DEKRA - und wieder mal ein Falschgutachten

Ich hatte bereits hier über den Umgang der DEKRA mit der BGH-Rechtsprechung berichtet. Inzwischen liegt mir ein weiteres Gutachten der DEKRA vor. Auch dieses enthält unter dem Stichwort Restwert folgende Bemerkung: “Der Restwert ergibt sich aus der Ermittlung am allgemeinen regionalen Markt. Als Restwert ergibt sich danach für das KFZ in dem begutachten Zustand ein Betrag von 50,00 €”

Der Sachverständige der DEKRA in Fulda nennt dann auch im Begleitschreiben den Restwertbietenden für 50,00 €. Dieser ist geschäftsansässig in Pinneberg, ganze 380 km vom Fahrzeug entfernt. Ich frage mich, was ist  für die DEKRA der allgemeine, regionale Markt ? Ausweislich der Rechnung an den Geschädigten wurde die Online-Börse genutzt. 50 € war der Höchstbietende.

Es ist aber schon mehr als eine Unverschämtheit in das Gutachten dann zu schreiben, es wurde der allgemeine, regionale Markt berücksichtigt. Aufgrund mehrerer solcher Gutachten, die ich inzwischen in den Händen halte, ist ein System erkennbar, dass den Geschädigten in die irre führen soll. Daher auch weiterhin mein Rat: Kein Guatchten der DEKRA im Haftpflichtschadensfall.

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