DEVK – Schadensmanagement mit Mietwagen und der Ärger des Geschädigten

Ein tolles Beispiel leistete sich die DEVK Hannover. Der Geschädigte konnte nach einem Unfall sein Fahrzeug aufgrund der beschädigten Windschutzscheibe nicht mehr nutzen – seitens der Sachbearbeiter der DEVK wurde natürlich unkomplizierte und schnelle Hilfe zugesagt. Das Fahrzeug wurde umgehend zunächst in eine Spezielwerkstatt für Windschutzscheiben verbracht. Dem Geschädigten wurde gleichzeitig ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt – Mieter laut Mietvertrag die DEVK, berechtigter Fahrer der Geschädigte.

Nun war leider die Windschutzschreibe für das Fahrzeug nicht vorrätig. Der Austausch und die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit dauerte 7 Tage. Was macht nun die DEVK ? Sie hält dem Gechädigten vor, dass ein Austausch in 2 Tagen hätte vorgenommen werden können. Es wurden 2 Tage Mietwagenkosten von der DEVK übernommen, die restlichen 5 Tage wurden vom Entschädigungsbetrag für das KFZ in Abzug gebracht. Weiterhin rechnete die DEVK noch ein Mitverschulden von 25% an, wobei bei der Stellung des Mietwagens natürlich nicht hingewiesen wurde. Man muss sich wirklich fragen, was das Spiel soll ? Die DEVK zahlt als Mieter des Fahrzeuges die Miete vom Entschädigungsbetrag des Geschädigten ? Das AG Hannover muss nun entscheiden.

Nur nebenbei sei erwähnt, dass das Gutachten des DEVK eigenen Sachverständigen natürlich weit unter dem Kostenvoranschlag von der Fachwerkstatt liegt und auf fiktiver Basis dieses Gutachtens reguliert wurde. Leider kam der Mandant erst 8 Tage nach dem Verkehrsunfall zum Anwalt – das Schadensmanagement hatte nämlich wieder einmal zugeschlagen ! Fazit: Vertraue nie den Aussagen einer Versicherungen – es geht nur darum den Geschädigten zu benachteiligen.

Eine Antwort zu “DEVK – Schadensmanagement mit Mietwagen und der Ärger des Geschädigten”

  1. RA Kasulke Sagt:

    Nach Einreichung der Klage hat die DEVK im Übrigen kommentarlos gezahlt.

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