Die neu definierten Maßstäbe der AXA

In einer Verkehrsunfallsache schreibt die AXA einem Kollegen:

Unsere Eintrittspflicht prüfen wir noch. Zur Bearbeitung benötigen wir die Bescheinigung der zuständigen Polizeidienststelle, dass der Schaden dort gemeldet wurde.

Dass das eine Anspruchsvoraussetzung sein sollte, wäre mir neu. ;-)

3 Antworten zu “Die neu definierten Maßstäbe der AXA”

  1. Experte Sagt:

    Na, wenn es um einen Einbruch oder Raub gehen sollte, ist das sehr wohl notwendig, das das der Polizei gemeldet wird^^ Auch nach den Versicherungsbedingungen…Um welche Sparte gehts denn?

  2. RA Schepers Sagt:

    “In einer Verkehrsunfallsache …”

  3. Richard K. Sagt:

    Es ist erschreckend, was alles versucht wird. Nicht nur der Post hier, sondern alle anderen Fälle. Sehr interessant einmal diese Seite der Versicherungen zu sehen.

Hinterlasse eine Antwort