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	<title>Kommentare zu: DEVK - Fahrtkosten = Betriebskosten?</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 09:39:44 +0000</pubDate>
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		<title>Von: H.K.</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-fahrtkosten-betriebskosten/#comment-707</link>
		<dc:creator>H.K.</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jan 2008 00:22:38 +0000</pubDate>
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		<description>DEVK FOREVER

Ernst beiseite..., man kann wohl &#252;ber jede Rechtsschutzversicherung meckern. Nach meiner Erfahrung ist die DEVK aber mit Sicherheit eine der kulantesten und ehrlichsten Rechtsschutzversicherungen in Deutschland.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>DEVK FOREVER</p>
<p>Ernst beiseite&#8230;, man kann wohl &#252;ber jede Rechtsschutzversicherung meckern. Nach meiner Erfahrung ist die DEVK aber mit Sicherheit eine der kulantesten und ehrlichsten Rechtsschutzversicherungen in Deutschland.</p>
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		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-fahrtkosten-betriebskosten/#comment-583</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Nov 2007 20:24:12 +0000</pubDate>
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		<description>Man braucht m.E. gar nicht das JVEG zu bem&#252;hen.

Ich finde die sozialrechtlichen Vorschriften geeigneter, da n&#228;her an der Sache.

Allerdings wurden dort die S&#228;tze in letzter Zeit etwas ver&#228;ndert (gesenkt).

Fr&#252;her wurde unmittelbar auf das Bundesreisekostengesetzt verwiesen, das seit 2005 20 Cent pro Km vorsieht. Heute findet sich eine gestaffelte Regelung in den §§ 43 SGB VII, 53 Abs. 4 SGB IX.

Dort sind 36 bzw. 40 Cent (ab 10 Km) vorgesehen. Aber Vorsicht: das sieht nur auf den ersten Blick gut aus: die Reisekosten werden dort einfach, also nicht jeweils f&#252;r Hin- und R&#252;ckfahrt erstattet, so dass es im Ergebnis wieder ca. 20 Cent sind.

In der von Herrn RA Schmorleiz geschilderten Gr&#246;&#223;enordnung sollte es daher eigentlich keine Probleme geben.

Zu hohe Km-S&#228;tze bergen ein weiteres Risiko f&#252;r den Mandanten:
Werden beharrlich 40 oder 50 Cent pro Km beziffert, kann es durchaus sein, dass der Versicherer sich daran erinnert, dass im Wege des Vorteilsausgleichs der gleiche Km-Satz f&#252;r nicht erfolgte Fahrten des Gesch&#228;digten zur Arbeitsst&#228;tte gegengerechnet werden k&#246;nnen.

Je nach Dauer der Arbeitsunf&#228;higkeit und Entfernung kann der Schuss damit m&#228;chtig nach hinten losgehen.

Und ob sich der Versicherer an diese - v&#246;llig legitime - Abrechnung "erinnert" d&#252;rfte ma&#223;geblich mit dem Regulierungsklima zusammenh&#228;ngen, das ja bekanntlich von beiden Seiten beeinflusst wird...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Man braucht m.E. gar nicht das JVEG zu bem&#252;hen.</p>
<p>Ich finde die sozialrechtlichen Vorschriften geeigneter, da n&#228;her an der Sache.</p>
<p>Allerdings wurden dort die S&#228;tze in letzter Zeit etwas ver&#228;ndert (gesenkt).</p>
<p>Fr&#252;her wurde unmittelbar auf das Bundesreisekostengesetzt verwiesen, das seit 2005 20 Cent pro Km vorsieht. Heute findet sich eine gestaffelte Regelung in den §§ 43 SGB VII, 53 Abs. 4 SGB IX.</p>
<p>Dort sind 36 bzw. 40 Cent (ab 10 Km) vorgesehen. Aber Vorsicht: das sieht nur auf den ersten Blick gut aus: die Reisekosten werden dort einfach, also nicht jeweils f&#252;r Hin- und R&#252;ckfahrt erstattet, so dass es im Ergebnis wieder ca. 20 Cent sind.</p>
<p>In der von Herrn RA Schmorleiz geschilderten Gr&#246;&#223;enordnung sollte es daher eigentlich keine Probleme geben.</p>
<p>Zu hohe Km-S&#228;tze bergen ein weiteres Risiko f&#252;r den Mandanten:<br />
Werden beharrlich 40 oder 50 Cent pro Km beziffert, kann es durchaus sein, dass der Versicherer sich daran erinnert, dass im Wege des Vorteilsausgleichs der gleiche Km-Satz f&#252;r nicht erfolgte Fahrten des Gesch&#228;digten zur Arbeitsst&#228;tte gegengerechnet werden k&#246;nnen.</p>
<p>Je nach Dauer der Arbeitsunf&#228;higkeit und Entfernung kann der Schuss damit m&#228;chtig nach hinten losgehen.</p>
<p>Und ob sich der Versicherer an diese - v&#246;llig legitime - Abrechnung &#8220;erinnert&#8221; d&#252;rfte ma&#223;geblich mit dem Regulierungsklima zusammenh&#228;ngen, das ja bekanntlich von beiden Seiten beeinflusst wird&#8230;</p>
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	<item>
		<title>Von: RA Peter Schmorleitz</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-fahrtkosten-betriebskosten/#comment-580</link>
		<dc:creator>RA Peter Schmorleitz</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Nov 2007 23:18:59 +0000</pubDate>
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		<description>Die Versicherer, mit denen ich regelm&#228;&#223;ig zu tun habe, bezahlen ohne gro&#223;es Murren zwischen 0,20 - 0,25 € pro km. Auseinandersetzungen wegen der H&#246;he der unfallbedingten Fahrtkosten hatte ich mit Versicherungen noch nie.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Versicherer, mit denen ich regelm&#228;&#223;ig zu tun habe, bezahlen ohne gro&#223;es Murren zwischen 0,20 - 0,25 € pro km. Auseinandersetzungen wegen der H&#246;he der unfallbedingten Fahrtkosten hatte ich mit Versicherungen noch nie.</p>
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