Es geht auch anders - Lob an den LVM

Wie es, zur Zufriedenheit aller Beteiligten, auch gehen kann, zeigt ein aktueller Fall.

14.08.06 Verkehrsunfall

15.08.06 Mandatsannahme

18.08.06 Gutachteneingang

21.08.06 Schreiben an LVM

24.08.06 (Sonntag)/Eingang 28.08.06 Antwort des LVM mit Vorschussankündigung

29.08.06 (EIngang 31.08.06) weiteres Schreiben, Regulierung. Zwar wurde UPE-Aufschläge und Verbringungskosten abgezogen. Ein Anruf am selben Tag reichte und am

01.09.06 rief der Mandant an, dass Gesamtforderung (also auch UPE-Aufschläge und Verbringungskosten) auf seinem Konto eingegangen sind.

Auch dies sollte mal lobend erwähnt werden.

Eine Antwort zu “Es geht auch anders - Lob an den LVM”

  1. RA Uwe Groß sagt:

    Ich will ja nun auch nicht nur an den HUK-Versicherern rummäkeln und die Geschwindigkeit, mit der der LVM hier reguliert hat, ist in der Tat beeindruckend. Nur: *mussten* dann halt eben zuerst UPE-Aufschläge und Verbringungskosten abgezogen werden? Ich denke doch, dem Sachbearbeiter waren und sind die Urteile pro und contra bekannt. Wenn mir dann daran liegt, diese Kürzungen vorzunehmen, dann ziehe ich das durch. Wenn nicht - und dafür spricht das schnelle Nachgeben - dann kann ich’s auch gleich bleiben lassen und *sofort* zahlen. Aber nein, da muss der Kollege Herrmann erst noch zu einem Anruf veranlasst werden! *Das* stört mich - mag’s auch beckmesserisch scheinen!

Hinterlasse eine Antwort