Die DEKRA und die BGH-Rechtsprechung
Nach ständiger Rechtsprechung ist der Restwert auf dem örtlichen, lokalen, seriösen Markt zu ermitteln. Im vorliegenden Fall also Hannover. Die DEKRA Hannover hat insoweit wohl auch die Textbausteine angepasst. Dort findet sich der Passus: “Der Restwert ergibt sich aus den Ermittlungen am allgemeinen regionalen Markt. Der Restwert beträgt demnach 120,00 €”. Auf den ersten Blick nicht verdächtig, aber liebe DEKRA, die im Auftrag des Geschädigten tätig wurde, warum finde ich dann im Gutachten ein Begleitschreiben: “Es liegen folgende Restwertangebote vor: XXX aus …56581 M….. 120,00 €”. Dies ist von Hannover rund 360 km entfernt und kaum noch der regionale Markt im Sinne der BGH-Rechtsprechung. Insoweit verwundert in der DEKRA-Rechnung auch die Position: “Sonstige Auslagen iHv 20,50 €” - ein Schelm wer Böses denkt und hinter dieser Position die Restwertermittlung vermutet, oder ?
02. Mai 2007 um 11:10
Die DEKRA ist Hauptgesellschafter bei der Restwertbörse “Autoonline”. Man braucht sich daher über nichts zu wundern. Nachfolgender Text gibt in gekürzter Form den Inhalt des Beitrags der Sendung [plusminus vom 06.07.2004 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Wer steckt hinter der größten Restwertbörsen im Internet?
Wir fahren nach Neuss. Dort soll die Firma “Auto-Online” ansässig sein. Nach [plusminus-Informationen wurde diese Restwertbörse mit massiver Unterstützung einzelner Versicherungen gegründet. Doch unter der angegebenen Adresse finden wir kein Firmenschild. Lediglich auf dem Parkplatz ein kleiner Hinweis. Von hier werden Restwerte von Schrottautos “hochgeschaukelt”. Und das geht so: Ein Unfallauto wird ins Netz gestellt. Händler aus dem In- und Ausland können bieten - ohne das Auto überhaupt gesehen zu haben. Wie seriös diese Angebote sind, das kann keiner kontrollieren. Da erscheint es nur logisch, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder die Geschädigten noch die Gutachter darauf einzulassen brauchen.
Wir forschen weiter - und stoßen bei der Restwertbörse “Auto-Online” auf eine Überraschung: Hauptgesellschafter ist die DEKRA mit 38%. Weitere Teilhaber: Zwei Autoverwertungsgesellschaften. Mehr als eine Million Unfallgutachten erstellt die DEKRA jedes Jahr - überwiegend im Auftrag der Versicherungswirtschaft. Mehrere tausend Gutachter arbeiten für die DEKRA. Sie sollen unabhängig und ohne Weisung urteilen - weder zu Gunsten der Geschädigten noch der Versicherungen.
Erklärungsversuche von Helmut Zeisberger von der DEKRA:
“Der Sachverständige ist für sein Gutachten und die Gutachten-Inhalte voll verantwortlich. Er hat die Empfehlung, auch den kompletten Markt zu berücksichtigen, und damit auch die Restwertbörse. Die Empfehlung kommt von der DEKRA-Hauptverwaltung aus der Erkenntnis heraus, dass der Markt heute einfach vielfältig gesehen werden muss.”