DEVK – Lesen bringt Einsicht?!

Fast möchte man meinen, die DEVK liest hier mit:

In dem am o2.o9.2011  beschriebenen “Kürzungsfall” war ich gerade dabei, die Akte anzulegen, als mich eine E-Mail des Sachverständigen erreichte. Die DEVK hat ihm am o6.o9.2011 Folgendes mitgeteilt: „Nach erneuter Prüfung der Angelegenheit halten wir unseren Mithaftungseinwand nicht weiter aufrecht”.

Sieh an! Woher diese Einsicht wohl kommt? ;-)

Eine Antwort zu “DEVK – Lesen bringt Einsicht?!”

  1. butkins Sagt:

    Ein Interessanter bericht!

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