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	<title>Kommentare zu: Die Gothaer und die Mietwagenkosten</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 05:41:50 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-126</link>
		<dc:creator>versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Mar 2007 00:04:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-126</guid>
		<description>Ich denke nicht, dass die Rechtsprechung bez&#252;glich der Restwertb&#246;rsen hierher &#252;bertragbar ist.
Und der zitierte Richter (W.?) m&#246;chte so wohl auch nicht verstanden werden.
Denn der Senat stellt bei der Verf&#252;gbarkeit m.E. ausschlie&#223;lich auf die tats&#228;chliche Situation am Markt vor Ort ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Sonderpreis handelt. Der Wagen muss dem Gesch&#228;digten nur ohne besonderen Aufwand zug&#228;nglich sein. Er ist nicht gehindert, Sonderpreise in Anspruch zu nehmen. Ganz im Gegenteil! Dass dabei ausschlie&#223;lich regionale Anbieter ber&#252;cksichtigt werden d&#252;rfen, liegt auf der Hand. Ein Sonderpreis in Hamburg n&#252;tzt dem Gesch&#228;digten in M&#252;nchen nichts. 
Aber was soll auch gegen einen Sonderpreis sprechen? Es wird leider oft vergessen, dass es das Ziel des Ersatzes von Mietwagenkosten ist, den Gesch&#228;digten wieder mobil zu machen und nicht m&#246;glichst hohe Rechnungen ersetzt zu bekommen. 

W&#228;re es den Versicherern m&#246;glich, jedem Gesch&#228;digten einen gleichwertigen Ersatzwagen f&#252;r 5 Euro am Tag zur Verf&#252;gung zu stellen, w&#228;re dies rechtlich nicht anzugreifen.

Leider geht das bislang nicht...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich denke nicht, dass die Rechtsprechung bez&#252;glich der Restwertb&#246;rsen hierher &#252;bertragbar ist.<br />
Und der zitierte Richter (W.?) m&#246;chte so wohl auch nicht verstanden werden.<br />
Denn der Senat stellt bei der Verf&#252;gbarkeit m.E. ausschlie&#223;lich auf die tats&#228;chliche Situation am Markt vor Ort ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Sonderpreis handelt. Der Wagen muss dem Gesch&#228;digten nur ohne besonderen Aufwand zug&#228;nglich sein. Er ist nicht gehindert, Sonderpreise in Anspruch zu nehmen. Ganz im Gegenteil! Dass dabei ausschlie&#223;lich regionale Anbieter ber&#252;cksichtigt werden d&#252;rfen, liegt auf der Hand. Ein Sonderpreis in Hamburg n&#252;tzt dem Gesch&#228;digten in M&#252;nchen nichts.<br />
Aber was soll auch gegen einen Sonderpreis sprechen? Es wird leider oft vergessen, dass es das Ziel des Ersatzes von Mietwagenkosten ist, den Gesch&#228;digten wieder mobil zu machen und nicht m&#246;glichst hohe Rechnungen ersetzt zu bekommen. </p>
<p>W&#228;re es den Versicherern m&#246;glich, jedem Gesch&#228;digten einen gleichwertigen Ersatzwagen f&#252;r 5 Euro am Tag zur Verf&#252;gung zu stellen, w&#228;re dies rechtlich nicht anzugreifen.</p>
<p>Leider geht das bislang nicht&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Kasulke</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-109</link>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Mar 2007 07:14:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-109</guid>
		<description>Diese Preisabsprachen gibt es. Dies hat mir ein befreundeter Sachbearbeiter best&#228;tigt. So zum Beispiel werden von 2 Autovermietungen der Versicherung f&#252;r Schwacke-Liste Klasse 1 29 €, f&#252;r Klasse 2 33 € etc berechnet. Inkl. Kilometer und CDW. Also Preise knapp &#252;ber dem Nutzungsausfall. Dies kann kein anderer kleinerer Autovermieter leisten.

Ich denke, die Internetabfrage ist gerade nicht geeignet, die Preise zu vergleichen, denn auch im Internet gibt es Sonderpreise. Hier sind die Urteile des BGH zum Restwert ausschlaggebend. Es kommt auf den allgemeinen, &#246;rtlichen Markt an und nicht auf Sonderpreise im Internet. Daher sind m.E. nur die Preise zu Grunde zu legen, die ein Gesch&#228;digter vor Ort erh&#228;lt, wenn er nicht das Wort "Unfall" in den Mund nimmt, um die $$-Zeichen in den Augen bei einigen Vermietern aufleuchten zu lassen. ;-)
Diese "private Rechtsansicht"  vertritt &#252;brigens auch einer der Richter am BGH im VI. Zivilsenat auf seinen Schulungen. Leider scheint dem BGH dieser Fall aber noch nicht vorzuliegen.  

Und bei der Frage "Anmietung zum Unfallersatztarif" stellt sich dann die n&#228;chste Frage - Tauschpflicht oder nicht ? Hier gibt es meines Wissens nur 2 LG Entscheidungen. Die des LG N&#252;rnberg-F&#252;rth, die eine Tauschpflicht nach 3 Tagen bejaht und die des LG Meiningen, die eine Tauschpflicht verneint. Als AG Entscheidung ist mir die des AG Lahnstein bekannt, die ebenfalls eine Tauschpflicht verneint, da der "zu teure" Mietzins nur 40 % zu hoch gewesen und vor diesem Hintergrund der Tausch zu aufwendig gewesen sei.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Preisabsprachen gibt es. Dies hat mir ein befreundeter Sachbearbeiter best&#228;tigt. So zum Beispiel werden von 2 Autovermietungen der Versicherung f&#252;r Schwacke-Liste Klasse 1 29 €, f&#252;r Klasse 2 33 € etc berechnet. Inkl. Kilometer und CDW. Also Preise knapp &#252;ber dem Nutzungsausfall. Dies kann kein anderer kleinerer Autovermieter leisten.</p>
<p>Ich denke, die Internetabfrage ist gerade nicht geeignet, die Preise zu vergleichen, denn auch im Internet gibt es Sonderpreise. Hier sind die Urteile des BGH zum Restwert ausschlaggebend. Es kommt auf den allgemeinen, &#246;rtlichen Markt an und nicht auf Sonderpreise im Internet. Daher sind m.E. nur die Preise zu Grunde zu legen, die ein Gesch&#228;digter vor Ort erh&#228;lt, wenn er nicht das Wort &#8220;Unfall&#8221; in den Mund nimmt, um die $$-Zeichen in den Augen bei einigen Vermietern aufleuchten zu lassen. <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /><br />
Diese &#8220;private Rechtsansicht&#8221;  vertritt &#252;brigens auch einer der Richter am BGH im VI. Zivilsenat auf seinen Schulungen. Leider scheint dem BGH dieser Fall aber noch nicht vorzuliegen.  </p>
<p>Und bei der Frage &#8220;Anmietung zum Unfallersatztarif&#8221; stellt sich dann die n&#228;chste Frage - Tauschpflicht oder nicht ? Hier gibt es meines Wissens nur 2 LG Entscheidungen. Die des LG N&#252;rnberg-F&#252;rth, die eine Tauschpflicht nach 3 Tagen bejaht und die des LG Meiningen, die eine Tauschpflicht verneint. Als AG Entscheidung ist mir die des AG Lahnstein bekannt, die ebenfalls eine Tauschpflicht verneint, da der &#8220;zu teure&#8221; Mietzins nur 40 % zu hoch gewesen und vor diesem Hintergrund der Tausch zu aufwendig gewesen sei.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-108</link>
		<dc:creator>versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Mar 2007 23:02:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-108</guid>
		<description>Ich wage zu bezweifeln, dass es "Preise zwischen dem Versicherer und der Autovermietung" gibt.
Derartige Absprachen widerspr&#228;chen kartellrechtlichen Vorschriften, was bei Versicherern peinlich genau &#252;berwacht wird. Ein Versto&#223; w&#228;re schon aus Imagegr&#252;nden verheerend...
Wenn ich in der t&#228;glichen Praxis mit der Ver&#252;gbarkeit g&#252;nstiger Tarife argumentiere, geht dem immer eine ganz banale Internetabfrage der allgemein zug&#228;nglichen Portale voraus, so dass sich die Preise ohne Weiteres belegen lassen. Erfahrungsgem&#228;&#223; gibt es kaum F&#228;lle, bei denen ein sog. "Normaltarif" wirklich nicht verf&#252;gbar ist. Zum Beispiel bei einem Unfall am sp&#228;ten Abend auf dem Lande. Wer dann auf einen Wagen angewiesen ist, weil er nicht anders weiter kommt und einen Vermieter findet, der ihm auch nach 22.00 Uhr den Laden &#246;ffnet, kann sicher einen teuren Tarif erstattet bekommen, jedenfalls solange alle anderen Vermieter geschlossen haben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich wage zu bezweifeln, dass es &#8220;Preise zwischen dem Versicherer und der Autovermietung&#8221; gibt.<br />
Derartige Absprachen widerspr&#228;chen kartellrechtlichen Vorschriften, was bei Versicherern peinlich genau &#252;berwacht wird. Ein Versto&#223; w&#228;re schon aus Imagegr&#252;nden verheerend&#8230;<br />
Wenn ich in der t&#228;glichen Praxis mit der Ver&#252;gbarkeit g&#252;nstiger Tarife argumentiere, geht dem immer eine ganz banale Internetabfrage der allgemein zug&#228;nglichen Portale voraus, so dass sich die Preise ohne Weiteres belegen lassen. Erfahrungsgem&#228;&#223; gibt es kaum F&#228;lle, bei denen ein sog. &#8220;Normaltarif&#8221; wirklich nicht verf&#252;gbar ist. Zum Beispiel bei einem Unfall am sp&#228;ten Abend auf dem Lande. Wer dann auf einen Wagen angewiesen ist, weil er nicht anders weiter kommt und einen Vermieter findet, der ihm auch nach 22.00 Uhr den Laden &#246;ffnet, kann sicher einen teuren Tarif erstattet bekommen, jedenfalls solange alle anderen Vermieter geschlossen haben.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Kasulke</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-101</link>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Mar 2007 07:37:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-101</guid>
		<description>@Versicherungsfuzzi

Zun&#228;chst danke ich Ihnen erstmal f&#252;r Ihre sachlichen Ausf&#252;hrungen. Wie bereits &lt;a href="http://www.unfall-recht.info/unfall-blog-wuenscht-ein-frohes-weihnachtsfest/ "&gt; hier&lt;/a&gt; bemerkt, sollte nie vergessen werden, dass auf der "anderen Seite" Menschen sitzen. Ich pers&#246;nlich betrachte die ein oder andere Meinungsverschiedenheit mit dem zust&#228;ndigen KH-Versicherer durchaus "sportlich" und versuche daher auch einen freundlichen Kontakt zu den Sachbearbeitern zu pflegen. Dies ist auch gr&#246;&#223;tenteils von Erfolg gekr&#246;nt. Viele SB m&#252;ssen sich halt strikt an Arbeitsanweisungen handeln, die vom Vorstand vorgegeben werden. Da ist auch kein Verhandeln am Telefon m&#246;glich, was auch die SB bedauern, denn diese w&#252;rden die Akte auch gerne abschlie&#223;en.

Bez&#252;glich der Bausteine stimme auch ich Ihnen zu. Insbesondere die Textbausteine bzgl. der Mietwagenkosten finde ich bei vielen Versicherern unangemessen. Da werden f&#252;r die Anmietung Preise genannt, die einem Gesch&#228;digten einfach nicht zug&#228;nglich sind. Dies sind n&#228;mlich die Preise zwischen dem Versicherer und einer Autovermietung. Wir haben nun zur Regulierung die Schwacke-Mietpreisliste 2006 - es w&#228;re w&#252;nschenswert, wenn diese dann auch ber&#252;cksichtigt wird und zwar mit den Nebenkosten ! Weiterhin wurde ja auch das BGH-Urteil zur Relation Mietwagen/Nutzungsausfall nun von vielen Instanzgerichten aufgegriffen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Versicherungsfuzzi</p>
<p>Zun&#228;chst danke ich Ihnen erstmal f&#252;r Ihre sachlichen Ausf&#252;hrungen. Wie bereits <a href="http://www.unfall-recht.info/unfall-blog-wuenscht-ein-frohes-weihnachtsfest/ "> hier</a> bemerkt, sollte nie vergessen werden, dass auf der &#8220;anderen Seite&#8221; Menschen sitzen. Ich pers&#246;nlich betrachte die ein oder andere Meinungsverschiedenheit mit dem zust&#228;ndigen KH-Versicherer durchaus &#8220;sportlich&#8221; und versuche daher auch einen freundlichen Kontakt zu den Sachbearbeitern zu pflegen. Dies ist auch gr&#246;&#223;tenteils von Erfolg gekr&#246;nt. Viele SB m&#252;ssen sich halt strikt an Arbeitsanweisungen handeln, die vom Vorstand vorgegeben werden. Da ist auch kein Verhandeln am Telefon m&#246;glich, was auch die SB bedauern, denn diese w&#252;rden die Akte auch gerne abschlie&#223;en.</p>
<p>Bez&#252;glich der Bausteine stimme auch ich Ihnen zu. Insbesondere die Textbausteine bzgl. der Mietwagenkosten finde ich bei vielen Versicherern unangemessen. Da werden f&#252;r die Anmietung Preise genannt, die einem Gesch&#228;digten einfach nicht zug&#228;nglich sind. Dies sind n&#228;mlich die Preise zwischen dem Versicherer und einer Autovermietung. Wir haben nun zur Regulierung die Schwacke-Mietpreisliste 2006 - es w&#228;re w&#252;nschenswert, wenn diese dann auch ber&#252;cksichtigt wird und zwar mit den Nebenkosten ! Weiterhin wurde ja auch das BGH-Urteil zur Relation Mietwagen/Nutzungsausfall nun von vielen Instanzgerichten aufgegriffen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-99</link>
		<dc:creator>versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Mar 2007 21:53:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-99</guid>
		<description>Ich stimme Ihnen v&#246;llig zu: dem Gesch&#228;digten gegen&#252;ber sollten Bausteine immer einfach, verst&#228;ndlich und nat&#252;rlich sachlich richtig formuliert sein.

Insoweit war mein Beitrag ebenfalls ungeschickt formuliert, er bezog sich auf die Vermieter, die die Bausteine hundertfach vorliegen haben und sich inhaltlich nat&#252;rlich nicht mehr mit ihnen auseinandersetzen, weil die Positionen oft genug geschildert wurden. 

Bez&#252;glich Ihres letzten Absatzes freue ich mich auf regen Gedankenaustausch, denn ich denke, wir alle machen uns die Arbeit leichter, wenn wir uns gelegentlich in die Position des Gegen&#252;bers versetzen. Hier wie dort sitzen nur Menschen, die leider gelegentlich auch Fehler machen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich stimme Ihnen v&#246;llig zu: dem Gesch&#228;digten gegen&#252;ber sollten Bausteine immer einfach, verst&#228;ndlich und nat&#252;rlich sachlich richtig formuliert sein.</p>
<p>Insoweit war mein Beitrag ebenfalls ungeschickt formuliert, er bezog sich auf die Vermieter, die die Bausteine hundertfach vorliegen haben und sich inhaltlich nat&#252;rlich nicht mehr mit ihnen auseinandersetzen, weil die Positionen oft genug geschildert wurden. </p>
<p>Bez&#252;glich Ihres letzten Absatzes freue ich mich auf regen Gedankenaustausch, denn ich denke, wir alle machen uns die Arbeit leichter, wenn wir uns gelegentlich in die Position des Gegen&#252;bers versetzen. Hier wie dort sitzen nur Menschen, die leider gelegentlich auch Fehler machen&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-94</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Mar 2007 08:17:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-94</guid>
		<description>Unbestritten ist die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Mietwagenkosten noch nicht zu allen Autovermietern durchgedrungen bzw. wird von diesen m&#246;glicherweise bewusst ignoriert. Gl&#252;cklicherweise gibt es aber als Korrektiv einen entsprechenden Schadensersatzanspruch des Automieters gegen den Vermieter, vgl. z.B. AG Saarbr&#252;cken 5 C 460/05 vom 26.o4.2006 - ADAJUR-ARCHIV #70447. 

Keineswegs aber „ist die Formulierung des Bausteins egal". Vielmehr ist dieser so formuliert, dass bei dem juristisch nicht vorgebildeten Gesch&#228;digten der Eindruck entsteht und wohl auch entstehen soll, ein Anspruch auf Mietwagenkosten best&#252;nde schon dem Grunde nach eher selten und nur unter besonderen Voraussetzungen, und das ist in dieser pauschalen Allgemeinheit schlicht falsch!

Ansonsten finde ich es durchaus gut, dass hier eine Diskussion zwischen Mitarbeitern von Versicherungen und Anw&#228;lten in Gang zu kommen scheint. Weiter so!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Unbestritten ist die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Mietwagenkosten noch nicht zu allen Autovermietern durchgedrungen bzw. wird von diesen m&#246;glicherweise bewusst ignoriert. Gl&#252;cklicherweise gibt es aber als Korrektiv einen entsprechenden Schadensersatzanspruch des Automieters gegen den Vermieter, vgl. z.B. AG Saarbr&#252;cken 5 C 460/05 vom 26.o4.2006 - ADAJUR-ARCHIV #70447. </p>
<p>Keineswegs aber „ist die Formulierung des Bausteins egal&#8221;. Vielmehr ist dieser so formuliert, dass bei dem juristisch nicht vorgebildeten Gesch&#228;digten der Eindruck entsteht und wohl auch entstehen soll, ein Anspruch auf Mietwagenkosten best&#252;nde schon dem Grunde nach eher selten und nur unter besonderen Voraussetzungen, und das ist in dieser pauschalen Allgemeinheit schlicht falsch!</p>
<p>Ansonsten finde ich es durchaus gut, dass hier eine Diskussion zwischen Mitarbeitern von Versicherungen und Anw&#228;lten in Gang zu kommen scheint. Weiter so!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-93</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Mar 2007 22:05:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten/#comment-93</guid>
		<description>Gestatten Sie mir, ein Bild aus dem Tierreich zu bem&#252;hen: Die Mutter s&#228;ugt ihre Jungen nur eine bestimmte Zeit. H&#246;ren sie auch nach dieser Zeit nicht auf, sich zu laben, kann es zu aggressivem Verhalten kommen. Bisweilen schnappt sie nach den Jungen... ;-)

Solange es Autovemieter gibt, die auch nach einem halben Dutzend Entscheidungen des BGH zur Erforderlichkeit von Mietwagenkosten nicht einsehen wollen, dass die goldenen Tage vorbei sind, weil sie der Versichertengemeinschaft nicht mehr zuzumuten sind, wird es diese Bausteine geben.

Habe heute einen Fall bearbeitet, in dem ein Vermieter dem Gesch&#228;digten f&#252;r 14 Tage einen VW Golf &#252;berlassen hat und hierf&#252;r knapp 3.000 (!!!) EUR verlangt.

Der markt&#252;bliche Preis liegt ungef&#228;hr bei einem Drittel hiervon.

Wer sich vor Augen f&#252;hrt, dass ein Durchschnittsverdiener in Deutschland ca. 2 Monate arbeiten muss, um diese Mietwagenrechnung begleichen zu k&#246;nnen, kann nicht ernsthaft annehmen, dass es sich hierbei um einen Preis handelt, der im Gef&#252;ge von Angebot und Nachfrage eine &#220;berlebenschance bes&#228;&#223;e.

W&#228;re dies der "normale" Preis f&#252;r einen gemiteten Golf, g&#228;be es in Deutschland keine Mietwagenunternehmen mehr.

Letztlich ist die Formulierung des Bausteins egal. Die Argumente sind in der Branche alle bekannt.

Leider gibt es aber noch immer schwarze Schafe, die eben jede Rechnung vom Landgericht gek&#252;rzt haben wollen, bevor sie einlenken.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gestatten Sie mir, ein Bild aus dem Tierreich zu bem&#252;hen: Die Mutter s&#228;ugt ihre Jungen nur eine bestimmte Zeit. H&#246;ren sie auch nach dieser Zeit nicht auf, sich zu laben, kann es zu aggressivem Verhalten kommen. Bisweilen schnappt sie nach den Jungen&#8230; <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Solange es Autovemieter gibt, die auch nach einem halben Dutzend Entscheidungen des BGH zur Erforderlichkeit von Mietwagenkosten nicht einsehen wollen, dass die goldenen Tage vorbei sind, weil sie der Versichertengemeinschaft nicht mehr zuzumuten sind, wird es diese Bausteine geben.</p>
<p>Habe heute einen Fall bearbeitet, in dem ein Vermieter dem Gesch&#228;digten f&#252;r 14 Tage einen VW Golf &#252;berlassen hat und hierf&#252;r knapp 3.000 (!!!) EUR verlangt.</p>
<p>Der markt&#252;bliche Preis liegt ungef&#228;hr bei einem Drittel hiervon.</p>
<p>Wer sich vor Augen f&#252;hrt, dass ein Durchschnittsverdiener in Deutschland ca. 2 Monate arbeiten muss, um diese Mietwagenrechnung begleichen zu k&#246;nnen, kann nicht ernsthaft annehmen, dass es sich hierbei um einen Preis handelt, der im Gef&#252;ge von Angebot und Nachfrage eine &#220;berlebenschance bes&#228;&#223;e.</p>
<p>W&#228;re dies der &#8220;normale&#8221; Preis f&#252;r einen gemiteten Golf, g&#228;be es in Deutschland keine Mietwagenunternehmen mehr.</p>
<p>Letztlich ist die Formulierung des Bausteins egal. Die Argumente sind in der Branche alle bekannt.</p>
<p>Leider gibt es aber noch immer schwarze Schafe, die eben jede Rechnung vom Landgericht gek&#252;rzt haben wollen, bevor sie einlenken.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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