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	<title>Kommentare zu: DEVK - erfolgloser Sparversuch</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Mon, 13 Oct 2008 20:27:27 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-versucht-erfolglos-zu-sparen/#comment-120</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Mar 2007 14:01:48 +0000</pubDate>
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		<description>@ Anonymous - (leider immer noch kein Name, wer hier mitdiskutiert, sollte doch den „Mut" haben, sich zu erkennen zu geben, oder?): 

Sicherlich kann man alle m&#246;glichen Nickeligkeiten der Versicherungen einfach tolerieren, so z.B. auch die kleinliche K&#252;rzerei bei der Allgemeinen Kostenpauschale - aber wozu? Der Kl&#252;gere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist! 

Und warum soll ich jedes Mal wieder meinen &#196;rger herunterschlucken? Da verdiene ich doch im Zweifel lieber noch eine Zwangsvollstreckungsgeb&#252;hr und rette das Geld des Mandanten - auch wenn es nur „Peanuts" sind. Und &#252;berhaupt - 100 Mal 5.- € gespart sind auch 500.- € - warum sollte man das durchgehen lassen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Anonymous - (leider immer noch kein Name, wer hier mitdiskutiert, sollte doch den „Mut&#8221; haben, sich zu erkennen zu geben, oder?): </p>
<p>Sicherlich kann man alle m&#246;glichen Nickeligkeiten der Versicherungen einfach tolerieren, so z.B. auch die kleinliche K&#252;rzerei bei der Allgemeinen Kostenpauschale - aber wozu? Der Kl&#252;gere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist! </p>
<p>Und warum soll ich jedes Mal wieder meinen &#196;rger herunterschlucken? Da verdiene ich doch im Zweifel lieber noch eine Zwangsvollstreckungsgeb&#252;hr und rette das Geld des Mandanten - auch wenn es nur „Peanuts&#8221; sind. Und &#252;berhaupt - 100 Mal 5.- € gespart sind auch 500.- € - warum sollte man das durchgehen lassen?</p>
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	<item>
		<title>Von: RASchepers</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-versucht-erfolglos-zu-sparen/#comment-116</link>
		<dc:creator>RASchepers</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Mar 2007 20:02:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/devk-versucht-erfolglos-zu-sparen/#comment-116</guid>
		<description>Es mag sein, da&#223; immer wieder mal ein Richter eine Scheckzahlung als Erf&#252;llung ansieht, sei es unmittelbar oder &#252;ber § 242 BGB.

Woher wissen Sie, da&#223; der Scheck gedeckt ist? Bei mir ist schon mal ein Versicherungsscheck geplatz (auf dem Scheck war die falsche Kontonummer abgedruckt).

Es ist immer alles am Ma&#223;stab des § 242 BGB zu messen (Generalklausel). Aber jedes Argument, das im Rahmen des § 242 BGB f&#252;r eine Scheckzahlung spricht, spricht auch gegen eine Scheckzahlung.

Es geht auch nicht darum, da&#223; ein Mal mit einem Scheck bezahlt wird. Es geht darum, da&#223; zwei oder drei Versicherungen immer mit Scheck zahlen, selbt wenn ich darauf hinweise (fettgedruckt), da&#223; ich Scheckzahlungen nicht akzeptiere.

Und zu den Kosten:
Die Kosten, die durch die Scheckeinl&#246;sung entstehen (inklusive Arbeitsaufwand), zahle ich.

Die Kosten, die durch die Kontenpf&#228;ndung entstehen, zahlt die Gegenseite (Vollstreckungsgeb&#252;hr).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es mag sein, da&#223; immer wieder mal ein Richter eine Scheckzahlung als Erf&#252;llung ansieht, sei es unmittelbar oder &#252;ber § 242 BGB.</p>
<p>Woher wissen Sie, da&#223; der Scheck gedeckt ist? Bei mir ist schon mal ein Versicherungsscheck geplatz (auf dem Scheck war die falsche Kontonummer abgedruckt).</p>
<p>Es ist immer alles am Ma&#223;stab des § 242 BGB zu messen (Generalklausel). Aber jedes Argument, das im Rahmen des § 242 BGB f&#252;r eine Scheckzahlung spricht, spricht auch gegen eine Scheckzahlung.</p>
<p>Es geht auch nicht darum, da&#223; ein Mal mit einem Scheck bezahlt wird. Es geht darum, da&#223; zwei oder drei Versicherungen immer mit Scheck zahlen, selbt wenn ich darauf hinweise (fettgedruckt), da&#223; ich Scheckzahlungen nicht akzeptiere.</p>
<p>Und zu den Kosten:<br />
Die Kosten, die durch die Scheckeinl&#246;sung entstehen (inklusive Arbeitsaufwand), zahle ich.</p>
<p>Die Kosten, die durch die Kontenpf&#228;ndung entstehen, zahlt die Gegenseite (Vollstreckungsgeb&#252;hr).</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-versucht-erfolglos-zu-sparen/#comment-115</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Mar 2007 15:22:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/devk-versucht-erfolglos-zu-sparen/#comment-115</guid>
		<description>@ RA Melchior, 

Dass Sie sich &#228;rgern, wenn eine Versicherung sich wegen 14 Cent streitet und dann einen unpraktischen Scheck sendet, kann ich verstehen. Aber es ist meiner Meinung nach nicht das Theater einer Kontenpf&#228;ndung oder eines weiteren Schriftverkehrs wert.  

Ich glaube im &#220;brigen nicht, dass eine Kontenpf&#228;ndung bei der DEVK &#252;berhaupt eine solche Ebene erreicht, dass sich am Verhalten der DEVK etwas &#228;ndert.

Wie w&#228;re es stattdessen, Zahlung an den Mandanten zu verlangen? 

@ RA Schepers:

Ohne dass ich vertieft in die Problematik eingestiegen bin, habe ich Zweifel, ob der Versuch einer Zwangsvollstreckung bei einem Schuldner, nachdem dieser einen (gedeckten) Scheck zur Befriedigung &#252;bersandt hat, nicht z.B. am Ma&#223;stab des § 242 BGB zu messen ist. Ist es nicht v&#246;llig au&#223;er Verh&#228;ltnis, nachdem man einen gedeckten Scheck bekommen hat, ggf. die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner zu betreiben? Wo beginnt der Ma&#223;stab des § 826 BGB?

Mir ist zumindest Rechtsprechung bekannt, nach denen Kl&#228;ger nach entsprechendem Anerkenntnis des Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt bekommen haben, weil der Beklagte au&#223;ergerichtlich einen Scheck &#252;ber die volle Schadenh&#246;he &#252;bersandt hat. Der Kl&#228;ger hatte die Scheckeinl&#246;sung verweigert, Klage erhoben und diese mit der erf&#252;llungshalber Wirkung des Schecks erkl&#228;rt. Das Gericht sah dies jeweils als rechtsmi&#223;br&#228;uchlich an.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ RA Melchior, </p>
<p>Dass Sie sich &#228;rgern, wenn eine Versicherung sich wegen 14 Cent streitet und dann einen unpraktischen Scheck sendet, kann ich verstehen. Aber es ist meiner Meinung nach nicht das Theater einer Kontenpf&#228;ndung oder eines weiteren Schriftverkehrs wert.  </p>
<p>Ich glaube im &#220;brigen nicht, dass eine Kontenpf&#228;ndung bei der DEVK &#252;berhaupt eine solche Ebene erreicht, dass sich am Verhalten der DEVK etwas &#228;ndert.</p>
<p>Wie w&#228;re es stattdessen, Zahlung an den Mandanten zu verlangen? </p>
<p>@ RA Schepers:</p>
<p>Ohne dass ich vertieft in die Problematik eingestiegen bin, habe ich Zweifel, ob der Versuch einer Zwangsvollstreckung bei einem Schuldner, nachdem dieser einen (gedeckten) Scheck zur Befriedigung &#252;bersandt hat, nicht z.B. am Ma&#223;stab des § 242 BGB zu messen ist. Ist es nicht v&#246;llig au&#223;er Verh&#228;ltnis, nachdem man einen gedeckten Scheck bekommen hat, ggf. die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner zu betreiben? Wo beginnt der Ma&#223;stab des § 826 BGB?</p>
<p>Mir ist zumindest Rechtsprechung bekannt, nach denen Kl&#228;ger nach entsprechendem Anerkenntnis des Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt bekommen haben, weil der Beklagte au&#223;ergerichtlich einen Scheck &#252;ber die volle Schadenh&#246;he &#252;bersandt hat. Der Kl&#228;ger hatte die Scheckeinl&#246;sung verweigert, Klage erhoben und diese mit der erf&#252;llungshalber Wirkung des Schecks erkl&#228;rt. Das Gericht sah dies jeweils als rechtsmi&#223;br&#228;uchlich an.</p>
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	<item>
		<title>Von: Chr. Zimper</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-versucht-erfolglos-zu-sparen/#comment-113</link>
		<dc:creator>Chr. Zimper</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Mar 2007 12:20:20 +0000</pubDate>
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		<description>Interessante Diskussion.

&#220;berlege immer noch, was ich mit 2 * 8,00 € Mahnkosten und den ausstehenden Zinsen f&#252;r ein paar Monate mache, weil die Bearbeiterin der Allianz keine Zeit hatte, den Schaden zu bearbeiten.

Chr. Zimper</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Interessante Diskussion.</p>
<p>&#220;berlege immer noch, was ich mit 2 * 8,00 € Mahnkosten und den ausstehenden Zinsen f&#252;r ein paar Monate mache, weil die Bearbeiterin der Allianz keine Zeit hatte, den Schaden zu bearbeiten.</p>
<p>Chr. Zimper</p>
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	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-versucht-erfolglos-zu-sparen/#comment-111</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Mar 2007 10:02:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/devk-versucht-erfolglos-zu-sparen/#comment-111</guid>
		<description>@ Anonymous (ein Name w&#228;re mir lieber):

Man mag sich sicherlich fragen, ob wegen eines relativ geringf&#252;gigen Restbetrages der Aufwand lohnt. Die Antwort ist: Letztlich ja - denn anders sind derartige Unsitten wohl nicht auszurotten:

Zum einen die kleinliche Feilscherei um Centbetr&#228;ge, die dem Mandanten zustehendes Geld betrifft, sei es nun wenig oder viel.

Zum Anderen die Unsitte der heutzutage v&#246;llig antiquierten Scheckzahlung, die einen unzumutbaren Aufwand verursacht:

Um den Scheck einzureichen muss ein entsprechendes Formular der Bank ausgef&#252;llt und dieses dann nebst Scheck zur Bank gebracht oder geschickt werden. Das kostet Zeit und Geld, was bei Zahlung per &#220;berweisung ohne Weiteres vermieden werden kann. So betreibt man das Online-Banking ja auch nicht aus purem Spa&#223; an der Technik, sondern in erster Linie wegen des schnellen und unkomplizierten Zugangs und um nicht wegen jeder Kleinigkeit zur Bank laufen zu m&#252;ssen.

Um den dennoch immer noch die Scheckzahlung praktizierenden Versicherungen diesen Unsinn abzugew&#246;hnen, bleibt also nur die - rechtlich einwandfreie - M&#246;glichkeit, deren Annahme als Erf&#252;llung zu verweigern in der Hoffnung, dass diese Gesellschaften daraus lernen.

Das Zur&#252;cksenden von Schecks geht insbesondere auch nicht zu Lasten des Mandanten, jedenfalls dann nicht, wenn es sich - wie hier - um eine verzinsliche Forderung handelt. Die Zinsen laufen weiter bis zum Zahlungseingang - und (derzeit) 7,7 % w&#252;rde der Mandant bei seiner Bank wohl kaum erhalten. ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Anonymous (ein Name w&#228;re mir lieber):</p>
<p>Man mag sich sicherlich fragen, ob wegen eines relativ geringf&#252;gigen Restbetrages der Aufwand lohnt. Die Antwort ist: Letztlich ja - denn anders sind derartige Unsitten wohl nicht auszurotten:</p>
<p>Zum einen die kleinliche Feilscherei um Centbetr&#228;ge, die dem Mandanten zustehendes Geld betrifft, sei es nun wenig oder viel.</p>
<p>Zum Anderen die Unsitte der heutzutage v&#246;llig antiquierten Scheckzahlung, die einen unzumutbaren Aufwand verursacht:</p>
<p>Um den Scheck einzureichen muss ein entsprechendes Formular der Bank ausgef&#252;llt und dieses dann nebst Scheck zur Bank gebracht oder geschickt werden. Das kostet Zeit und Geld, was bei Zahlung per &#220;berweisung ohne Weiteres vermieden werden kann. So betreibt man das Online-Banking ja auch nicht aus purem Spa&#223; an der Technik, sondern in erster Linie wegen des schnellen und unkomplizierten Zugangs und um nicht wegen jeder Kleinigkeit zur Bank laufen zu m&#252;ssen.</p>
<p>Um den dennoch immer noch die Scheckzahlung praktizierenden Versicherungen diesen Unsinn abzugew&#246;hnen, bleibt also nur die - rechtlich einwandfreie - M&#246;glichkeit, deren Annahme als Erf&#252;llung zu verweigern in der Hoffnung, dass diese Gesellschaften daraus lernen.</p>
<p>Das Zur&#252;cksenden von Schecks geht insbesondere auch nicht zu Lasten des Mandanten, jedenfalls dann nicht, wenn es sich - wie hier - um eine verzinsliche Forderung handelt. Die Zinsen laufen weiter bis zum Zahlungseingang - und (derzeit) 7,7 % w&#252;rde der Mandant bei seiner Bank wohl kaum erhalten. ;-)</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: fragender</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-versucht-erfolglos-zu-sparen/#comment-106</link>
		<dc:creator>fragender</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Mar 2007 21:41:43 +0000</pubDate>
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		<description>Die w&#252;rden den Scheck nehmen und zur Hausbank bringen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die w&#252;rden den Scheck nehmen und zur Hausbank bringen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: schepers</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-versucht-erfolglos-zu-sparen/#comment-105</link>
		<dc:creator>schepers</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Mar 2007 18:47:58 +0000</pubDate>
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		<description>Proze&#223; durch 2 Instanzen gewonnen und immer noch kein Geld da.

Kirche im Dorf lassen?

Was w&#252;rden die DEVK-Angestellten sagen, wenn die ihr Honorar immer per Scheck bek&#228;men?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Proze&#223; durch 2 Instanzen gewonnen und immer noch kein Geld da.</p>
<p>Kirche im Dorf lassen?</p>
<p>Was w&#252;rden die DEVK-Angestellten sagen, wenn die ihr Honorar immer per Scheck bek&#228;men?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-versucht-erfolglos-zu-sparen/#comment-104</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Mar 2007 18:27:15 +0000</pubDate>
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		<description>Ich glaube kaum, dass sich die Hausbank der DEVK in irgendeiner Weise hiervon beeindrucken l&#228;&#223;t. Bei unsereins w&#228;re dies vermutlich anders. 

Ist eine solche Auseinandersetzung denn &#252;berhaupt das Porto wert? Kosten und insbesondere die Kanzleikosten stehen doch v&#246;llig au&#223;er Verh&#228;ltnis zum Nutzen! 

Dass Scheckzahlungen f&#252;r Anw&#228;lte unpraktisch sind, ist mir bekannt und bewu&#223;t, aber vielleicht sollte man die Kirche im Dorf lassen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich glaube kaum, dass sich die Hausbank der DEVK in irgendeiner Weise hiervon beeindrucken l&#228;&#223;t. Bei unsereins w&#228;re dies vermutlich anders. </p>
<p>Ist eine solche Auseinandersetzung denn &#252;berhaupt das Porto wert? Kosten und insbesondere die Kanzleikosten stehen doch v&#246;llig au&#223;er Verh&#228;ltnis zum Nutzen! </p>
<p>Dass Scheckzahlungen f&#252;r Anw&#228;lte unpraktisch sind, ist mir bekannt und bewu&#223;t, aber vielleicht sollte man die Kirche im Dorf lassen!</p>
]]></content:encoded>
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