DEVK und die schnelle unkomplizierte Schadensregulierung

Dem Mandanten wurde sein geparktes Auto beschädigt. Er ließ ein Gutachten erstellen, welches er zur Versicherung sendete, mit der Bitte Reparaturfreigabe zu erhalten. Die DEVK, die mit einer schnellen und unkomplizierten Schadenregulierung wirbt, sendete das Gutachten mal wieder zur Überprüfung. Dort wurde es zusammengestrichen, so dass der Mandant 500,00 € weniger erhielt. Die Wertminderung, die auch das Prüfgutachten bestätigte wurde jedenfalls von der DEVK “totgeschwiegen”. So funktioniert also eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung ? Daher muss einfach nochmal an eine Kernaussage des Bundesgerichthofes an dieser Stelle erinnert werden:” Für die Geschädigten ist erkennbar, dass die Beklagte als in Anspruch genommener Haftpflichtversicherer mit regelmäßig gegenläufigen Interessen keinen objektiven Rechtsrat erteilt.” (AZ:I ZR 19/05). Daher, wer an eine schnelle komplizierte Schadenregulierung glaubt, der wird sicherlich entäuscht werden, denn diese gibt es nur zu seinen Lasten.

2 Antworten zu “DEVK und die schnelle unkomplizierte Schadensregulierung”

  1. GA Stoll sagt:

    “………..wer an eine schnelle komplizierte…………. ”

    Herr Kasulke, müsste doch “unkomplzierte” heißen, oder?

    Also das schnellste, was die DEVK bei einem Kunden von uns schaffte waren glaube ich 4 Tage. War aber auch ein Kleinstschaden. Regulierung an einme Tag (DEVK-Slogan) ist reine Augenwischerei.

    Das sollten die mal aufgeben, weil erreichen werden die das nie.

    GA Stoll

  2. RA Melchior sagt:

    So wird das natürlich nichts mit der Schadensregulierung noch am Meldetag. ;-)

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