Die Allianz und ihre Hausanwälte

Nach einem Rechtsstreit mit der Allianz wird noch um die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der gegnerischen Kollegen gestritten. Diese teilen schriftsätzlich Interessantes mit:

Die Allianz Versicherung verfügt über keine Rechtsabteilung in Berlin (och?). Aufgrund der Vielzahl der angefallenen Gerichtsverfahren (hört, hört!) hat die Allianz Versicherung sich dazu entschieden, keine weiteren Mitarbeiter einzustellen (besser wäre es), sondern für alle Gebiete Hausanwälte zu beauftragen, die … ohne weitere Instruktionen die Akten zugeleitet bekommen und diese selbständig bearbeiten, das heißt, auch selbständig entscheiden, ob der Prozess überhaupt aufgenommen wird und wie er zu Ende geführt wird (ob das hilft?).

Spontane Anmerkungen in Klammern vom Verf., weitere Kommentare erspare ich mir (vorerst).

9 Antworten zu “Die Allianz und ihre Hausanwälte”

  1. RA Schepers Sagt:

    Nach diesem Vortrag finden keine Gespräche zwischen der Allianz und ihren Anwälten statt. Dann kann auch ein Anwalt vor Ort eingeschaltet werden, so daß Reisekosten wohl nicht zu erstatten sind.

  2. RA W. Fischer Sagt:

    Kann man gespannt sein, was daraus wird.

    Ist das die neue Form des Schadenmanagement? Die Versicherungen bedienen sich standardmäßig anwaltlicher Bearbeitung der Schadensfälle?

    Wohl auch in diesem Zusammenhang:

    Die Allianz in Frankfurt (als Regulierungsbeauftragte für eine tschechische Versicherung) kommunizierte am 06.10.08 auf drängendes Nachfragen (wenn man endlich mal jemanden ans Telefon bekommen hat), dass die Bearbeitung “einzelner” Akten an “ein externes Unternehmen” zur weiteren “zügigen” (?) Bearbeitung weitergegeben wurden. Auf Nachfrage, welches Unternehmen dies sei, wer Ansprechpartner sei, wurde eine Auskunft verweigert. Der bisherige Sachbearbeiter bleibe für den Geschädigten oder dessen Anwalt weiterhin Ansprechpartner. Problem: Dieser kann weder zum Sachstand noch sonst irgendeine Auskunft geben oder Entscheidung treffen, da die Bearbeitung ja abgegeben worden sei.

    Man muss sich doch fragen, was das soll!?

  3. IM Assignoranz Sagt:

    “…..dass die Bearbeitung “einzelner” Akten an “ein externes Unternehmen” zur weiteren “zügigen” (?) Bearbeitung weitergegeben wurden. Auf Nachfrage, welches Unternehmen dies sei, wer Ansprechpartner sei, wurde eine Auskunft verweigert.”

    Welcher konspirative “Geheimbund” sich dahinter wohl verbirgt?

    Richtig! Natürlich die “Fairplay-Streicherkolonne” aus Langenfeld (Geheimcode – Control€xpert) oder der “Streicher-Notnagel” aus Münster mit dem Codenamen Eucon.

    Psst, aber bitte nicht weitersagen. Höchste Geheimhaltungsstufe!

    Wenn nämlich die Rechtsanwälte der Geschädigten dahinter kommen, dass die Schadensgutachten an externe Glücksritter weitergegeben, der Datenschutz des Unfallgeschädigten damit eklatant verletzt, das Urheberrecht des Gutachtens ignoriert sowie die Schadenssumme unrechtmässig gekürzt und der Restwert unzulässigerweise über eine Restwertbörse hochgetrieben wurde = unabschätzbare Risiken für die Allianz aber auch für die abgetauchten Kürzungsschergen. Deshalb gibt es seit kurzem die Parole – tarnen und täuschen auf allen Ebenen.

    Darüber hinaus versucht man sich nämlich schon seit längerem mit kleinen üblen Taschenspielertricks zur Kaschierung der diversen vorsätzlich und flächenhaft begangenen Rechtsverstösse. Übrigens, auch eine große Rechtsanwaltskanzlei, ganz in der Nähe der “Ober-Allianz”, wurde ins Boot geholt, da die Allianz mit dem zunehmenden Widerstand rechtskundiger Schadensregulierer von aussen offensichtlich nicht mehr alleine klar kommt.

    Sollte die Allianz mit ihren Helfershelfern nicht auf allen Ebenen schnellstens die Notbremse ziehen, dann gibt es in Kürze eine “hochoffizielle Preisverleihung” zum Thema:

    Wer sägt am schnellsten den eigenen Ast ab?

    Bis dahin ein kleiner Tipp zum Tag des Kunden am 30.11. – Versicherungswechsel. Hoffentlich nicht Arroganz versichert?!

  4. virus Sagt:

    …ohne Kommentar weitergeleitet …

    Das führt dann dazu, dass ein Fahrzeug gleich 3 mal besichtigt wird. Von der Allianz höchst persönlich, vom SV des Geschädigten und von der DEKRA, beauftragt durch die BLD-Kanzlei. Und dies nach der schriftlichen Aussage, die Allianz sei nicht berechtigt, das Geld ihrer Versicherer für ein 2. GA zum Fenster hinauszuwerfen.
    Das Ganze nur, um den Geschädigten-SV zu zwingen, auf seine und seines Auftraggebers gesetzlich verbrieften Rechte “zu verzichten”.

    Eine Komödie, die ihres Gleichen sucht.

  5. RA Peter Schmorleitz Sagt:

    Meines Erachtens reagiert die Allianz mit der Beschäftigung ihrer “Hausanwälte” nur auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH, wonach sich eine Versicherung eines Anwalts an ihrem Sitz bedienen kann, wenn sie keine eigene Rechtsabteilung besitzt. In derartigen Fällen sind laut BGH-Rechtsprechung die Reisekosten des “Hausanwalts” zum Gerichtsort uneingeschränkt erstattungsfähig. Warum also noch einen Anwalt vor Ort, d.h. am Gerichtsort einschalten ?

    Bedauerlicherweise wird durch die Beauftragung der “Hausanwälte” das eigentliche Problem der Allianz, nämlich die Tatsache, dass durch völlige Arbeitsüberlastung infolge permanenten Stellenabbaus eine zügige und kompetente Schadenssachbearbeitung (wie schön war das noch in den 80-ziger u. 90-ziger Jahren!) durch die verbliebenen Mitarbeiter fast völlig zum Erliegen gekommen ist, nicht gelöst. Dieses Problem lässt sich tatsächlich nur durch Einstellung vieler neuer, fachlich versierter Schadenssachbearbeiter und nicht durch Beschäftigung von
    “Hausanwälten” dauerhaft lösen. Die Entscheidung, “keine weiteren Mitarbeiter einzustellen”, ist jedenfalls eindeutig falsch. Eine zeitnahe Schadensregulierung durch die Allianz lässt sich heute fast nur noch durch schnellstmögliches Klagen “erzwingen”. Das ist der Anwalt des Geschädigten auch schon seinem Mandanten schuldig.

    Und die “Hausanwälte” der Allianz sollten sich fragen, ob sie damit nicht zu Scheinselbständigen werden.

  6. RA Melchior Sagt:

    @ RA Schmorleitz:
    “die aktuelle Rechtsprechung des BGH” – genau mit dem Argument verteidigen die Kollegen vorliegend ihre Forderung nach Ersatz von Reisekosten + Abwesenheitsgeld.

    Dass der Prozess mit einem weitgehenden Anerkenntnisurteil endete, das man sich mit rechtzeitiger Zahlung ebenso hätte ersparen können wie die mündliche Verhandlung, sei nur am Rande erwähnt.

  7. Sost Sagt:

    Woher weiß ich dann als Klient, ob mein Anwalt nicht ein Anwalt (bzw. dessen Kanzlei-Kollege) meines Versicherungsgegners ist? Überhaupt ist mir ja ein Licht aufgegangen, als ich endlich begriffen habe, dass die Allianz einfach über Rabatte für Anwaltsversicherungen jeden Anwalt und auch Arzt beeinflussen kann. Und ich Depp dachte, es gibt irgendwo in Deutschland unabhängige Ärzte und Anwälte! Was für ein Sumpf :-(

  8. Jobs für Jedermann » Blog Archive » JuristIn IV/3 - Wien Sagt:

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  9. T.S. Sagt:

    Anscheinend muss die Allianz an allen Ecken Geld sparen. Bereits eine zeitnahe Schadensregulierung nach dem Unfall ist aufgrund des Personalmangels bei der Allianz nicht mehr gegeben. Allerdings erhöht die Allianz sofort nach dem Unfall die Versicherungsprämie ohne dass die Eintrittspflicht feststeht. Auch mit Zinsgewinnen kann man Geld verdienen.

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