Die neu definierten Maßstäbe der AXA
In einer Verkehrsunfallsache schreibt die AXA einem Kollegen:
Unsere Eintrittspflicht prüfen wir noch. Zur Bearbeitung benötigen wir die Bescheinigung der zuständigen Polizeidienststelle, dass der Schaden dort gemeldet wurde.
Dass das eine Anspruchsvoraussetzung sein sollte, wäre mir neu.
22. Januar 2012 at 14:13
Na, wenn es um einen Einbruch oder Raub gehen sollte, ist das sehr wohl notwendig, das das der Polizei gemeldet wird^^ Auch nach den Versicherungsbedingungen…Um welche Sparte gehts denn?
23. Januar 2012 at 08:10
“In einer Verkehrsunfallsache …”
27. Januar 2012 at 16:42
Es ist erschreckend, was alles versucht wird. Nicht nur der Post hier, sondern alle anderen Fälle. Sehr interessant einmal diese Seite der Versicherungen zu sehen.