DEVK und Schadensmanagement – die Ver(un)sicherung des Geschädigten
Mandant erhät ein Schreiben von der DEVK Hannover, in dem angebliche getroffene Vereinbarungen bestätigt werden. Auszugsweise gebe ich diese hier wieder, um zu sensibilisieren, keinesfalls mit den Versicherern persönlich Kontakt am Telefon aufzunehmen:
- “Vereinbarungsgemäß verkaufen Sie das Fahrzeug erst nach Rücksprache mit uns.”
- “Sie bitten den von Ihnen beauftragten Sachverständigen, die Restwerte ebenfalls unter Zuhilfenahme der Internetbörse (z.B. CarTV, Auot-online) zu ermitteln.
- “Sollte ein Mietwagen erforderlich sein, ist die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeuges
meint die DEVK das Verunfallte ?zu einem Tagespreis von (brutto 29,00 € inkl aller km und Haftunsbefreiung) möglich. Im Bedarfsfall rufen Sie uns bitte an.” - “Wir beauftragen ebenfalls einen Sachverständigen mit der Besichtigung Ihres Fahrzeuges”
- “Bitte leiten Sie dieses Schreiben auch an den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt weiter”
Liebe DEVK, vielen Dank für solche Schreiben …. damit werden Rechtsanwälre und Gerichte nicht arbeitlos !
23. Juli 2006 at 16:09
Es ist wohl nicht mehr weit hin, bis Strafanzeigen erstattet werden, im Hinblick auf solche “Bestätigungen” nie getroffener Vereinbarungen oder das “Zitieren” von Urteilen mit unwahren Inhalten und Aussagen, was alles nur einem Ziel dient: Geschädigte davon abzuhalten, tatsächlich bestehende Ansprüche *nicht* geltend zu machen und somit ihr Vermögen zu schädigen.