Der HDI heult!

Wir haben 7 Wochen nach Bezifferung des Schadens Klage gegen die Verursacher zum LG Berlin wegen verzögerlicher Regulierung eingereicht. Es stritt ein Anscheinbeweis für die Mandanten und der Gegner hatte gegenüber der Polizei sein Verschulden zugegeben.

Nun heult die HDI in theatralischer Weise in der Klageerwiderung:

“Die im weiteren Schreiben vom 25.05.2009 bis zum 02.06.2009 gesetzte Frist war viel zu kurz bemessen. Schließlich hat die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG den Schaden bereits mit Schreiben vom 02.07.2009 abgerechnet. Ein Regulierungszeitraum von 8 Wochen ist nicht zu beanstanden. Der Kläger hat daher nur unnötige Kosten verursacht und darüber hinaus auch noch das Landgericht Berlin beschäftigt, indem er die Klage eingereicht hat, ohne dass dies erforderlich war. So hat der Kläger bereits mit Schriftsatz vom 17.06.2009 Klage erhoben. Hier muss hervorgehoben werden, dass die Gerichte mit Klagen geradezu überflutet würden, ware es üblich, die Klagen bereits nach 6 Wochen nach dem Unfall einzureichen. “

Auch wenn die HDI mit gespielter Entrüstung die Geschädigten für die Belastung der Gerichte verantwortlich machen will, so wird auch dieser Versicherer bei genauerer Betrachtung eingestehen müssen, das die Versicherungen mit ihrer schleppenden Regulierung und ihren kleinlichen und unbegründeten Kürzungen für diese verantwortlich sind. Das wurde in einer Vielzahl von Urteilen quer durch das gesamte Bundesgebiet diesen auch deutlich zu verstehen gegeben.

Mag also der HDI in Zukunft das Beschleunigungsgebot beachten, um die Gerichte zu entlasten. Ansonsten scheint die Klage wegen verzögerlicher Regulierung mit hohen Streitwerten genau das zu sein, was erzieherisch zu wirken scheint.

Hinterlasse eine Antwort