Ein offener Brief an die Scheck”zahler”
Irgendwann reicht diese permanente Ignoranz einiger Versicherungen einfach. Daher werde ich die Scheck”zahler” künftig mit nachfolgendem Schreiben beglücken – oder auch nur mit einem Link auf diese Seite:
Scheck”zahlungen” in Schadensfällen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
u.a. Ihre Kfz-Schadensabteilung gehört leider zu denen, die sich immer noch der völlig antiquierten Methode bedienen, Zahlungen per Scheck leisten zu wollen. Zahlreiche Hinweise meinerseits darauf, dass Zahlungen per Scheck hier – insbesondere wegen des erhöhten und unnötigen Arbeits- und Kostenaufwandes – nicht akzeptiert werden, bleiben nach wie vor unbeachtet. So wurde mir zuletzt unter der Schadensnummer (entsprechend einzufügen) wiederum ein Verrechnungsscheck übersandt, obwohl ich um Überweisung des entsprechenden Betrages gebeten hatte.
Es sollte bekannt sein, dass ein erfüllungshalber hingegebener Scheck grundsätzlich keine Erfüllungswirkung hat, vgl. AG Hannover 515 C 16551/04 vom 25.o2.2005: „Eine Zahlung per Scheck führt nämlich nicht zur Erfüllung einer Geldschuld, die grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen ist, es sei denn, der Gläubiger akzeptiert diese Leistung an Erfüllungs statt”.
Daher wende ich mich heute an Sie mit der Bitte, Ihre Schadensabteilungen entsprechend zu unterrichten: Ab sofort werde ich keinerlei Scheckzahlungen mehr akzeptieren, übersandte Schecks nicht einlösen und im Falle hierdurch bedingter Verzögerungen bzw. Fristüberschreitungen ggf. sofort Klage erheben.
Mit freundlichen Grüßen
(J.Melchior)
Rechtsanwalt
Der Text ist hiermit zur allgemeinen entsprechenden Verwendung freigegeben.
P.S.: Zwischenzeitlich versandt an:
- LVM
- DEVK
Update 26.o9.2009:
Nunmehr hat die DEVK geantwortet:
zuständigkeitshalber ist uns Ihr Schreiben vom o4.o9.2009 zugeleitet worden.
Wir haben danach Vorkehrungen getroffen, um sicher zu stellen, dass die Zahlungen zukünftig per Überweisung erfolgen. Sollte es im Einzelfall trotzdem zu einer Zahlung per Scheck kommen, bitten wir um Information.
Na also, geht doch!
01. September 2009 at 02:23
[...] hasse Verrechnungsscheck. Man sollte es so machen wie dieser Herr. Mir gehts nämlich auf den Senkel für jeden Scheck 2,50 Euro Gebühr bezahlen zu [...]
01. September 2009 at 09:23
Auch fur den Versicherer ist die Zahlung per Scheck aufwändiger als eine Banküberweisung.
Warum wird es dennoch bei anwaltlich vertretenen AST gemacht:
- Keine Inkassovollmacht des Anwalts, keine Bankdaten des Anspruchstellers (leider sind einige Ihrer Kollegen auf zusätzliche Hebegebühren aus…)
- Kein Anderkonto auf Briefkopf des RA
AST und Reparaturbetriebe (ohne anwaltliche Vertretung) bitten übrigens in der Regulierungspraxis oft um Scheckzahlung. Das mag steuerliche Gründe haben oder auch auf “Stress mit der Bank” hindeuten.
Warum leiten Sie übrigens Schecks nicht einfach an Ihren Mandaten weiter? Dann entstehen Ihnen keine Kosten…
01. September 2009 at 09:50
@ nur mal so:
Passt hier aber nicht: Vollmacht wurde (wie immer, außer in Straf- und Bußgeldsachen
) vorgelegt, Bankdaten stehen selbstverständlich auf den Briefbogen (Hebegebühren nehme ich grundsätzlich nicht).
Weiterleitung des Schecks ist zwar möglich, verlagert aber nur das Problem auf den Mandanten, kostet auch zusätzlich Zeit + Geld. Funktioniert zudem dann nicht, wenn der Scheck – wie oft – sowohl Fremdgeld als auch Honorar beinhaltet.
01. September 2009 at 14:44
… dann ist mir auch nicht ganz verständlich, warum Schadensachbearbeiter in Ihrem Fall per Scheck bezahlen.
Haben Sie der Speicherung Ihrer Daten beim Versicherer widersprochen?
Dann muss der Sachbearbeiter nämlich Ihre Kontodaten bei jedem Überweisungsvorgang neu eintippen; die Anschrift für den Scheck geht in einem solchen Fall schneller..
01. September 2009 at 14:55
@ nur mal so:
Auch das nicht. Es gibt aber einige Versicherer, die einem mit konstanter Boshaftigkeit diese antiquierte Zahlungsweise aufdrücken wollen, hier z.B. LVM, ansonsten ARAG, DEVK, Provinzial u.a.
01. September 2009 at 15:58
@nur mal so:
AXA, VHV, LVM zahlen mal mit Scheck, mal überweisen sie. Ich verstehe diese umständliche Scheckzahlung leider auch nicht – überlege aber in Zukunft bei meinen Anspruchsschreiben darauf hinzuweisen, dass bei Scheckzahlung Gebühren in Höhe von 10 € nacherhoben werden.
Die DEVK zahlt meistens nur mit Scheck – laut Aussage eines Sachbearbeiters ist dies einfacher und das System lässt nichts anderes zu ?!?
Das System der Allianz ist dort doch wesentlich freundlicher – wenn das Zahlungsfax kommt, dann ist gleich auch das Geld raus. Dabei lobe ich mir die Faxe – ich bin schnell informiert und verzichte gerne für eine schnelle Schadenbearbeitung auf tolles Briefpapier des Versicherers. Heutzutage wird das meiste eingescannt und mit dem Mandanten per Mail kommuniziert.
01. September 2009 at 16:36
Doch, die DEVK kann anders – sie muss nur wollen müssen.
02. September 2009 at 08:26
Nachdem ich die DEVK 3-4 x wegen Scheckzahlung verklagt habe, haben sie es kapiert.
In angenehmer Erinnerung bleibt mir der Fall, in dem ich den VN verklagt habe und die DEVK (oder war es die LVM) auf das Urteil dann per Scheck gezahlt hat. Ich habe kommentarlos den Gerichtsvollzieher beauftragt. VN war einige Monate in seiner Heimat (im Ausland). Gerichtsvollzieher erreicht ihn nicht -> Haftbefehl. Das hat VN dann irgendwann erfahren und Versicherung informiert. Dann ging es mit der Überweisung ganz schnell …
02. September 2009 at 08:56
alle Gesellschaften können per Überweisung zahlen. Bei den vielen Transaktionen mit anderen Versicherern, Sozialversicherungsträgern (z. B. bei Regressen) kommt eine andere Zahlungsform gar nicht in Betracht.
Die Sachbearbeiter bei den von Ihnen genannten Gesellschaften würden auch ganz schön dumm aus der Wäsche schauen, wenn angeforderte Regressbeträge anderer Versicherer plötzlich bei ihnen als V-Scheck eintrudeln würden und sie diese erst einlösen müssten…
Zahlung per Scheck ist ein bischen auch ein Relikt aus den Zeiten, als noch die Großzahl der Schadenfälle (auch Kraftfahrt) durch herumreisende “Schadenregulierer” abgewickelt wurden und diese mit dem “schnellen” handgeschriebenen Scheck lockten.
02. September 2009 at 20:01
Überweisung wird dem Konto sofort belastet. Scheck erst später nach Postweg und Einreichung. In der Masse ein erheblicher Zinsgewinn für die Versicherung.
24. September 2009 at 23:40
Ich bin diese Scheckzahlungen mittlerweile auch leid. Herr Kollege Melchior, ich danke Ihnen für den Textbaustein! Vielleicht wird er auch in meiner Kanzlei Verwendung finden.
07. Oktober 2009 at 20:33
[...] Unfall-Blog hatte ich bereits einen offenen Brief an die Scheck”zahler” publiziert. Dieser gilt natürlich nicht nur für gegnerische Versicherungen sondern eben auch für [...]
14. Oktober 2009 at 08:04
@All und auch im speziellen H. Müller
Ja, sa stimme ich auch zu.
Desweiteren gibt es Erhebungen, dass bei dem Versand von Schecks es auch eine gewisse Chance des “Vergessens” auf der Seite des Scheckempfängers gibt.
Gerade bei kleinen Beträgen, die an den eigenen VN oder AST gehen, verschwinden diese Schecks immer mal wieder. Ein bträchtlicher Gewinn für den Versicherer – bei der Überweisung ist das Geld ja auch gleich raus und weg…
21. Oktober 2009 at 15:31
[...] offenen Brief an die Scheck”zahler” hatte ich u.a. an den LVM versandt. In einem anderen Schadensfall hatte ich – wie immer [...]
06. Oktober 2010 at 17:27
Scheck wird nicht nur verzögert auf dem Empfängerkonto verbucht. Der Betrag ist auch erst nach i.d.R. 10 Banktagen (=14 Tage) verfügbar. Das kann für einen Mandanten, der nicht so gut betucht ist und auf die Regresszahlung oder andere Erstattungen angewiesen ist, nachteilig sein.
11. März 2011 at 15:13
Versicherungen sind das letzte, mich würde mal wirklich interesieren wo die ganze Kohle hingeht die ich jeden Monat zahle…