DEVK- langsam und unwillig zu lesen
Meine Mandantin ist am 31.01.2006 in einen Unfall verwickelt. Bei Glatteis ist das hinter ihr fahrende Fahrzeug auf sie aufgefahren. Klare Haftungsfrage. So weit so gut. Doch leider ist der Gegner bei der DEVK versichert.
Denn die ganze Regulierung des Schadens läuft äußerst schleppend. Lediglich ein Mietwagen wird der Mandantin zu Verfügung gestellt, als ich das Mandant noch nicht übernommen habe.
Irgendwann wird dann auch der wirtschaftliche Totalschaden erstattet. Doch dann wird es langwierig, weder die Abschleppkosten, die kaputte Brille noch Schmerzensgeld und Haushaltsführungssschaden werden zeitnah ausgeglichen bzw es werden keine vernüftigen Angebote zur Abgeltung gemacht. Auf eine telfonische Nachfrage wird mir gesagt, daß man nicht genau wisse wie lange die Regulierung noch dauern wird.
Nachdem ich nun das mehr als zögerliche Regulierungsverhalten gerügt habe, bekomme ich einen neuen Fragenkatalog bezüglich des Haushaltsführungsschadens zugesandt. Das Problem ist bloß, daß alle aufgeworfenen Fragen schon im ersten Anspruchsschreiben bezüglich des Haushaltsführungsschadens beantwortet worden sind.
Offensichtlich hat die DEVK nicht bloß keine Lust zu arbeiten, sondern die sind schon mit dem bloßen Lesen meiner Schreiben überfordert.
Aber ich hatte mir etwas dabei gedacht als ich Alter des Kindes meiner Mandantin und die Größe der Wohnung im Zusammenhang mit dem Haushaltsführungsschaden mitgeteilt habe. Auch die Tatsache, daß meine Mandantin alleinerziehend und in Teilzeit beruftätig ist, habe ich nicht nur deswegen mitgeteilt, damit mein Schreiben etwas länger wird.
Leider ist die Mandantin nicht rechtschutzversichert, sonst hätte ich wohl schon vor Monaten geklagt.
10. August 2006 at 11:49
Huch, da kommt doch plötzlich nach sechs Monaten Bewegung in die Angelegenheit.
Offensichtlich hatte man bei der DEVK dann doch begonnen meine Schreiben zu lesen und die Ankündigung einer Beschwerde beim Vorstand und der Aufsichtsbehörde endlich entdeckt.
Die abschließende Regulierung dauert dann zwei Tage!
Warum muß man auf soetwas aber ein halbes Jahr warten?
28. September 2007 at 19:41
Hallo Herr RA Anders,
ich hatte am 21.07.06 einen Autounfall. Mir fuhr von hinten ein PKW auf’s Auto und schob mich auf den Vordermann. Der hintere PKW-Fahrer (DEVK) hat volle Schuld.
Nach ewigem Schriftverkehr zwischen Gutachter, RA und DEVK wurde der Totalschaden und Fahrtkosten für meine Arztbesuche bezahlt. Es hieß, ich solle mich rühren, wenn die Behandlung abgeschlossen ist. Nach wie vor befinde ich mich in ärztlicher Behandlung (HWS, BWS, Blockierung,…)
Nun weigerte sich die DEVK das Gutachten meines Arztes zu bezahlen, was nun nach mind. 12 Briefen des RA beglichen wurde. Bezüglich des Schmerzensgeldvorschusses möchte die DEVK, dass angeklagt wird.
Ich bin wie Ihre Mandantin ebenfalls nicht rechtsschutzversichert. Heißt das, ich darf entweder das Gericht bezahlen oder auf den mir zustehenden Schmerzensgeldvorschuss verzichten?
Gruß
A. Gotre