tten sie festgestellt, dass der BGH in den genannten Entscheidungen die Frage der F&#228;lligkeit der Reparaturkostenrechnung bzw. der Schadensersatzforderung des Gesch&#228;digten &#252;berhaupt nicht angesprochen und schon gar nicht entschieden hat. Die Frage der F&#228;lligkeit der Schadensersatzforderung beurteilt sich unabh&#228;ngig von der Frage der Dauer der Weiternutzung des Fahrzeugs. Die Schadensersatzforderung des Gesch&#228;digten wird nach § 271 BGB bereits am Unfalltag <strong>sofort</strong> f&#228;llig. Nach § 271 BGB kann der Gl&#228;ubiger die Leistung <strong>sofort</strong> verlangen. Bei konkreter Reparaturausf&#252;hrung innerhalb der 130%-Grenze und Vorlage einer Reparaturrechnung ist eine fachgerechte Reparatur in einem Umfang, wie sie der Sachverst&#228;ndige in seinem Gutachten zur Grundlage seiner Kostensch&#228;tzung gemacht hat, alleinige F&#228;lligkeitsvoraussetzung f&#252;r die Schadensersatzforderung. Notfalls muss die Versicherung eben unter R&#252;ckforderungsvorbehalt leisten. Dies &#228;ndert jedoch an der grunds&#228;tzlichen sofortigen F&#228;lligkeit der Reparaturkostenrechnung nichts.</p>
<p style="justify;">Mit dieser Begr&#252;ndung habe ich, ohne die genannten Urteile des LG Hamburg zu kennen, auf das o.a. Formschreiben der HUK-Coburg Versicherung geantwortet. Und siehe da - die HUK hat sich &#252;berzeugen lassen und zahlte daraufhin die vollen Reparaturkosten nach Rechnung vor Ablauf der 6-Monats-Frist (nat&#252;rlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und mit dem ausdr&#252;cklichen R&#252;ckforderungsvorbehalt f&#252;r den Fall, dass das Fahrzeug vor Ablauf der 6-Monats-Frist ver&#228;u&#223;ert bzw. nicht mehr genutzt wird, &#8220;eine &#220;berpr&#252;fung behalten wir uns vor&#8221;) ! -</p>
<p style="justify;">Der Vollst&#228;ndigkeit halber soll aber nicht unerw&#228;hnt gelassen werden, dass es tats&#228;chlich zumindest ein Urteil des Landgerichts Hagen vom 16.5.2007, Az. 7 S 23/07 gibt, auf das die HUK-Coburg Versicherung sich in dem erw&#228;hnten Formschreiben auch bezogen hat, welches die Position der Versicherung aber nur scheinbar st&#252;tzt. In dem genannten Urteil hat das Landgericht Hagen entschieden, dass die F&#228;lligkeit des Anspruchs auf Erstattung der <span style="underline;">fiktiven</span> Reparaturkosten erst nach 6 Monaten eintritt, wenn nach einem Unfall die Kosten f&#252;r die Reparatur des PKW niedriger sind als die des Wiederbeschaffungswertes, jedoch h&#246;her als der Wiederbeschaffungsaufwand. Die Entscheidung des Landgerichts Hagen war in dem hier zu beurteilenden Fall aber schon deshalb nicht einschl&#228;gig, weil es nicht um die Erstattung fiktiver, sondern um die Erstattung konkreter Reparaturkosten nach tats&#228;chlich durchgef&#252;hrter Reparatur ging. Es handelte sich um einen v&#246;llig anderen Sachverhalt.</p>
<p style="justify;">Immerhin - offenbar ist doch ein gewisser Lerneffekt bei der HUK-Coburg Versicherung eingetreten und man hat es nicht auf einen weiteren Prozess mit einem f&#252;r die Versicherung vorhersehbaren negativen Urteil ankommen lassen. Zumindest hat man aber mal wieder versucht, den Schaden gegen&#252;ber des Gesch&#228;digten zu dr&#252;cken. Letztlich kann wohl wirklich nur der BGH dem ganzen Hick-Hack durch eine klare Entscheidung, die auch keinen Auslegungs- und Interpretationsspielraum mehr l&#228;sst, ein Ende bereiten.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>HUK Coburg - Nur dreist ?!</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-nur-dreist/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Sep 2008 19:44:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=272</guid>
		<description><![CDATA[&#220;ber einen vom LG Hamburg zur Frage der l&#228;stigen „Sechsmonatsfrist&#8221; in den sog. „130%-F&#228;llen&#8221; mit Urteil 331 O 28/07 vom 24.o8.2007 entschiedenen Fall war u.a. hier schon ausf&#252;hrlich berichtet worden. Das LG fand klare Worte:
Es existiert keine Vorschrift, wonach einem Gesch&#228;digten, der im Rahmen der 130 %-Grenze konkret nach Reparaturrechnung abrechnet, zun&#228;chst nur der Wiederbeschaffungsaufwand [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#220;ber einen vom LG Hamburg zur Frage der l&#228;stigen „Sechsmonatsfrist&#8221; in den sog. „130%-F&#228;llen&#8221; mit Urteil 331 O 28/07 vom 24.o8.2007 entschiedenen Fall war u.a. <a href="http://www.unfall-recht.info/die-sechsmonatsfrist-der-huk-war-wieder-nichts/" target="_blank">hier</a> schon ausf&#252;hrlich berichtet worden. Das LG fand klare Worte:</p>
<blockquote><p>Es existiert keine Vorschrift, wonach einem Gesch&#228;digten, der im Rahmen der 130 %-Grenze konkret nach Reparaturrechnung abrechnet, zun&#228;chst nur der Wiederbeschaffungsaufwand zu erstatten, die Differenz zu den vollen Reparaturkosten aber erst nach weiterer Nutzung des Fahrzeugs f&#252;r sechs Monate f&#228;llig ist.</p></blockquote>
<p>Das Urteil ist rechtskr&#228;ftig, die HUK hatte keine Rechtsmittel eingelegt. Wie nunmehr dem DAR vom August 2008 (S. 481 f.) zu entnehmen ist, hat dies die HUK in einem nahezu identischen Fall keineswegs gehindert, es kurz nach Verk&#252;ndung des Urteils es vor derselben (!) Kammer desselben (!) Landgerichts erneut auf einen Prozess ankommen zu lassen. Wiederum hatte sie den Gesch&#228;digten zun&#228;chst auf die Totalschadensabrechnung verwiesen und die Differenz zu den Reparaturkosten erst sechs Monate nach dem Unfall gezahlt.</p>
<p>Wiederum ging es nach entsprechender Erledigungserkl&#228;rung noch um Zinsen und Kosten und &#8230; wiederum verlor die HUK. Das Gericht wiederholte und pr&#228;zisierte seine Auffassung, gerade zur Frage der letztlich entscheidenden F&#228;lligkeit des Anspruchs des Gesch&#228;digten:</p>
<blockquote><p>Im Falle des Vorliegens eines wirtschaftlichen Totalschadens ist zwar f&#252;r den Ersatz von Reparaturkosten Voraussetzung, dass der Gesch&#228;digte sein Fahrzeug sach- und fachgerecht reparieren l&#228;sst und sein Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate weiter nutzt. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine F&#228;lligkeitsvoraussetzung, so dass der Anspruch nicht etwa erst nach Ablauf der 6 Monate f&#228;llig wird.</p></blockquote>
<p>Wie dreist muss man eigentlich sein, um nach dem ersten eindeutigen Urteil noch ein zweites zu kassieren?</p>
<p>Bleibt nur zu hoffen, dass der BGH in dem immer noch ausstehenden Urteil in einem „echten&#8221; 130%-Fall (wo der Gesch&#228;digte tats&#228;chlich fachgerecht repariert und nicht sein Auto kurz danach verkauft hat) nun endlich &#228;hnlich klare Worte findet, um diesem Spuk endlich ein Ende zu bereiten.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Allianz - nach wie vor abgesoffen?!</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-nach-wie-vor-abgesoffen/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/allianz-nach-wie-vor-abgesoffen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 09:46:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Kollege, der das Vergn&#252;gen (?) hat, hier meistens die Allianz als Beklagtenvertreter vertreten zu d&#252;rfen, berichtete neulich stolz, jetzt w&#252;rde alles besser. Aufgrund interner Umstrukturierungen der Schadensabteilung werde die Schadensregulierung nun deutlich z&#252;giger vonstatten gehen. Ach, wirklich?
Aktuelles Beispiel: Unfall vom 26.o7.2008. Telefax mit Unfallschilderung an Allianz am 29.o7.2008, Forderungsaufstellung anhand des Sachverst&#228;ndigengutachtens per Telefax [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Kollege, der das Vergn&#252;gen (?) hat, hier meistens die Allianz als Beklagtenvertreter vertreten zu d&#252;rfen, berichtete neulich stolz, jetzt w&#252;rde alles besser. Aufgrund interner Umstrukturierungen der Schadensabteilung werde die Schadensregulierung nun deutlich z&#252;giger vonstatten gehen. Ach, wirklich?</p>
<p>Aktuelles Beispiel: Unfall vom 26.o7.2008. Telefax mit Unfallschilderung an Allianz am 29.o7.2008, Forderungsaufstellung anhand des Sachverst&#228;ndigengutachtens per Telefax vom o1.o8.2008. Reaktion des Allianz bis heute (o1.o9.2008, 31 Tage sp&#228;ter): KEINE, nicht einmal ein einziges Schreiben, von irgendeiner Zahlung nat&#252;rlich ganz zu schweigen.</p>
<p>Also wieder das &#252;bliche Prozedere: Klage, um die Sache zu beschleunigen und den zust&#228;ndigen Sachbearbeiter zu entlasten (weil der die Sache dann an die Prozessabteilung abgerben darf), dann abwarten, was passiert:  Variante 1): Die Allianz (bzw. der Kollege, s.o.) sieht es ein und es wird kurzfristig gezahlt.  Variante 2): Man sieht es nicht ein und beantragt mit irgendwelchem aberwitzigen Vortrag vollst&#228;ndige Klagabweisung.</p>
<p>Gesch&#228;tzte Chance erfahrungsgem&#228;&#223; 50 : 50, also schaun mer mal &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>HUK + DEKRA ./. Freie Sachverst&#228;ndige?</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-dekra-freie-sachverstaendige/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/huk-dekra-freie-sachverstaendige/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 28 Aug 2008 18:26:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=267</guid>
		<description><![CDATA[Der MDR berichtet &#220;bles:   Eine Unfallgesch&#228;digte lie&#223; ihren Unfallwagen von einem freien Sachverst&#228;ndiger begutachten. Dieser stellte einen Schaden von 15.937.- Euro fest. Das Gutachten ging an die HUK als Versicherer des Unfallgegners.   Diese schickte der Gesch&#228;digten eine neue Kalkulation von einem Gutachter der DEKRA. Demnach sollte der Schaden nur 8.558 Euro [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a href="http://www.mdr.de/umschau/5722804.html" target="_blank">MDR</a> berichtet &#220;bles:   Eine Unfallgesch&#228;digte lie&#223; ihren Unfallwagen von einem freien Sachverst&#228;ndiger begutachten. Dieser stellte einen Schaden von 15.937.- Euro fest. Das Gutachten ging an die HUK als Versicherer des Unfallgegners.   Diese schickte der Gesch&#228;digten eine neue Kalkulation von einem Gutachter der DEKRA. Demnach sollte der Schaden nur 8.558 Euro betragen, also etwas &#252;ber 7.000.- Euro weniger als im Gutachten des freien Sachverst&#228;ndigen.</p>
<p>Auf Protest des freien Sachverst&#228;ndigen best&#228;tigte die DEKRA pl&#246;tzlich erst dessen Gutachten, dann aber folgte weiteres Hin und Her &#252;ber die zutreffende Schadensh&#246;he und den Restwert des PKWs, den die Gesch&#228;digte nun verkaufen wollte, wieder mit tatkr&#228;ftiger Unterst&#252;tzung der DEKRA.   Das Fazit &#252;berlassen wir den geneigten Lesern (vielleicht wissen ja einige Kollegen hier &#228;hnliches zu berichten) &#8230;</p>
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