DEVK – Sturheit, Dummheit, oder beides?
Die DEVK zahlt Sachverständigenhonorar wegen einer Haftungsquote nur anteilig. Der Sachverständige protestiert:
Bezüglich der Quotierung meiner Sachverständigengebühren möchte ich Sie auf die aktuellen Urteile des OLG Rostock 5 U 122/10 vom 25.02.2011 und 5 U 183/10 vom 27.05.2011 hinweisen, wonach ein Geschädigter auch bei Mithaftung Anspruch auf Ersatz der vollen Gutachterkosten hat. Das OLG Frankfurt/Main hat sich mit dem Urteil 22 U 67/09 vom 05.04.2011 der Rechtsprechung des OLG Rostock angeschlossen.
Die DEVK ficht das nicht an. Ohne auch nur mit einem Wort auf die von dem Sachverständigen zitierte Rechtsprechung einzugehen, teilt sie diesem lapidar mit:
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.08.2011. Eine vollständige Zahlung Ihrer Gebühren kann leider nicht erfolgen. Bei den Sachverständigengebühren handelt es sich um einen Schadenersatzanspruch des Unfallgeschädigten. Im vorliegenden Fall wurde ein Mitverschulden eingewandt, welches den Schadenersatzanspruch entsprechend kürzt. Dementsprechend hat der Geschädigte auch nur Anspruch auf Ersatz der Sachverständigengebühren in Höhe der entsprechenden Quote. Wir müssen Sie daher bitten, sich wegen der restlichen Gebühren an den Auftraggeber direkt zu wenden. Vielen Dank.
Da wendet der Sachverständige sich doch lieber an seinen Rechtsanwalt.
Es ist doch eher unwahrscheinlich, dass ein Amtsgericht hierzulande „seinem” OLG widerspricht.)
02. September 2011 at 16:58
Beim AG Mitte zu Berlin widersprechen Amtsgerichtsabteilungen auch mal gerne dem BGH, wenn der Streitwert unter der Berufungsgrenze liegt, was im beschriebenen Fall auch der Fall sein dürfte
04. September 2011 at 21:49
Wer angesichts der derzeitigen Rechtslage den Gegner als “stur” und/oder “dumm” bezeichnet, beweist damit weder fundierte Kenntnisse der Materie noch genügend Umsicht, um eine mögliche eigene Blamage zu vermeiden…
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.3.2011 – I-1 U 152/10
Sie sollten vielleicht abwarten, welcher Ansicht der BGH sich letztlich anschließen wird, bevor Sie sich so weit aus dem Fenster lehnen.
05. September 2011 at 07:13
@ Versicherungsfuzzi:
Nana, Sie wissen doch, gelegentlich stänkere ich gerne mal ein bisschen.
Zudem ist bekannt, dass hier auch andere Auffassungen existieren Aber hier bezweifele ich nach wie vor, dass „unser” hier zuständiges AG von der Rechtsprechung des OLG Rostock abweicht. Und bis zu einer BGH-Entscheidung ist noch einige Zeit hin.
12. September 2011 at 15:06
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