Die DEVK lernt es wohl nie….
Die DEVK pflegt Ihre Regulierung per Verrechnungsscheck zu begleichen. Daß der Geschädigte für die Scheckeinreichung Bankgebühren (i.d.R. 1,50 € pro Scheck) zu zahlen hat und wegen des sog. Scheck-Obligos 7 Banktage warten muß, bis er über den Betrag verfügen darf, interessiert die DEVK nicht. Schließlich ist die Zahlung per Scheck die kostengünstigste Variante für die Versicherung. Aber eben auf Kosten des Geschädigten.
Nachdem wir vor dem LG Berlin die Forderung unseres Mandanten gerichtlich durchgesetzt haben und die DEVK per Vollstreckungsandrohung zur Zahlung aufgefordert haben, erhielten wir heute abermals 2 schecks der DEVK, die zudem die Forderung nicht komplett ausglich, obwohl wir in der Vergangenheit die Zahlung per Scheck abgelehnt haben.
Es bleibt abzuwarten, ob die DEVK auf unser Schreiben reagiert:
“mit heutiger Post gingen uns in vorbezeichneter Angelegenheit 2 Schecks zu.
Eine Zahlung per Scheck kann nur erfüllungshalber erfolgen. In der Vergangenheit haben Sie die hier entstandenen Bankgebühren für die Scheckindossierung nicht ausgeglichen. Wir haben Ihnen daher mitgeteilt, daß wir Scheckzahlungen von Ihrem Unternehmen nicht mehr akzeptieren werden. Auch das Scheckobligo von 7 Banktagen können wir unseren Mandanten nicht mehr zumuten.
Wir sehen daher dem Betrag bar oder unbar per Überweisung auf unser o.a. Konto entgegen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch die täglich anfallenden Zinsen bis zum Zahlungsausgleich. Diese sind in Ihrer Scheckzahlung unberücksichtigt geblieben.
In der Anlage haben wir Ihnen daher ein aktuelles Forderungskonto beigefügt. Wir sehen Ihrer vollständigen Zahlung bis zum 5.2.07 entgegen. Nach ergebnislosem Fristablauf werden wir die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung einziehen.”
Falls die DEVK dennoch lernresistent bleibt, wird ihr der Gerichtsvollzieher alles Weitere erläutern….