Die Volksfürsorge und „die Rechtsprechung”
Mal wieder ein Beitrag aus der Reihe „dümmliche Texttausteine”. Die Volksfürsorge (ja, genau die, die angeblich „gern” zahlt bzw. überweist) schreibt mir:
„Nach der Rechtsprechung sind Positionen abzuziehen, die nicht immer anfallen, wenn das Fahrzeug repariert wird. Dazu gehören Kosten für die Überführung (Verbringung) zur Lackierwerkstatt.”
Ach, wirklich? Wenn Versicherungen „die Rechtsprechung” bemühen, insbesondere ohne jegliche Quellenangabe, folgt meistens Unfug, so auch hier: „Die Rechtsprechung” ist wohl eher überwiegend der Meinung, dass Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten sind.
(vgl. z.B. AG Grevesmühlen 5 C 102/94 v. o7.o6.1995; AG Gronau ZfS 94, 124; AG Langen ZfS 95, 174; AG Leverkusen ZfS 95, 56; AG HH ZfS 95, 924; AG Dinslaken DAR 96, 4o9; AG Kiel DAR 97, 159; AG Solingen DAR 97, 449 f. + 98, 22; AG Schweinfurt DAR 98, 478 f.; AG Leipzig DAR 99, 555; LG Gera DAR 99, 550; AG Gronau DAR 2000, 37; AG Duisburg DAR 2000, 411; OLG Dresden DAR 2001, 455 f.)
Was bitte soll also dieser Unsinn? Aber vielleicht möchte man bei der VoFü das ja auch einmal für den Bereich des hiesigen Amtsgerichts geklärt haben, auch wenn’s dann wieder einmal etwas teurer wird. …
16. Mai 2007 at 17:20
Lieber Kollege Melchior,
meines Erachtens handelt es sich kaum einen Textbaustein, sondern vielmehr um einen weniger gelungenen individuellen Text.
Muss auch diese Meldung wieder in eine Liste, wer kann mehr Instanzrechtsprechung auf seiner Seite aufzählen, ausarten? Ich habe die Frage schon öfter in diesem Blog gestellt, aber nie eine befriedigende Antwort bekommen!
Ihre Aussage ist m.E. genausowenig weiterführend wie die Aussage der Volksfürsorge! Es gibt Entscheidungen für und wider die Erstattungsfähigkeit. Die Entscheidungen wider die Erstattungsfähigkeit zählen Sie im Übrigen auch nicht auf!
Ich kenne die Auffassung der Richter in Wismar zu dieser Frage nicht. Ich muss allerdings gestehen, sie interessiert mich auch nicht. Es wird Zeit, dass die unsägliche Frage vom BGH entschieden wird.
Ich finde es erstaunlich, mit welcher Inbrunst diese Frage in diesem Forum wieder und wieder aufgegriffen wird! Lassen Sie sie doch endlich einmal durch den BGH entscheiden, wenn Ihnen die Kosten mal nicht zugesprochen werden! Mit der gleichen Inbrunst wird der Volksfürsorge das Recht abgesprochen, zu dieser Frage eine andere Auffassung als Sie zu vertreten! Dass deren Begründung nicht sonderlich geschickt ist, ist eine andere Frage.
Die fast schon theatralisch anmutenden Texte haben dafür etwas (auch wenn’s dann wieder einmal etwas teurer wird…) nur ersetzen sie kein Argument!
16. Mai 2007 at 18:02
Sehr geehrter anonymer Herr Kollege,
so nett es ist, das Sie sich an der Diskussion hier beteiligen, so schade finde ich es, dass Sie sich nach wie vor nicht bereitfinden können, wie fast alle anderen Beteiligten hier Ihren Namen preiszugeben.
Davon unabhängig, geht es nicht um die Frage, wer mehr Urteile für sich verbuchen kann oder irgendwelche Inbrunst - außer eben die, mit der immer wieder pauschal - und unzutreffend - „die Rechtsprechung” bemüht wird - und genau das war der Hintergrund meines Beitrags. Egal, welche von beiden Meinungen man vertritt, der zitierte Satz der VoFü ist und bleibt schlicht Unsinn.
Ob und ggf. wann die Thematik einmal vom BGH entschieden wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin bleibt eben nur die Klärung auf der amtsgerichtlichen Ebene, die bekanntlich Kosten verursacht und so eben etwas teurer wird. Ein Prozess über 75.- € kostet den Verlierer nun einmal mehr als 75.- €, mit Theatralik hat das schlicht gar nichts zu tun. Ein Argument ist ein gewonnener Prozess allerdings allemal - und wenn es nur für den Bezirks des hiesigen Amtsgerichts ist.
17. Mai 2007 at 10:12
@ anonymous
“Es wird Zeit, dass die unsägliche Frage vom BGH entschieden wird.”
Richtig.
Aber warum zieht die Versicherungswirtschaft es denn nicht mal durch bis zum BGH? Genügend Möglichkeiten hat es doch gegeben.
17. Mai 2007 at 10:27
@ RA Schepers
Leider gehören dazu immer zwei. Der Streitwert wird oft nicht einmal für eine Berufung reichen? Ich verstehe nicht, warum ein Kläger die Sache nicht einmal vom BGH entscheiden läßt! Es entzieht sich allerdings meiner Kenntnis, wie RAe beim BGH abrechnen, vielleicht liegt es auch einfach daran …
17. Mai 2007 at 16:39
@ anonymous
1. Der einzelne Geschädigte hat vielleicht alle 2-5 Jahre mal einen Fall, der vor Gericht geht. Die Versicherungen jeden Tag.
2. Der Geschädigte kann die Sache nur von den BGH bringen, wenn er verliert. Vielleicht passiert das gar nicht so oft. Dann muß er gewillt sein, die Sache in die zweite und dritte Instanz zu bringen. Auch daran hapert es manchmal. Für Ihn geht es ja nur 1 x in ein paar Jahren um ein paar Euro.
3. Die Abrechnung der BGH-Anwälte geht nach RVG. Bei dem Streitwert also nicht viel.
4. Bei den regelmäßig stattfindenden Gerichtsverhandlungen zu diesem Thema wird sich sicherlich der eine oder andere Richter finden, der die Berufung / Revision auf ausdrücklichen Wunsch der Parteien zuläßt. Man muß nur darauf hinweisen, daß es in der täglichen Praxis immer wieder zu Problemen führt, daß es widersprüchliche Rechtsprechung gibt (auch nach dem Porsche-Urteil?) und daß die Angelegenheit einer grundsätzlichen Klärung bedarf. Darauf wird sich zwar nicht jeder Richter drauf einlassen. Aber wie gesagt, die Versicherungen haben ja täglich Verfahren, bei denen die Rechtsfrage ansteht. Da wird es sicherlich möglich sein, innnerhalb kürzester Zeit einen Richter zu finden, der die Berufung / Revision zuläßt.
17. Mai 2007 at 17:21
@ Schepers
zu Punkt 3: Meine Vermutung ging eher in die Richtung, dass eine solche Angelegenheit ungerne zu RVG-Sätzen übernommen wird…
18. Mai 2007 at 11:13
@ Anonymus
“Meine Vermutung ging eher in die Richtung, dass eine solche Angelegenheit ungerne zu RVG-Sätzen übernommen wird…”
Ich bin zwar kein Spezialist im anwaltlichen Berufsrecht. Aber es gibt nur eine sehr begrenzte Zahl an BGH-Anwälten (weniger als BGH-Richter). Vor dem BGH können nur BGH-Anwälte auftreten. Ich glaube nicht, daß es sich ein BGH-Anwalt leisten kann (rechtlich oder tatsächlich), ein Mandat wegen zu geringen Streitwerts abzulehnen.
29. Mai 2007 at 11:32
@Anonymus 17.05.2007 10:27
“Ich verstehe nicht, warum ein Kläger die Sache nicht einmal vom BGH entscheiden läßt!”
Ganz einfach. Die Kläger gewinnen (fast) jeden Prozess.
Warum sollte der “Gewinner” also zum BGH ziehen ? Und mit welcher Begründung ?
Die beklagte Versicherung als “Verlierer” profitiert von der vermeintlich unklaren Formulierung und hat deshalb auch kein Interesse an einer BGH-Entscheidung, da man sich immer wieder auf den berühmten Nebensatz berufen kann.
Irgendwann wird es bestimmt zu einer Klarstellung im Rahmen einer BGH-Entscheidung kommen
Bis dahin werden jedoch viele Millionen bei den Versicherern auf Kosten der Geschädigten “eingespart”.