Zürich Versicherungen - Der “unheimliche” Wiederbeschaffungswert

Der Mandant war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ermittelte in seinem Gutachten einen Restwert von 1000,00 € sowie einen Wiederbeschaffungswert von 2350,00 €. Die Reparaturkosten lagen lt. Gutachter bei 1844,41 €. Vor Einschaltung des Rechtanwaltes übermittelte die Zürich Versicherung nun ein Restwertangebot von 2400,00 € und wollte diesen Betrag bei der Regulierung zu Grunde legen. Es gab also jemanden, der für das zerbeulte Auto mit einem Schaden von über 1800,00 € netto mehr zahlen wollte, als ein unfallfreies gleiches KFZ auf dem Markt kostet ? Sollte der Mandant jetzt aufgrund dieses tollen Angebotes noch 50,00 € an die Zürich zahlen, da er ja ansonsten durch den Unfall bereichert gewesen wäre ?

Nein, der Mandant machte mich Hilfe seines Anwalts deutlich, dass er das Fahrzeug noch weiter nutzen möchte. Daher war für eine Regulierung Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert, mithin 1350,00 € kein Raum. Er bekam die vollen Repraturkosten lt. Gutachten (netto) in Höhe on 1844,41 €. 325/06

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