Direct Line- kreativ :-(
Die direkt-line Versicherung ist zumindest kreativ in der Auslegung der Rechtsprechung des BGH hinsichtlich der Verweisung auf nicht markengebundene Fachwerkstätten:
Wir haben dort einen Schaden für ein VW Polo Baujahr 2009 angemeldet und fiktiv abgerechnet. Im Abrechnungsschreiben haben wir auf das Alter des Fahrzeuges und auf die Tatsache, dass nach der Rechtsprechung des BGH damit eine Verweisung auf nicht markengebundene Fachwerkstädten ausscheidet, hingewiesen .
Heute erreicht uns das Abrechnungsschreiben der Versicherung, wonach zwei alternative Werkstätten benannt werden, die eine ist Markenwerkstatt für die Firma Rover, die andere für Ford. Das Schreiben enthält ferner den Hinweis darauf, dass unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH nunmehr markengebundene Werkstätten benannt werden. Diese wären in jedem Fall gleichwertig. Woraus sich dieses ergibt, wird allerdings nicht erklärt.
Man kann zwar kreativ mit Rechtsprechung umgehen, dieses erscheint mir jedoch derartig absurd, dass nach meinem Dafürhalten hier schon Straftatbestände wie Unterschlagung oder versuchter Betrug zu prüfen sind. Mein unmittelbar erfolgter Anruf bei der Versicherung hat dieses auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Ich warte heute ab, ob ein entsprechendes korrigiertes Abrechnungsschreiben uns übersandt wird. Wenn nicht, dürfte sich die Staatsanwaltschaft für den Bezirk Teltow mit dem Fall zu befassen haben.
Und schließlich hat man ja auch noch durchaus Pressekontakte
Mal sehen, was kommt…
28. Oktober 2011 at 12:14
So schnell kann es gehen:
Die Versicherung hat ihre Abrechnung korrigiert und den entsprechenden gekürzten Betrag nachgezahlt.
Zumindest verdient diese schnelle Reaktionen eine positive Erwähnung. Die Tatsache, dass die Sachbearbeiterin mir im Gespräch allerdings mitteilte, dass ihr gar nicht aufgefallen sei, welche Werkstätten von den beauftragten Prüffirmen benannt werden, ist allerdings bedenklich.
30. Oktober 2011 at 22:31
Ach bitte!
Anzunehmen, dass ein Sachbearbeiter, der am Tag Dutzende dieser bearbeitet, genügend Zeit hat, jeden einzelnen Bericht im Detail durchzulesen und womöglich zu recherchieren, ob die Fa. Müller und Meier nun Ford oder Opel repariert, mutet geradezu naiv an.
Diesen Luxus kann sich vielleicht ein schwach ausgelasteter Anwalt leisten, der die Woche mit seinen 5 Unfallmandaten ausfüllen muss.
Realistischerweise ist doch auch in der Anwaltschaft die Unfallbearbeitung Massengeschäft, das oft vom nicht-juristischen Personal gemacht und allenfalls noch zur Unterschrift vorgelegt wird.
Mit allen Nachteilen für den Mandanten, die das nach sich zieht…
Da sollte man also nicht mit Fingern auf andere zeigen.
31. Oktober 2011 at 12:32
@ Versicherungsfuzzi: Die Ironie-Tags haben Sie nicht zufällig vergessen, oder?
Zum einen dürfte wohl die Automarke kaum irgendwo in 20 Seiten Gutachten versteckt sein, sondern ergibt sich zumeist meiner trüben Erinnerung nach schon aus der 1. Seite des Gutachtens, zum zweiten verschweigt der RA äußerst selten im Anspruchsschreiben, um welches Kfz es sich handelt.
Über den Unfug mit dem “schwach ausgelasteten Anwalt” schweige ich besser und werfe nur einen Blick über die Schulter auf unsere Aktenschränke mit derzeit gut 1900 laufenden Mandaten. Sie werdens kaum glauben – wir lesen hier die Schriftstücke, die reinkommen, und das nicht nur, weil wir keine Lust auf Haftpflichtfälle haben.
Wenn Ihre Auffassung von Sachbearbeitung also im Nichtlesen von Schriftverkehr besteht – dann erklärt das zumindest die Qualität so mancher Sachbearbeitung seitens der Versicherungen.
31. Oktober 2011 at 15:53
@ Versicherungsfuzzi:
Wie der Kollege skugga schon schrieb: in einem gut laufenden und organisierten Anwaltsbüro werden Schriftsätze gelesen, bevor sie weitergeleitet werden. Das ist eben der Unterschied zwischen einem auf eigenes Risiko arbeitenden selbstständigen Anwalt mit einer Haftpflichtversicherung dahinter, die ihn im Falle von zu vielen Fällen auch mal rausschmeißen kann (und dann ist Ruckzuck die Zulassung weg) und einem Versicherungsangestellten, der sich bequem hinter “Vorstandvorgaben” verstecken kann und dem in der Regel bei Fehlentscheidungen nichts passieren kann (vor allem, wenn die Fehlentscheidungen zunächst auf den ersten Blick nochmal der Versicherung Geld sparen).
Ansonsten finde ich die Unterstellung, dass anwaltliche Arbeit grundsätzlich auf dem Niveau von Sachbearbeitertätigkeiten anzusiedeln ist, schon fast unverschämt.
Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass die von der Versicherung beauftragte Prüfgesellschaft deutlich in ihren Prüfbericht hinein geschrieben hat, dass benannten Referenzwerkstätten Vertragswerkstätten anderer Marken sind (dem unterbeschäftigten Anwalt ist es ja bei der Prüfung auch aufgefallen). Und zumindest gab es genügend Zeit, festzustellen, wie die Streichergebnisse dieser PrüfgGesellschaft sind und diese dann in einem Schreiben umzusetzen.
Und ehrlich gesagt finde ich das Gejammere, auf seiten der Versicherungsgesellschaften seien ja schließlich nur überlastete und gestresste und durch Anwaltsschreiben genervte und eitel gebeutelte arme Sachbearbeiter tätig, so dass man auf Grund dieser Situation alles Verständnis für sämtliche Fehler dieser Herrschaften haben muss, langsam unerträglich.Von einem Profi erwarte ich professionelles Verhalten. hierzu gehört korrekte und saubere Arbeit. Wenn dies nicht möglich ist, mag er sich einen anderen Beruf oder anderen Arbeitgeber suchen!
Tut mir leid, aber das musste mal raus!
31. Oktober 2011 at 16:24
@ RA Deneke: Danke für die Zustimmung. Allerdings muss ich richtig stellen, dass ich weder Kollege noch Kollegin skugga, sondern Rechtsanwaltsfachangestellte bin, das allerdings bereits seit fast 25 Jahren – und von solcherlei Beiträgen vermutlich genauso genervt wie die anwesenden Volljuristen.
01. November 2011 at 00:09
Zitat. “Von einem Profi erwarte ich professionelles Verhalten. hierzu gehört korrekte und saubere Arbeit. Wenn dies nicht möglich ist, mag er sich einen anderen Beruf oder anderen Arbeitgeber suchen! ”
Da sprechen Sie mir aus der Seele. Vermutlich bekommen Sie es nicht so genau mit, da Ihnen der Vergleich fehlt. Aber Sie dürfen mir gerne glauben, dass wenn ich das obige Zitat mit umgekehrtem Vorzeichen umsetzen dürfte, so mancher Kollege in der Anwaltschaft arbeitslos wäre und sich mit den ebenfalls freigesetzten Anwaltsgehilfinnen den Tag vertreiben könnte.
Ist es inzwischen eigentlich zu viel verlangt, Schadennummern in die Korrespondenz aufzunehmen oder wieso habe ich alleine heute bei zwei (!) gerichtlichen Zustellungen im Internet die klägerischen Kanzleien heraussuchen dürfen und dann Ihre Kolleginnen, werte skugga, höflichst um Mitteilung worum es überhaupt geht, bitten müssen?
Wieso soll ich fünfseitige Schriftsätze mit sinnfreien Fundstellen des AG Pusemuckel zum Thema “gleichwertige Werkstatt” lesen, wenn der Mandant seinen KASKO-Schaden mit uns abwickeln will?
Warum warte ich in der Personenschadenregulierung drei Monate auf eine Bezifferung, um dann eine Frist von 7 Tagen gesetzt zu bekommen? Ist das Provokation? Für einen entgegenkommenden Abfindungsvergleich ist es jedenfalls sicher die düm… ungeschickteste Herangehensweise.
Dass das Niveau anwaltlicher Tätigkeit, in vielen (zu vielen) Fällen nicht dem Ihrerseits geschilderten Ideal entspricht, dürfen Sie mir gerne abnehmen.
Es gibt sicher Positionen, über die man in der Unfallregulierung streiten kann.
Wie aber eine Quotenvorrechtsabrechnung geht oder welche Fallgruppen es zum Totalschaden gibt, sollte in der Anwaltschaft eigentlich bekannt sein. Trotzdem wird -gerne mal in schneidigem Tonfall- bisweilen ein Unfug verzapft, dass man sich eigentlich nicht mehr vorstellen kann, mit juristisch gebildetem Personal zu korrespondieren.
Und dass die Regulierung dann nicht so läuft, wie man es gefordert hat, kann man dem Mandanten ja immer mit unfähigen Sachbearbeitern verkaufen.
Verstehen Sie mich nicht falsch: ich freue mich über jeden Fall, der von Kollegen abgewickelt wird, die ihr Handwerk verstehen, weil es schnell und unkompliziert läuft und man auch bei streitigen Positionen meist eine Lösung findet.
Aber die Realität ist leider oft eine andere.
Und auch da höre ich von Studienfreunden, die der Anwaltschaft angehören, das gleiche Jammern, das Sie “von uns” hören.
PS: Thema anwaltliche Auslastung: gut für Sie, skugga, wenn die Kanzlei Ihrer Arbeitgeber läuft. Ich kenne genügend Einzelkämpfer-Kanzleien, die jetzt, im November noch Aktenzeichen deutlich unter 500 vergeben…
01. November 2011 at 09:52
“Ist es inzwischen eigentlich zu viel verlangt, Schadennummern in die Korrespondenz aufzunehmen oder wieso habe ich alleine heute bei zwei (!) gerichtlichen Zustellungen im Internet die klägerischen Kanzleien heraussuchen dürfen und dann Ihre Kolleginnen, werte skugga, höflichst um Mitteilung worum es überhaupt geht, bitten müssen?”
Wenn Sie mir jetzt noch verraten könnten, was die gerichtlichen Zustellungen (und dort fehlen gerne Aktenzeichen, aber nicht nur Ihre, sondern unsere auch) mit der vorgerichtlichen Korrespondenz in Kfz-Haftpflichtschäden zu tun haben?
Und wenn ich jedesmal nur 10 Cent bekommen hätte, wenn ich leicht gereizt vor einem Kontoauszug saß, auf dem es mindestens drei Geldeingänge von Versicherungen gab, die weder einen Hinweis auf den Namen unserer Mandantschaft noch gar unser Az. enthielten, dann wäre ich inzwischen ziemlich reich.
19. November 2011 at 18:09
Versicherungsfuzzi Sagt:
01. November 2011 at 00:09 ………
Mein Gott – Sie tun mir schrecklich leid. Ja hat denn keiner Verständnis oder ein wenig Mitleid mit dem armen Tropf? So schrecklich – diese Welt.