DEVK unverständlich

Eine Mandantin verursacht einen Unfall beim Ausparken. Wegen sehr schwieriger Umstände wird dann wegen Entfernen vom Unfallort ermittel und das Verfahren schließlich nach § 153 a StPO eingestellt.

Die DEVK nimmt natürlich die Mandantin in Regreß, soweit ist das ganze noch nachzuvollziehen.

Aber die Mandantin hatte auf die Reparaturrechnung der Versicherung mitgeteilt, daß der in der Rechnung aufgeführte Schaden nicht durch ihren Unfall verursacht worden ist. Sie hatte eindringlich darum gebeten, den Schaden zu begutachten, was im Vorfeld nicht geschehen war. Es lag lediglich ein Kostenvoranschlag vor.

Außerdem war in der Ermittlungsakte vermerkt, daß rote Farbspuren gefunden seien. Das Auto der Mandantin ist aber weiß.
Die DEVK sagt eine Begutachtung telefonisch zu, dennoch wird der Schaden nicht begutachtet.
Natürlich wird aber nun die Mandantin auf den zu hohen Reparturschaden im Regreß verklagt.

Unverständlich!

Leider kam die Mandantin erst als sie bereits verklagt war. Jetzt scheint das Kind in den Brunnen gefallen zu sein.

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