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	<title>Kommentare zu: Die sog. „Sechsmonatsfrist&#8221; - Es bleibt spannend</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 29 Aug 2008 03:01:58 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Unfall - Blog&#187; Blogarchiv &#187; OLG Celle erteilt „Sechsmonatsfrist&#8221; eine Absage</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-sog-sechsmonatsfrist-es-bleibt-spannend/#comment-848</link>
		<dc:creator>Unfall - Blog&#187; Blogarchiv &#187; OLG Celle erteilt „Sechsmonatsfrist&#8221; eine Absage</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 May 2008 14:32:18 +0000</pubDate>
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		<description>[...] also! Es bleibt zu hoffen, dass der BGH bei seiner zu dieser Thematik anstehenden Entscheidung das &#228;hnlich [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] also! Es bleibt zu hoffen, dass der BGH bei seiner zu dieser Thematik anstehenden Entscheidung das &#228;hnlich [...]</p>
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		<title>Von: SV Stoll</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-sog-sechsmonatsfrist-es-bleibt-spannend/#comment-816</link>
		<dc:creator>SV Stoll</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Apr 2008 15:42:48 +0000</pubDate>
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		<description>Ich gestatte mir an dieser Stelle einen kleinen Einwand: Wenn die finanziellen Mittel f&#252;r eine Ersatzbeschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeuges nicht ausreichen w&#252;rden, hat der Sachverst&#228;ndige einen Fehler gemacht. Den dann ist der Wiederbeschaffungswert falsch bemessen. Meine Meinung.

Die mir bisher untergekommenen 130% F&#228;lle waren meist die, wo der Gesch&#228;digte (vielfach &#196;ltere) einfach "ihr" Auto wieder haben wollten.
Sie wollten einfach keinen anderen Wagen. 

Mfg.

SV Stoll</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich gestatte mir an dieser Stelle einen kleinen Einwand: Wenn die finanziellen Mittel f&#252;r eine Ersatzbeschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeuges nicht ausreichen w&#252;rden, hat der Sachverst&#228;ndige einen Fehler gemacht. Den dann ist der Wiederbeschaffungswert falsch bemessen. Meine Meinung.</p>
<p>Die mir bisher untergekommenen 130% F&#228;lle waren meist die, wo der Gesch&#228;digte (vielfach &#196;ltere) einfach &#8220;ihr&#8221; Auto wieder haben wollten.<br />
Sie wollten einfach keinen anderen Wagen. </p>
<p>Mfg.</p>
<p>SV Stoll</p>
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		<title>Von: Lolek</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-sog-sechsmonatsfrist-es-bleibt-spannend/#comment-815</link>
		<dc:creator>Lolek</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Apr 2008 14:49:02 +0000</pubDate>
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		<description>Nach den Ausf&#252;hrungen des OLG, wonach der Anspruch auf restliche Reparaturkostenzahlung erst nach einer 6-monatigen Wartefrist begr&#252;ndet sei, bleibt der Gesch&#228;digte dann aber regelm&#228;&#223;ig auch auf den bis dahin anfallenden Finanzierungskosten bzw. den Zinsverust sitzen, oder? Wie ist das dann aber mit dem Grundsatz zu vereinen, wonach der Gesch&#228;digte so zu stellen ist, als w&#228;re das Schadensereignis nie eingetreten???</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nach den Ausf&#252;hrungen des OLG, wonach der Anspruch auf restliche Reparaturkostenzahlung erst nach einer 6-monatigen Wartefrist begr&#252;ndet sei, bleibt der Gesch&#228;digte dann aber regelm&#228;&#223;ig auch auf den bis dahin anfallenden Finanzierungskosten bzw. den Zinsverust sitzen, oder? Wie ist das dann aber mit dem Grundsatz zu vereinen, wonach der Gesch&#228;digte so zu stellen ist, als w&#228;re das Schadensereignis nie eingetreten???</p>
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		<title>Von: Franz511</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-sog-sechsmonatsfrist-es-bleibt-spannend/#comment-814</link>
		<dc:creator>Franz511</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Apr 2008 13:57:41 +0000</pubDate>
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		<description>Es ist schon erstaunlich, dass diese OLG Entscheidung faktisch die 130 % abschaft.

Wie Nils schreibt, sind die Gesch&#228;digten oftmals kaum in der Lage, die Differenz der Reparaturkosten zu dem Wiederbeschaffungsaufwand selbst zu zahlen oder finanzieren zu lassen. Nur der finanziell schlecht gestellte trifft doch die Entscheidung sein Fahrzeug reparieren zu lassen 8von wenigen Ausnahmen abgesehen). Oftmals ist f&#252;r den Gesch&#228;digten die Reparatur die letzte Chance dar, &#252;berhaupt noch ein Kfz. zu halten. Ein Neukauf, auch Gebrauchtfahrzeug, scheidet doch durch die fehlenden finanziellen Mittel aus.

Ich hoffe, dass der BGH im Sinne des Gesch&#228;digten abschlie&#223;end urteilen wird!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist schon erstaunlich, dass diese OLG Entscheidung faktisch die 130 % abschaft.</p>
<p>Wie Nils schreibt, sind die Gesch&#228;digten oftmals kaum in der Lage, die Differenz der Reparaturkosten zu dem Wiederbeschaffungsaufwand selbst zu zahlen oder finanzieren zu lassen. Nur der finanziell schlecht gestellte trifft doch die Entscheidung sein Fahrzeug reparieren zu lassen 8von wenigen Ausnahmen abgesehen). Oftmals ist f&#252;r den Gesch&#228;digten die Reparatur die letzte Chance dar, &#252;berhaupt noch ein Kfz. zu halten. Ein Neukauf, auch Gebrauchtfahrzeug, scheidet doch durch die fehlenden finanziellen Mittel aus.</p>
<p>Ich hoffe, dass der BGH im Sinne des Gesch&#228;digten abschlie&#223;end urteilen wird!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: borsti</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-sog-sechsmonatsfrist-es-bleibt-spannend/#comment-813</link>
		<dc:creator>borsti</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Apr 2008 11:52:48 +0000</pubDate>
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		<description>Nachtrag: 

Nachdem ich das OLG Urteil (siehe Link) gelesen habe, durfte ich feststellen, da&#223; der Vorsitzende Richter nicht einmal mit seinem Namen zeichnet.

Man liest ein K&#252;rzel  "Dr. E.K.E." !!    Warum ??</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nachtrag: </p>
<p>Nachdem ich das OLG Urteil (siehe Link) gelesen habe, durfte ich feststellen, da&#223; der Vorsitzende Richter nicht einmal mit seinem Namen zeichnet.</p>
<p>Man liest ein K&#252;rzel  &#8220;Dr. E.K.E.&#8221; !!    Warum ??</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: borsti</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-sog-sechsmonatsfrist-es-bleibt-spannend/#comment-812</link>
		<dc:creator>borsti</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Apr 2008 11:23:49 +0000</pubDate>
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		<description>Stellt sich die Frage wie der Eigent&#252;mer einer Sache k&#252;nftig zu stellen ist.

Es kann m.E. wohl nicht angehen, da&#223; nach erfolgter Restitution der Sch&#228;diger aus Verf&#252;gungen die ich als Eigent&#252;mer treffe, etwas f&#252;r sich erleiten kann. 

Da brennt mir das Haus ab und die Feuerversicherung will beim Verkauf der Runine mitreden ??</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Stellt sich die Frage wie der Eigent&#252;mer einer Sache k&#252;nftig zu stellen ist.</p>
<p>Es kann m.E. wohl nicht angehen, da&#223; nach erfolgter Restitution der Sch&#228;diger aus Verf&#252;gungen die ich als Eigent&#252;mer treffe, etwas f&#252;r sich erleiten kann. </p>
<p>Da brennt mir das Haus ab und die Feuerversicherung will beim Verkauf der Runine mitreden ??</p>
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	<item>
		<title>Von: Nils</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-sog-sechsmonatsfrist-es-bleibt-spannend/#comment-810</link>
		<dc:creator>Nils</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Apr 2008 09:48:27 +0000</pubDate>
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		<description>Die Entscheidung ist f&#252;r den Gesch&#228;digten sicherlich misslich. Nur: Welche L&#246;sung betrachten Sie f&#252;r vorzugsw&#252;rdig? Eine Pflicht zur Auskehrung des vollen 130%-Betrages vor Ablauf der 6-monatigen Haltefrist k&#246;nnte schnell dazu f&#252;hren, dass die Versicherung ihrem Geld hinterherlaufen m&#252;sste, wenn der Gesch&#228;digte w&#228;hrend der 6-Monats-Frist verkauft - was die Versicherung auch erst einmal feststellen m&#252;sste.

Im &#220;brigen darf ich darauf hinweisen, dass der Gesch&#228;digte mit einem streitigen Urteil auch erst einmal h&#228;tte vorfinanzieren m&#252;ssen. W&#228;ren ihm 130% erstinstanzlich zugesprochen worden, so h&#228;tte er nur gegen Sicherheitsleistung in H&#246;he von 110% (der 130%) gegen die Versicherung vollstrecken k&#246;nnen, um davon die Reparatur zu finanzieren. Bis zur rechtskr&#228;ftigen Entscheidung w&#228;ren mindestens 6 weitere Monate ins Land gegangen.
Nach alledem pl&#228;dieren Sie im Ergebnis daf&#252;r, die freiwillig regulierende Versicherung schlechter zu stellen als jene, die ein streitiges Urteil gegen sich ergehen l&#228;sst.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Entscheidung ist f&#252;r den Gesch&#228;digten sicherlich misslich. Nur: Welche L&#246;sung betrachten Sie f&#252;r vorzugsw&#252;rdig? Eine Pflicht zur Auskehrung des vollen 130%-Betrages vor Ablauf der 6-monatigen Haltefrist k&#246;nnte schnell dazu f&#252;hren, dass die Versicherung ihrem Geld hinterherlaufen m&#252;sste, wenn der Gesch&#228;digte w&#228;hrend der 6-Monats-Frist verkauft - was die Versicherung auch erst einmal feststellen m&#252;sste.</p>
<p>Im &#220;brigen darf ich darauf hinweisen, dass der Gesch&#228;digte mit einem streitigen Urteil auch erst einmal h&#228;tte vorfinanzieren m&#252;ssen. W&#228;ren ihm 130% erstinstanzlich zugesprochen worden, so h&#228;tte er nur gegen Sicherheitsleistung in H&#246;he von 110% (der 130%) gegen die Versicherung vollstrecken k&#246;nnen, um davon die Reparatur zu finanzieren. Bis zur rechtskr&#228;ftigen Entscheidung w&#228;ren mindestens 6 weitere Monate ins Land gegangen.<br />
Nach alledem pl&#228;dieren Sie im Ergebnis daf&#252;r, die freiwillig regulierende Versicherung schlechter zu stellen als jene, die ein streitiges Urteil gegen sich ergehen l&#228;sst.</p>
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