Der LVM und die „tatsächlich entstandenen Kosten”

O.K., es sind nur die sprichwörtlichen Peanuts: Das altbekannte Thema Allgemeine Kostenpauschale - aber immer wieder ein lästiges Ärgernis. Einen besonders sinnfreien Textbastein hierzu hat der LVM, der mit konstanter Boshaftigkeit grundsätzlich nur 20.- € zahlt und hierzu immer schreibt
<blockquote>
„Erfahrungsgemäß deckt der eingesetzte Betrag die tatsächlich entstandenen Kosten”
</blockquote>
Abgesehen davon, dass die wohl überwiegende Rechtsprechung hier inzwischen 25.- € anerkennt: Es geht hier gerade nicht um die „tatsächlich entstandenen Kosten”, sondern um eine - richterlicher Schätzung nach § 287 ZPO unterliegende - Vergütung angemessener pauschaler (!) Kosten.

Aber wen interessiert das schon, Hauptsache, mal wieder heldenhaft 5.- € eingespart!

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2 Antworten zu “Der LVM und die „tatsächlich entstandenen Kosten””

  1. GA Stoll Sagt:

    Wenn man manchmal so mitbekommt, wie sich die Leute die Haken abrennenen müssen, sind schon 25€ wenig genug.
    Die Leute müssen zum Gutachter, zum Anwalt, zur Werkstatt oder zur Abschleppfirma, den Wagen evtl. abmelden usw. und so fort.

    Natürlich könnte sich der Geschädigte auch dem Schadensmangment hingeben. Da wird er von vorne bis hinten bedient.

    Und danach ist er bedient: Mit einem dicken Loch im Geldbeutel.

    GA Stoll

  2. Aspekto Sagt:

    Vielleicht ist der Sachbearbeiter kürzlich aus Berlin versetzt worden.

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