DEVK – Nutzungsausfall – die Kreativabteilung
Dem interessierten Leser möchte ich folgende Ausführungen der DEVK-Schadengruppe, Hamburg – anscheinend die Kreativabteilung der DEVK – nicht vorenthalten:
“Ein Anspruch auf Nutzungsausfall ist nicht entstanden. Das KFZ blieb nach dem Unfall fahrbereit (Anmerkung des Autors: deshalb hat die DEVK auch die Abschleppkosten gezahlt und im Gutachten steht auch, dass das KFZ nicht fahrbereit war). Bei einer Reparatur in Eigenregie (Anmerkung der des Autors: woher dieses Wissen, begehrt wurde nur fiktive Abrechnung) ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug auch während der Reparaturzeit genutzt bzw. kurzfristig fahrbereit gemacht werden konnte. Auch ist nicht nachgewiesen, dass das Fahrzeug nicht in den Zeiten repariert wurde, in denen eine Nutzung ohnehin nicht vorgesehen war”
Leider kommt dieses Schreiben aus der Schadengruppe Hamburg, wer also solchen Unsinn verzapft kann ich nicht nachvollziehen. Nutzungsausfall setzt Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit voraus. Durch die Reparatur ist der Nutzungswille nachgewiesen und die Nutzungsmöglichkeit war auch gegeben, da der Mandant nicht verletzt wurde.
07. März 2010 at 15:33
“… das Fahrzeug auch während der Reparaturzeit genutzt bzw. kurzfristig fahrbereit gemacht werden konnte.”
Na klar, man kann ggf. einen Kotflügel. Stoßfänger etc. abbauen, selbige in den Kofferraum legen, zum Lackierer fahren, lackieren lassen (das Auto fährt auch ohne diese Teile), zurück nach Hause, dann wieder anbauen …
Merken die eigentlich noch irgend was?
08. März 2010 at 09:06
Vielleicht geht ja jetzt das Kürzen beim Nutzungsausfall los, nachdem andere Schadenbereiche bereits “ausgelutscht” sind!?!
Grüße
Andreas