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	<title>Kommentare zu: DEVK - Theorie und Praxis - die 2.</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 05:57:26 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-theorie-und-praxis-die-2/#comment-573</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Oct 2007 21:48:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/devk-theorie-und-praxis-die-2/#comment-573</guid>
		<description>Hallo Herr Melchior,

die Position ist aus der Sicht des Gesch&#228;digten nat&#252;rlich vollkommen nachvollziehbar. Sie hat f&#252;r den Versicherer nur einen Haken.
Er muss letztlich aufgrund einer unsicheren Tatsachengrundlage in die Regulierung eintreten und all die Urteile, die sich &#228;hnlich wie obige OLG Entscheidung lesen, sagen (nat&#252;rlich) kein Wort zu den F&#228;llen, in denen sich die Sach- und Rechtslage nach Akteneinsicht anders darstellt und den angeblichen Sch&#228;diger eben doch kein oder nur ein teilweises Verschulden trifft.
Und dann hilft in der Regel alles "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter R&#252;ckforderungsvorbehalt" nichts. Das Geld ist weg.

Haben Sie mal versucht, einen bereits bezahlten Rechnungsbetrag von ein paar tausend Euro zur&#252;ckzubekommen?

F&#252;r den Anwalt stellt sich die Situation leichter dar: wenn er merkt, dass die Schilderung des Mandanten nicht stimmte, kann er die Teilzahlung anerkennen und die Sache ist erledigt.

Der Versicherer bleibt hingegen bei einer falschen Einsch&#228;tzung in der Regel auf dem Schaden sitzen und hat noch den &#196;rger mit dem Kunden, wenn der Vertrag belastet wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Melchior,</p>
<p>die Position ist aus der Sicht des Gesch&#228;digten nat&#252;rlich vollkommen nachvollziehbar. Sie hat f&#252;r den Versicherer nur einen Haken.<br />
Er muss letztlich aufgrund einer unsicheren Tatsachengrundlage in die Regulierung eintreten und all die Urteile, die sich &#228;hnlich wie obige OLG Entscheidung lesen, sagen (nat&#252;rlich) kein Wort zu den F&#228;llen, in denen sich die Sach- und Rechtslage nach Akteneinsicht anders darstellt und den angeblichen Sch&#228;diger eben doch kein oder nur ein teilweises Verschulden trifft.<br />
Und dann hilft in der Regel alles &#8220;ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter R&#252;ckforderungsvorbehalt&#8221; nichts. Das Geld ist weg.</p>
<p>Haben Sie mal versucht, einen bereits bezahlten Rechnungsbetrag von ein paar tausend Euro zur&#252;ckzubekommen?</p>
<p>F&#252;r den Anwalt stellt sich die Situation leichter dar: wenn er merkt, dass die Schilderung des Mandanten nicht stimmte, kann er die Teilzahlung anerkennen und die Sache ist erledigt.</p>
<p>Der Versicherer bleibt hingegen bei einer falschen Einsch&#228;tzung in der Regel auf dem Schaden sitzen und hat noch den &#196;rger mit dem Kunden, wenn der Vertrag belastet wird.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-theorie-und-praxis-die-2/#comment-571</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Oct 2007 11:30:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/devk-theorie-und-praxis-die-2/#comment-571</guid>
		<description>Sicherlich ist es angebracht, so zu schreiben. Kundenzufriedenheit ist nicht das Thema dieses Blogs und Gesch&#228;digte sind in der Regel gerade nicht die Kunden der hier angesprochenen Gesellschaften. 

Es geht auch nicht darum, ob Versicherungen Akteneinsicht zusteht, sondern dass sie nicht berechtigt sind, unter Hinweis hierauf die Schadensregulierung zu verz&#246;gern, vgl. z.B. OLG Saarbr&#252;cken 3 U 199/89 vom 16.11.1991: 
&lt;blockquote&gt;
Ein Zuwarten bis zur Akteneinsicht, die erfahrungsgem&#228;&#223; vielfach erst nach Monaten zu erhalten ist, w&#252;rde den berechtigten Interessen des Gesch&#228;digten an einer raschen Regulierung zuwiderlaufen. Die Entscheidung der Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abh&#228;ngig zu machen, ist grunds&#228;tzlich auch nicht geboten oder erforderlich. 
&lt;/blockquote&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sicherlich ist es angebracht, so zu schreiben. Kundenzufriedenheit ist nicht das Thema dieses Blogs und Gesch&#228;digte sind in der Regel gerade nicht die Kunden der hier angesprochenen Gesellschaften. </p>
<p>Es geht auch nicht darum, ob Versicherungen Akteneinsicht zusteht, sondern dass sie nicht berechtigt sind, unter Hinweis hierauf die Schadensregulierung zu verz&#246;gern, vgl. z.B. OLG Saarbr&#252;cken 3 U 199/89 vom 16.11.1991: </p>
<blockquote><p>
Ein Zuwarten bis zur Akteneinsicht, die erfahrungsgem&#228;&#223; vielfach erst nach Monaten zu erhalten ist, w&#252;rde den berechtigten Interessen des Gesch&#228;digten an einer raschen Regulierung zuwiderlaufen. Die Entscheidung der Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abh&#228;ngig zu machen, ist grunds&#228;tzlich auch nicht geboten oder erforderlich.
</p></blockquote>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ruetti</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-theorie-und-praxis-die-2/#comment-570</link>
		<dc:creator>Ruetti</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Oct 2007 11:07:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/devk-theorie-und-praxis-die-2/#comment-570</guid>
		<description>Nun ja, die Studien zur Kundenzufriedenheit der DEVK sehen anders aus. Von "Sehr gut" bis "Excellent" reichen die Meinungen, schlechter als "Sehr gut" komischerweise nicht. Einzelf&#228;lle sehen sicherlich anders aus, aber ob das hier angebracht ist, so zu schreiben????
Und Akteneinsicht steht jeder Gesellschaft zu, aber wenn deutsche Gerichte schon Verbrecher frei lassen m&#252;ssen, weil keine Termine bei Gericht frei sind, dann d&#252;rfte man sich auch nicht wundern, wenn die Akteneinsicht eben ein wenig l&#228;nger dauert.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nun ja, die Studien zur Kundenzufriedenheit der DEVK sehen anders aus. Von &#8220;Sehr gut&#8221; bis &#8220;Excellent&#8221; reichen die Meinungen, schlechter als &#8220;Sehr gut&#8221; komischerweise nicht. Einzelf&#228;lle sehen sicherlich anders aus, aber ob das hier angebracht ist, so zu schreiben????<br />
Und Akteneinsicht steht jeder Gesellschaft zu, aber wenn deutsche Gerichte schon Verbrecher frei lassen m&#252;ssen, weil keine Termine bei Gericht frei sind, dann d&#252;rfte man sich auch nicht wundern, wenn die Akteneinsicht eben ein wenig l&#228;nger dauert.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-theorie-und-praxis-die-2/#comment-562</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Oct 2007 20:39:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/devk-theorie-und-praxis-die-2/#comment-562</guid>
		<description>Zitat: "Dass die Sach- und Rechtslage keineswegs kompliziert ist – die Gegnerin ist auf der Auto-bahn auf den PKW meiner Mandantin aufgefahren "

Und die Mandantin hat nicht zuf&#228;llig "vergessen" zu erw&#228;hnen, dass sie 3 Sekunden vor dem Aufprall noch die Spur gewechselt hat?

W&#228;re ja nicht das erste Mal, dass Sachlage sich aus dem Blickwinkel des Versicherers etwas anders darstellt, weil er z.B. eine entsprechende Meldung seines VN erhalten hat...
;-)
Versicherungsfuzzi</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat: &#8220;Dass die Sach- und Rechtslage keineswegs kompliziert ist – die Gegnerin ist auf der Auto-bahn auf den PKW meiner Mandantin aufgefahren &#8221;</p>
<p>Und die Mandantin hat nicht zuf&#228;llig &#8220;vergessen&#8221; zu erw&#228;hnen, dass sie 3 Sekunden vor dem Aufprall noch die Spur gewechselt hat?</p>
<p>W&#228;re ja nicht das erste Mal, dass Sachlage sich aus dem Blickwinkel des Versicherers etwas anders darstellt, weil er z.B. eine entsprechende Meldung seines VN erhalten hat&#8230;<br />
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Versicherungsfuzzi</p>
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