DEVK - Unfallregulierung - das Leiden geht weiter

Vor wenigen Tagen berichtete ich über die Ver(un)sicherung des Geschädigten. Nunmehr geht in gleicher Angelegenheit der “Spass” weiter. Ich möchte Ihnen jedoch zunächst ein paar Zitate von der Webseite der DEVK, Rubrik Schadenfall, nicht vorenthalten. Dort heißt es:

  • “Nicht nur der Schaden selber und seine Beseitigung, auch der finanzielle Ausgleich beinhaltet oft allerhand Stolpersteine und bürokratische Hürden.”
  • “Wir kümmern uns um Sie und Ihren Schadenfall - und zwar bis zu dessen Beseitigung. Unsere Leistungen gehen dabei weit über das hinaus, was Sie sich unter dem Service eines Versicherers vorstellen!”

Vorliegend hatte der Sachverständige der DEKRA einen Wiederbeschaffungswert von 1700,00 € und einen Restwert von 30,00 € ermittelt. Aufgrund der hohen Reparaturkosten war ein Totalschaden eingetreten. Die DEVK übersendet heute einen Scheck iHv 750,00 € anstatt 1670,00 € und verweist lapidar auf einen Wiederbeschaffungswert von 800,00 € und einen Restwert von 50,00 €. Die “Stolpersteine” und “bürokratischen Hürden” werden von der DEVK selbst dem ahnunglosen Geschädigten in den Weg gelegt und dieser “übers Ohr gehauen”. Das Gutachten der DEVK wurde im Übrigen direkt an den Mandanten gesandt.

Der Scheck ging jedenfalls heute entwertet zurück, da die “Scheckfalle” der DEVK zu offensichtlich ist.

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