DEVK – Lesen bringt Einsicht?!
Fast möchte man meinen, die DEVK liest hier mit:
In dem am o2.o9.2011 beschriebenen “Kürzungsfall” war ich gerade dabei, die Akte anzulegen, als mich eine E-Mail des Sachverständigen erreichte. Die DEVK hat ihm am o6.o9.2011 Folgendes mitgeteilt: „Nach erneuter Prüfung der Angelegenheit halten wir unseren Mithaftungseinwand nicht weiter aufrecht”.
Sieh an! Woher diese Einsicht wohl kommt?
19. September 2011 at 13:28
Ein Interessanter bericht!